Mini-Solaranlagen – Strom vom Balkon

Mini-Solaranlagen – Strom vom Balkon

Mit Solarpaneelen eigenen Strom erzeugen – das war lange nur HausbesitzerInnen vorbehalten. Glücklicherweise wurden gesetzliche Hürden für sogenannte Mini-Solaranlagen abgebaut. Diese kleinen Kraftwerke lassen sich zum Beispiel an den Balkons von Mietwohnungen installieren. So können auch MieterInnen eigenen, unabhängigen Strom produzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Mini-Kraftwerke für nahezu jeden Haushalt

Photovoltaikanlagen auf Dächern sind nichts Ungewöhnliches. Die Sonnenkraftwerke liefern sauberen, nachhaltigen Strom und machen die BesitzerInnen unabhängiger von Energielieferanten. Allerdings waren die meisten MieterInnen war bisher allerdings von den Vorzügen der Solarenergie ausgeschlossen. Das ändert sich mit Mini-Solaranlagen, die sich etwa an einer Balkonbrüstung anbringen lassen.

Die kleinen Photovoltaiksysteme werden auch als Balkonkraftwerk, Stecker-Solargerät oder Plug-and-play-Solaranlage bezeichnet. In den letzten beiden Bezeichnungen klingt schon an, wie einfach sie sich installieren lassen. Mini-Solaranlagen müssen nur fest montiert und mit einer Steckdose verbunden werden; sie lassen sich also auch von Laien einrichten. Die Unterstützung durch einen Fachbetrieb ist in der Regel nicht notwendig. Viele Module sind nur rund 1,5 mal 1 Meter groß und somit leicht zu transportieren.

Wie funktionieren Mini-Solaranlagen?

Um eine Mini-Solaranlage zu betreiben, brauchen Sie im Grunde nur das Gerät selbst und eine Steckdose. Es handelt es sich nicht um eine Anlage im technischen Sinn, sondern eher um ein stromerzeugendes Haushaltsgerät mit einer maximalen Leistung von 600 Watt. Die Anlage besteht aus einem Standard-Solarmodul, welches das Licht der Sonne in Gleichstrom umwandelt, und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt.

Über eine normale Haushaltssteckdose wird der selbst erzeugte Storm in den Stromkreislauf der Wohnung eingespeist und versorgt dann elektrische Geräte wie den Kühlschrank oder den Fernseher. Auf diese Weise reduziert sich der Strombezug aus dem Netz und der Stromzähler zählt langsamer – man spart Geld. Damit der Zähler nicht rückwärts läuft, muss er über eine Rücklaufsperre verfügen. Sollte er das nicht, muss diese vor Inbetriebnahme der Mini-Solaranlage nachgerüstet werden. Wie viel Strom eine Solaranlage erzeugt, ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem vom Standort. Als Richtwert bei einer 500-Watt-Anlage ist von etwa 350 bis 450 Kilowattstunden im Jahr auszugehen.

Welche Mini-Solaranlagen sich von Laien einfach installieren lassen, hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie in dieser Liste zusammengefasst.

Mini-Solaranlagen müssen nicht genehmigt werden

Ob eine Mini-Solaranlage genehmigt werden muss, führt bei InteressentInnen oft zu Verwirrung, da im Internet gegenteilige Informationen kursieren. Alle Beiträge zu diesem Thema, die vor dem Jahr 2017 geschrieben wurden, können Sie getrost außer Acht lassen. In diesem Jahr kam durch die Überarbeitung der Norm VDE 0100-551 rechtliche Klarheit für Mini-Solaranlagen, die sich bis dahin in einer juristischen Grauzone befanden. Knackpunkt war dabei vor allem das Thema Sicherheit. Da alle modernen Mini-Solaranlagen über eine Notfallabschaltung und einen Schutzkontaktstecker verfügen, ist die Installation durch Laien zulässig. Eine Genehmigung müssen Haus- und WohnungsbesitzerInnen nicht einholen. Selbstverständlich ist dennoch die örtliche Bauordnung einzuhalten.

Zustimmung der VermieterInnen ist notwendig

Bei Miet- und Eigentumswohnungen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft notwendig, bevor eine Solaranlage zum Beispiel am Balkon angebracht werden kann. Ein Grund, die Installation zu verbieten, wäre etwa, dass das Gerät das Erscheinungsbild der Immobilie maßgeblich beeinträchtigt oder dafür ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig wäre.

Anmeldung: Die Lage ist noch unklar

Zwar ist eine Genehmigung für das Aufstellen einer Mini-Solaranlage nicht notwendig, unter gewissen Umständen muss diese aber bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dafür spielt unter anderem die Leistung eine Rolle. Ab einer Leistung von 1.000 Watt muss eine Solaranlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Mini-Solaranlagen haben in der Regel allerdings nur eine Leistung bis 600 Watt, darüber hinaus besteht keine Möglichkeit zur Netzeinspeisung.

Dennoch wird zu einer formlosen Meldung bei der Bundesnetzagentur geraten, da nicht abschließend geklärt ist, ob Mini-Solaranlagen ortsfest sind oder nicht. Viele BefürworterInnen argumentieren, dass es sich um mobile Anlagen handelt, die nicht registriert werden müssen. Wer sich unsicher ist, kann die Anmeldung im Marktstammdatenregister hier kostenlos vornehmen. Die Registrierung ist gebührenfrei.

Stecker-Solargeräte müssen zudem beim örtlichen Netzbetreiber beziehungsweise Energieversorger angemeldet werden. Diese stellen dafür normalerweise ein vereinfachtes Formular zur Verfügung. Dem Formular muss ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt.

Lohnen sich Mini-Solaranlagen?

Wer sich keine Illusionen macht, mit einer Mini-Solaranlage autark zu leben, kann sich darüber freuen, Geld zu sparen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Nach verschiedenen Beispielrechnungen kann ein Vier-Personen-Haushalt etwa fünf bis zehn Prozent weniger Strom vom Netzbetreiber beziehen, bei einem Zwei-Personen-Haushalt wären es wiederum 15 bis 20 Prozent.

Hierbei spielt es immer auch eine Rolle, wie hoch der individuelle Energiebedarf ist. Wer bewusst auf seinen Energieverbrauch achtet und zum Beispiel energieeffiziente, moderne Geräte nutzt, hat unterm Strich mehr von der selbst produzierten Solarenergie. Ebenso wichtig ist der Ort, an dem die Mini-Solaranlage angebracht ist, denn bei guten Bedingungen erzeugt das Gerät mehr Strom. Im Idealfall sind die Solarzellen nach Süden ausgerichtet und das Sonnenlicht fällt in einem Winkel von 90 Grad auf sie.

Nach ein bis zwei Jahren Nutzung sollte der energetische Aufwand, der für die Herstellung einer Mini-Solaranlage nötig war, ausgeglichen sein. Da die Solaranlagen wenige bis keine beweglichen Teile haben, sind sie sehr wartungsarm. Nach 8 bis 15 Jahren sind auch die Anschaffungskosten durch die gesparten Stromkosten beglichen. Viele Mini-Solaranlagen liegen im Preisbereich zwischen 200 und 1.000 Euro, wobei große Modelle in der Regel teurer sind als kleine. Wer sich einen sofortigen Effekt erhofft, wird also enttäuscht. Unterm Strich sind Balkon-Solaranlagen aber gerade für umweltbewusste MieterInnen eine großartige Möglichkeit, CO2 einzusparen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.


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