Dashcam

Die 7 besten Dashcams im Test & Vergleich

Stromversorgung
Weitwinkelobjektiv
LCD
GrĂ¶ĂŸe Display
USB-Anschluss
HDMI-Anschluss
WLAN-fÀhig
Auflösung
Full HD
G-Sensor
GPS
Mikrofon
SD-Karten-Slot
MicroSD-Karten-Slot
Aufzeichnungsformate
Befestigungsart
Akku inklusive
Kabellos
Handbuch
Maße
Vorteile

Dashcam-Ratgeber: So wÀhlen Sie das richtige Produkt

Das Wichtigste in KĂŒrze
  • Dashcams filmen die Verkehrsfahrt aus der Sicht des Fahrers.
  • Aktuelle Modelle zeichnen die Videos mit einer Full-HD-Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln bei 30 Bildern pro Sekunde auf.
  • Je nach Modell sind Videos von maximal einer Minute bis hin zu Endlosaufnahmen möglich.
  • Aus GrĂŒnden des Datenschutzes ist die Verwendung der Mini-Kameras im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland eingeschrĂ€nkt.
  • Der ideale Ort fĂŒr die Montage im Auto ist an der Windschutzscheibe hinter dem RĂŒckspiegel. Dort verdeckt sie am wenigsten das Sichtfeld des Fahrers.

Warum eine Dashcam im Auto installieren?

Ein denkbares Szenario: Ein vorausfahrendes Auto bremst plötzlich ab, legt den RĂŒckwĂ€rtsgang ein und fĂ€hrt ruckartig einige Meter zurĂŒck. Das dahinterstehende Auto kann nicht mehr rechtzeitig reagieren, es kommt zum Unfall. Der Fahrer des vorausfahrenden Autos A kann nun behaupten, der Fahrer des zweiten Fahrzeuges B wĂ€re aufgefahren. Die Schuld lĂ€ge bei dem Auffahrenden. Eine Dashcam kann dem Fahrer des zweiten Fahrzeugs dabei unterstĂŒtzen, den Beweis seiner Unschuld zu erbringen. Zudem wĂŒrde der Unfallgegner wegen versuchten Versicherungsbetrugs belangt. Solche Aufzeichnungen können aber andersherum auch als Beweismittel gegen den Besitzer der Dashcam selbst eingesetzt werden.

Man spricht umgangssprachlich bei solchen TĂ€tern auch von „Autobumsern“, die durch fingierte UnfĂ€lle vorsĂ€tzlich Versicherungsbetrug begehen.

Schuldfrage beim einem Unfall belegen

Ereignet sich ein Verkehrsunfall, dann wĂ€hnen sich nicht selten alle beteiligten Seiten im Recht. Objektiv ist die Schuldfrage dann meist nur anhand von Videoaufnahmen des genauen Ablaufes zu klĂ€ren. Wenn es keine Zeugen gibt, steht oftmals Aussage gegen Aussage, und auch Unfallermittler stehen manchmal vor dem Problem, dass die Versionen aller Unfallgegner der RealitĂ€t entsprechen könnten. Eine Dashcam sorgt im Gegensatz zu subjektiven Aussagen und vagen Rekonstruktionen fĂŒr objektive Klarheit; dank dieser GerĂ€te fliegen auch mögliche Versuche von Versicherungsbetrug rasch auf.

Was ist eine Dashcam?

Eine Dashcam, auch Autokamera genannt, ist eine Kamera, die wÀhrend der Fahrt Videos des Verkehrsgeschehens aus der Frontalsicht aufzeichnet. Die Bezeichnung ist ein Kofferwort aus dem englischen Begriff dash board (deutsch: Armaturenbrett) und camera (deutsch: Kamera).

Es existieren drei verschiedene GerÀtevarianten:

EigenstÀndige GerÀte

Standalone-Modelle werden Ă€hnlich wie NavigationsgerĂ€te an der Windschutzscheibe angebracht. Die Montage funktioniert in den meisten FĂ€llen durch einen Saugnapf oder durch ein Klebepad. Fast alle Modelle verfĂŒgen ĂŒber ein Display, mit dessen Hilfe Nutzer aufgezeichnete Verkehrssituationen noch einmal ansehen können. Das ist dank der SD- oder microSD-Speicherkarten selbstverstĂ€ndlich auch am Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone möglich. DarĂŒber hinaus lassen einige GerĂ€te eine DatenĂŒbertragung per USB-Kabel zu.

Klarer Vorteil der GerĂ€te ist die schnelle Einsetzbarkeit: Sind sie fest montiert, entfĂ€llt das Anbringen vor der Fahrt, wie es etwa bei einer Smartphone-Lösung nötig wĂ€re. Viele Modelle sind mit der ZĂŒndung verbunden und starten daher die Aufnahme, sobald der SchlĂŒssel gedreht wurde. Diese Montagevariante erfordert Fachkenntnisse und ist fĂŒr Laien eher nicht geeignet. Zudem stören andere Funktionen, etwa eingehende Anrufe bei einem Smartphone, nicht den Aufzeichnungsbetrieb. Neben der Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens sind in den meisten FĂ€llen keine weiteren Funktionen integriert. EigenstĂ€ndige GerĂ€te eignen sich also fĂŒr alle Anwender, die nicht bei jeder Fahrt ihr Smartphone an der Scheibe anbringen und nach der Fahrt wieder annehmen möchten. Auch die Verwendung eines AltgerĂ€tes eignet sich etwa aufgrund von Abnutzungserscheinungen des Akkus oder KapazitĂ€tsbeschrĂ€nkungen nur bedingt.     

Achtung: Von einem eingeschalteten Display wĂ€hrend der Fahrt raten Experten ab. Einerseits kann es vor allem Neulinge vom Straßenverkehr ablenken. Andererseits wird die Akkulaufzeit der GerĂ€te dadurch stark verkĂŒrzt. Ein klarer Nachteil, sofern die Dashcam nicht ĂŒber eine separate Stromzufuhr verfĂŒgt.

Alternative Systeme: Dashcam-Apps

Eine Alternative zur Anschaffung eines eigenstĂ€ndigen GerĂ€tes sind Dashcam-Apps fĂŒr Smartphones und Tablets. Um die Apps nutzen zu können, muss das GerĂ€t ĂŒber eine Kamera, ein GPS-Modul zur Satellitennavigation sowie einen Beschleunigungs-Sensor verfĂŒgen. Viele allermeisten GerĂ€te mit Android- und iOS-System bringen diese Features mit. FĂŒr diesen Einsatzzweck eignet sich eher ein Smartphone als ein Tablet, da letzteres, angebracht an der Windschutzscheibe, mit seiner grĂ¶ĂŸer dimensionierten Bildschirmdiagonale vergleichsweise viel Raum im Sichtfeld einnimmt.

Klarer Vorteil sind die Kosten: WĂ€hrend eine durchschnittliche Dashcam zwischen 50 und 300 Euro kostet, sind entsprechende Apps entweder gratis oder fĂŒr wenige Euro zu haben. Allerdings können die EndgerĂ€te keine Nachtfahrten aufnehmen und auch der Blickwinkel ist geringer. Falls es sich bei dem Smartphone nicht um ein ZweitgerĂ€t handelt, muss es vor jeder Fahrt umstĂ€ndlich montiert, angeschlossen und die Aufnahme gestartet werden. Im Dauerbetrieb kommen schnell einige Gigabyte an Daten zusammen. Darum mĂŒsste in diesem Fall eine SD- oder microSD-Karte nachgerĂŒstet werden. Aufgrund der rechtlichen Situation beherrschen aber einige Apps auch die Loop-Funktion, sodass Ă€ltere Aufnahmen, auf denen kein Ereignis zu sehen ist, nach einer bestimmten Zeit automatisch ĂŒberschrieben werden. Diese Lösung eignet sich daher eher fĂŒr Gelegenheitsaufnahmen als fĂŒr den Dauerbetrieb.

Neu auf dem Markt: NavigationsgerÀte mit Dashcam-Funktion

Relativ neu auf dem Markt sind NavigationsgerĂ€te, die ĂŒber eine Dashcam-Funktion verfĂŒgen. Sie werden wie ein gewöhnliches Navi an der Windschutzscheibe befestigt und zeigen die Route zum gewĂŒnschten Ziel an. ZusĂ€tzlich zeichnen sie das Verkehrsgeschehen auf und taggen die Videos auf Wunsch mit den aktuellen GPS-Koordinaten. Der Vorteil fĂŒr den Nutzer liegt im Wegfall eines GerĂ€tes: WĂ€hrend der Nutzung der Navis werden dann bei einigen Herstellern automatisch Videos im Loop-Modus aufgezeichnet.

ParkraumĂŒberwachung kann Fahrerflucht oder Vandalismus aufklĂ€ren

Leider kommt es auf großen ParkplĂ€tzen und in ParkhĂ€usern und Tiefgaragen immer wieder vor, dass Autofahrer beim Rangieren ein anderes Auto touchieren und Fahrerflucht begehen. Gibt es keine Zeugen oder eine Überwachungskamera des Parkraumbetreibers, die das Unfallgeschehen protokollieren, bleiben Autobesitzer oftmals auf ihrem Schaden sitzen. Das gilt vor allem, wenn sie keine Voll-, sondern nur eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen haben. Gleiches gilt fĂŒr SchĂ€den durch Vandalismus, aber auch fĂŒr selbst verursachte SchĂ€den am eigenen Auto.

Unterschied Vollkasko und Teilkasko

Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherung. In einer Teilkasko-Versicherung sind in der Regel WildunfĂ€lle, Diebstahl und Raub, ElementarschĂ€den, SchĂ€den durch Brand, Explosion und Kurzschluss sowie Glasbruch am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Bei der Vollkasko, einer weiteren Stufe der freiwilligen Zusatzversicherung, kommen selbst verursachte FahrzeugschĂ€den sowie SchĂ€den durch Unfallflucht und Vandalismus hinzu. Die Beschreibung des Leistungsumfanges ist allerdings nicht allgemeingĂŒltig.

Es bestehen aber Möglichkeiten, das Fahrzeug mittels einer Dashcam auch im Parkzustand zu ĂŒberwachen. DafĂŒr ist spezielles Equipment nötig, um die Dashcam auch bei ausgeschaltetem Motor mit Strom zu versorgen, damit sie Aufnahmen starten kann. Ein Anschluss an die Autobatterie oder die Fremdversorgung durch eine Powerbank sind dann notwendig.

Mithilfe von Bewegungsmeldern startet die Aufnahme, wenn sich ein Fahrzeug oder eine Person nĂ€hert. Allerdings sind diese Bewegungsmelder nicht immer so zuverlĂ€ssig wie gewĂŒnscht. So kann es sein, dass die Kamera Fehlaufnahmen macht, wenn sich ein Objekt oder eine Person dem Fahrzeug nĂ€hert. Im ungĂŒnstigsten Fall versagt die Kamera einfach, selbst wenn das Fahrzeug durch ein anderes Objekt touchiert wird

Wann ist das Aufzeichnen erlaubt?

Dashcams sind fĂŒr die BeweisfĂŒhrung bei einem Unfall oder einer SachbeschĂ€digung am eigenen Auto mitunter sehr wertvoll. Mithilfe der aufgezeichneten Videos sind Schuldfragen bei UnfĂ€llen im fließenden Verkehr, aber auch bei ParkunfĂ€llen oder Vandalismus aufzuklĂ€ren. Ohne dieses visuelle Beweismittel stĂŒnde oftmals Aussage gegen Aussage oder der GeschĂ€digte wĂŒrde auf seinen Kosten sitzen bleiben, da kein Verursacher auszumachen wĂ€re. Jedoch wird die Rechtslage in der EuropĂ€ischen Union unterschiedlich gehandhabt. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen das Filmen im Auto erlaubt ist oder nicht, ging eine jahrelange Unsicherheit mit unterschiedlich lautenden Einzelfallurteilen verschiedener Instanzen voraus. Im folgenden erlĂ€utern wir die aktuelle Rechtslage (Stand Oktober 2018):

Situation in Deutschland

Autofahrer dĂŒrfen Videoaufzeichnungen vom Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr aus GrĂŒnden des Datenschutzes nicht dauerhaft speichern, und erst recht nicht veröffentlichen. Sie mĂŒssen die Aufnahmen vielmehr zeitnah wieder ĂŒberspielen. Eine Ausnahme ist ein konkreter Anlass wie ein Verkehrsunfall. In diesem Fall dĂŒrfen sie die Aufzeichnung speichern (siehe Aktenzeichen VI ZR 233/17).

Gregor Galke, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, fĂŒhrte in seiner UrteilserklĂ€rung vom 15. Mai 2018 zum Thema „Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess“ aus, warum im konkreten Einzelfall die Auswertung des Videomaterials von Dashcams als Beweismittel zulĂ€ssig ist. Der Unfall ereignete sich auf einer öffentlichen Straße. Daher habe sich der Unfallgegner durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere ausgesetzt.

Warum durfte das Video in diesem Fall genutzt werden?

In dem konkreten Fall sahen die Richter es als zulĂ€ssig an, das aufgenommene Video des Unfalls vor Gericht zur BeweisklĂ€rung zu verwenden, obwohl dessen dauerhafte Speicherung an sich eigentlich nicht zulĂ€ssig sei. Die Akzeptanz des Videos vor Gericht bedeute umgekehrt aber keine generelle Tolerierung solcher permanenter Dashcam-Videoaufnahmen des Straßengeschehens. Wiederum umgekehrt bedeute die Nichttolerierung derartiger Aufnahmen aber auch nicht, dass sie grundsĂ€tzlich nicht in Zivilprozessen genutzt werden dĂŒrften. Es kommt also auf eine AbwĂ€gung im jeweiligen Einzelfall an. Beim AbwĂ€gen zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der AufklĂ€rung ĂŒberwiege aber die Bedeutsamkeit der AufklĂ€rung.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 gilt nun folgende Regelung: 

ZPO §§ 284, 286 (A); BDSG §§ 6b, 28

  1. Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.
  2. Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulÀssig.

Interessierte können die gesamte Urteilsschrift auf der Website des Bundesgerichtshofs aufrufen.

Folgen des deutschen Urteils

Eine „permanente anlasslose Aufzeichnung“ wĂ€hrend der Fahrt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Die Verletzung des Datenschutzrechtes liegt darin begrĂŒndet, dass die Dashcams im Betrieb dauerhaft persönliche Daten wie Nummernschilder oder auch Gesichter von FußgĂ€ngern aufzeichnen. Der Knackpunkt ist also, dass die dauerhafte Aufzeichnung fĂŒr eine Beweissicherung nicht notwendig ist. Ist die Dashcam regelmĂ€ĂŸig im Einsatz, so unterbindet das fortlaufende Überschreiben der vorigen Aufnahmen durch neue Aufnahmen fĂŒr gewöhnlich eine dauerhafte Speicherung der Aufzeichnung. Diese Technik wird auch als Loop-Verfahren bezeichnet. Damit umgehen Nutzer von Dashcams die nicht tolerierte dauerhafte Speicherung von Aufnahmen ihrer öffentlichen Fahrten, und zugleich können sie ihre Aufnahmen bei einem Unfall zur Beweissicherung einsetzen. Erst im Falle einer Kollision speichern sie nĂ€mlich ihre Aufnahmen schreibgeschĂŒtzt und dauerhaft. DrĂŒcken sie etwa einen Knopf an dem GerĂ€t, signalisieren sie ihm, dass die zuletzt gemachten Aufnahmen nicht gelöscht werden dĂŒrfen. Manche Dashcams verfĂŒgen auch ĂŒber technische Hilfsmittel wie G-KrĂ€fte-Sensoren, die UnfĂ€lle registrieren und das Überschreiben der dem Unfall vorangehenden Aufnahmen automatisch verhindern.

Rechtliche Situation in anderen europÀischen LÀndern

Dashcams können in Deutschland, Bosnien-Herzegowina, DĂ€nemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn eingesetzt werden. 

Von der Verwendung einer Dashcam in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz wird abgeraten, da die rechtliche Lage unsicher ist.

In Österreich ist fĂŒr den Einbau einer Dashcam in ein Fahrzeug eine Genehmigung erforderlich. GrundsĂ€tzlich vertreten die Behörden aber eher die Auffassung, dass der Betrieb von Dashcams in Österreich durch Privatpersonen nicht zulĂ€ssig ist (Quelle: ADAC.de, Stand 20.09.2018).

Sensoren - Vorsicht bei unterschiedlichen Begrifflichkeiten

Die Übersicht bei der Vielzahl von Funktionen zu behalten, ist gar nicht so einfach. WĂ€hrend ein „G-Sensor“ oder eine „Loop-Funktion“ klar definieren, welche technischen Eigenschaften ein GerĂ€t mitbringt, geht aus Begriffen wie „Notfall-Aufnahme“ nicht klar hervor, welches Merkmal sich dahinter verbirgt. Oftmals bringen qualitativ minderwertige Übersetzungen der Produktbeschreibungen auf der Verpackung, auf Websites oder in der Bedienungsanleitung Begriffe und Funktionen durcheinander. Hier sollten sich Kaufinteressenten genauestens darĂŒber informieren, was diese schwammig formulierten Bezeichnungen bedeuten. Im folgenden geben wir eine Übersicht ĂŒber die wichtigsten Funktionen:

G-Sensor erkennt starke Bremsungen und Crashs

Ein sogenannter G-Sensor ist in der Lage, auf das GerĂ€t einwirkende, sogenannte G-KrĂ€fte zu detektieren. G-KrĂ€fte sind Belastungen, die aufgrund starker Änderung der Höhe oder Richtung der Geschwindigkeit auf ein Fahrzeug einwirken. So erkennt dieser Sensor beispielsweise eine Vollbremsung oder einen Zusammenstoß, aktiviert fĂŒr einen bestimmten Zeitraum vor und nach dem Ereignis einen Schreibschutz und sichert die Sequenz auf dem Speichermedium. Somit ist eine dauerhafte anlasslose Überwachung ausgeschlossen, da nur spezielle Ereignisse dauerhaft gespeichert werden. Diese Sequenzen können zur AufklĂ€rung eines Unfalls beitragen.

Der G-Sensor ist durchaus empfindlich und muss korrekt justiert werden. Ist er zu „scharf“ eingestellt, reicht eine holprige Fahrt, beispielsweise ĂŒber unebenes GelĂ€nde wie Kopfsteinpflaster, aus, um diese Funktion auszulösen. Das Ergebnis wĂ€re eine Reihe ungewollter Videos auf der Speicherkarte. Schlimmstenfalls wird das Speicherplatzlimit hierdurch erreicht. Weitere Aufnahmen wĂ€ren dann nicht mehr möglich. Der gegenteilige Fall wĂ€re eine zu „lasche“ Justierung, wodurch es dazu kommen kann, dass die Kamera selbst bei einem Zusammenstoß nicht in den Schreibschutz-Modus wechselt. Nutzer haben die Möglichkeit, den G-Sensor manuell zu deaktivieren. Das ergibt beispielsweise dann Sinn, wenn sie Bremstest absolvieren möchten oder eine sehr unebene Straße mit Kopfsteinpflaster befahren.

Weitere Informationen dank GPS-EmpfÀnger einblendbar

Mithilfe eines GPS-EmpfĂ€ngers können Nutzer Fahrzeug-Bewegungsdaten in das Videos einblenden. Bei einem Unfall können neben der Videosequenz die Position, das Datum, die Uhrzeit und die mit dem Fahrzeug gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden. Auf diese Weise ist eine Auswertung, beispielsweise vor Gericht, einfacher. Auf diese Weise können die gefahrene Geschwindigkeit und konkrete Verkehrsbedingungen Aufschluss darĂŒber geben, ob der Fahrer der Situation angemessen gehandelt hat oder ob ihn eine (Mit-)Schuld trifft.

Bewegungssensor kann ParkunfÀlle und Vandalismus dokumentieren

Ein Bewegungssensor erkennt FußgĂ€nger oder andere Fahrzeuge, sofern sie durch die vom Kameraobjektiv abgedeckte FlĂ€che an der Fahrzeugfront oder am Fahrzeugheck laufen beziehungsweise fahren. Das ist zwar praktisch, da auf diese Weise eventuell ein Vandalismusschaden oder ein missglĂŒcktes Parkmanöver mit anschließender Fahrerflucht aufgedeckt werden könnte. Auf der anderen Seite kann die Funktion aber auch so eingestellt sein, dass jeder FußgĂ€nger, der vor dem Auto vorbeilĂ€uft, aufgenommen wird. Das erzeugt einerseits unnĂŒtze, große Datenmengen, auf der anderen Seite erfĂŒllt es in Teilen den Tatbestand der stĂ€ndigen, anlasslosen Überwachung. Auf der anderen Seite kann der Bewegungsmelder auch versagen und bei leichten Remplern von einparkenden Fahrzeugen vielleicht gar nicht auslösen. Dem Bewegungssensor sollte bei der Kaufentscheidung daher keine allzu hohe PrioritĂ€t eingerĂ€umt werden.

Kriterien, die die GerÀtewahl beeinflussen

Neben den essenziellen Grundfunktionen bieten viele Dashcams einige nĂŒtzliche Zusatzfeatures, die je nach Einsatzzweck und PrĂ€ferenz den Ausschlag fĂŒr die Kaufentscheidung geben können. Was die GerĂ€te hinsichtlich Kameraauflösung, Speicher und Co. grundlegend draufhaben sollten und welche ZusĂ€tze einen wirklichen praktischen Mehrwert bieten, schauen wir uns im Folgenden an.

Aufnahmedauer: abhÀngig vom Speicherkartentyp
Aufnahmedauer

Die Höhe der maximalen Aufnahmedauer hĂ€ngt von mehreren Faktoren ab. Einerseits ist die GrĂ¶ĂŸe der SD- beziehungsweise microSD-Speicherkarte, auf der die Videos gespeichert werden, von entscheidender Bedeutung. Zum anderen ist das Format, in dem die Aufnahmen abgespeichert werden, ein wichtiger Faktor. Moderne Videokameras nutzen den Kompressionsalgorithmus H.264. Er ermöglicht eine hohe BildqualitĂ€t bei einem vergleichsweise geringeren Speicherplatzverbrauch. Dieser ergibt sich daraus, dass einfarbige Bildausschnitte, beispielsweise Bereiche, die im Dunkeln nicht von Scheinwerfern ausgeleuchtet sind, effizienter komprimiert werden und deshalb weniger Speicherplatz benötigen.

Kameraauflösung: auf Full-HD achten
Aufloesung

Von der SchĂ€rfe der Aufnahmen hĂ€ngt es ab, ob diese im Schadensfall zur AufklĂ€rung der Schuldfrage oder zur Ermittlung von Unfallbeteiligten benutzt werden können. Wichtig ist dabei etwa, dass das Kennzeichen des Unfallgegners gut zu erkennen ist. Moderne Dashcam-Systeme verfĂŒgen ĂŒber eine Full-HD-Auflösung mit 1.920 x 1.080 Pixeln. Ebenfalls Standard sind 30 fps (frames per second, deutsch: Einzelbilder pro Sekunde). Sind Auflösung und Einzelbildanzahl geringer, verschlechtert sich die BildqualitĂ€t entsprechend und ist damit nicht zu empfehlen, da auch Gesichter in einer geringeren Auflösung bereits auf mittlere Entfernung schlecht zu erkennen sind. Eine höhere Auflösung ist hingegen derzeit auch nicht zu empfehlen. Die erstellten Videos lassen sich nur auf einem 4K-Fernseher abspielen.

Blickwinkel: entscheidend fĂŒr UmgebungsĂŒberwachung
Blickwinkel

Die Weite des Blickwinkels entscheidet darĂŒber, wie groß die GesamtĂŒbersicht beziehungsweise die Rundumsicht ausfĂ€llt. Dieser sollte zwischen 135 und 170 Grad ausfallen. Weniger ist nicht zu empfehlen, da es sich dabei um ein sehr eingeschrĂ€nkten Sichtfeld handelt. Geschehnisse außerhalb dieses Winkels, etwa bei Einparken oder durch seitlich verkehrende Radfahrer, bleiben der Kamera bei einem zu engen Blickwinkel verwehrt. Ein Blickwinkel ĂŒber 170 Grad ist nicht sinnvoll, da er weniger Bilddetails aufzeichnet. Außerdem gibt es bei derartigen Objektiven oftmals einen Fischaugen-Effekt, der die Ansicht zusĂ€tzlich verzerrt. Beim Vergleichen sollten Interessierte darauf achten, dass es sich bei dem „Bildwinkel“ in der Regel um die Angabe der Bilddiagonale handelt. Diese Angabe verwechseln Kaufinteressenten schnell mit den Angaben zum horizontalen oder vertikalen Blickwinkel. Macht ein Verbraucher seine Kaufentscheidung irrtĂŒmlich vom Bildwinkel abhĂ€ngig, wĂ€hrend er eigentlich den Blickwinkel beurteilen wollte, Ă€rgert er sich im Nachhinein schlimmstenfalls mit einem zu kleinen Bildausschnitt herum.

Notfall-Aufnahme: Speicherung nur im Schadensfall
Notfallaufnahme

Die Notfall-Aufnahme legt bei einer starken Bremsung oder einem Auffahrunfall mithilfe eines G-Sensors die entsprechende Filmsequenz – meist zwischen einer und drei Minuten LĂ€nge – schreibgeschĂŒtzt auf dem Speichermedium ab. Bei vielen Modellen kann auch der Fahrer diese Funktion manuell auslösen.

Loop-Funktion: ĂŒberschreibt irrelevante Aufnahmen
Loop-Funktion

Unter der Loop-Funktion wird das Aufzeichnen lediglich einer kurzen Videosequenz, beispielsweise zwischen ein und drei Minuten bezeichnet. Findet kein Ereignis, sprich keine Vollbremsung oder kein Unfall statt, ĂŒberschreibt das System die Daten nach Ablauf der eingestellten Zeit wieder. Tritt jedoch eines der zuvor genannten Ereignisse ein, legt es die entsprechende Videosequenz schreibgeschĂŒtzt auf der Speicherkarte ab. Gleiches gilt fĂŒr eine Sequenz, die vom Nutzer manuell per Knopfdruck als wichtig markiert und dadurch schreibgeschĂŒtzt wurde. Diese Sequenzen können – sofern sie nicht benötigt werden – Nutzer je nach Modell direkt auf dem GerĂ€t oder am Computer löschen.

Nachtsicht: klare Aufnahmen im Dunkeln
Nachtsicht

Einige Kameras bieten eine gute Videoaufzeichnung auch bei Nacht. Die Besonderheit dabei sind Infrarot-LEDs, die die Straße voraus ausleuchten. Sie arbeiten mit einer WellenlĂ€nge im Bereich von 700 bis 1.000 Newtonmetern. Das menschliche Auge nimmt dieses Wellenspektrum nicht wahr. Ein Objektiv kann diese Frequenten wahrnehmen und als kĂŒnstliche Lichtquelle nutzen. Das Aufgezeichnete Video ist dadurch heller. Details in der Dunkelheit, die ohne diese Technik im Verborgenen blieben, sind so deutlich erkennbar.

Wide Dynamic Range: Ausgleich von Lichtwechseln
WDR

Der Begriff Wide Dynamic Range (deutsch: Großer Dynamikbereich) bezeichnet die Differenz zwischen dem hellsten und dem dunkelsten Bereich eines Bildausschnittes. An hellen, sonnigen Tagen kann der Abstand zwischen den hellen und den dunklen Bereichen durch direktes Blenden und Schatten sehr groß sein. Viele Kameras kommen mit derartigen Hell-Dunkel-Wechseln nicht zurecht. Es entstehen durch eine falsche Belichtung UnschĂ€rfen, die beispielsweise das Ablesen eines Kennzeichens erschweren oder verhindern. Abhilfe schafft die Wide-Dynamic-Range-Funktion. Sie fertigt mehrere Bilder mit unterschiedlichen Belichtungszeiten an und fĂŒgt diese zu einem gut ausgeleuchteten Bild zusammen, das in allen Bereichen scharf ist. Das gleiche System funktioniert bei Videos mit einer Vielzahl von Einzelbildern.

Aufnahmestempel: wertvolle Daten fĂŒr StreitfĂ€lle
Aufnahmestempel

WĂ€hrend der Fahrt zeichnen Dashcam-Modelle eine Reihe von Daten auf, dazu können Geschwindigkeit, GPS-Koordinaten, Aufnahmedatum und -uhrzeit sowie G-KrĂ€fte gehören. Anwender lesen sie bei Bedarf ĂŒber eine Software am Computer aus. Alternativ können diese Daten bei einigen Modellen in die Videoaufzeichnung eingebunden werden. Die Anzeigen liefern der Polizei oder dem Gericht nach einem Unfall wertvolle Informationen ĂŒber den genauen Hergang.

Kameraobjektiv: Glas oder Kunststoff?
Material

In sehr gĂŒnstigen Autokameras sind oftmals Kunststofflinsen verbaut. Diese sind zwar preiswert in der Produktion, haben aus technischer Sicht aber auch ihre qualitativen Grenzen: Das Kunststoffmaterial lĂ€sst sich nicht in der gleichen optischen Reinheit herstellen wie Glas. Das kann zu EinschrĂ€nkungen in der Detailtiefe fĂŒhren. Die maximale Videoauflösung betrĂ€gt bei Kunststofflinsen in der Regel 1.280 x 720 Pixel. Glaslinsen bieten hingegen eine gut kontrollierbare Lichtbrechung. Das wirkt sich positiv auf den Detailreichtum aus. UnregelmĂ€ĂŸigkeiten im Videobild treten daher deutlich seltener auf. Das spiegelt sich allerdings auch in einem höheren Preis wider.

Dualkamera: vorn und hinten alles im Blick
Dualkamera

Dualkameras ermöglichen es, das Verkehrsgeschehen vor und hinter dem Fahrzeug aufzuzeichnen. DafĂŒr wird zusĂ€tzlichen zur „normalen“ Dashcam eine weitere an der Heckscheibe verbaut. Nutzer sehen die Aufnahmen spĂ€ter einzeln, im Split-Screen oder als Bild-in-Bild-Aufnahme. Diese Zusatzansicht kann zur UnfallaufklĂ€rung beitragen. Hilfreich ist dieses System etwa bei einem Auffahrunfall. Eine Alternative sind Kamerasysteme, die in der Mitte des Fahrzeuges am Dachhimmel angebracht werden und von dort aus sowohl nach vorn als auch nach hinten filmen. Bei dieser Variante befinden sich beide Kameras in einem GehĂ€use. Bei dieser Variante wird auch der Innenraum beziehungsweise der Fahrer mitgefilmt.

Stromversorgung: bloß keine Batterien mehr

Dashcams mĂŒssen fĂŒr den Betrieb auf mindestens eine Art mit Strom versorgt werden. Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten vor.

Versorgung per Batterie: unwirtschaftlich
Batterie

Die Versorgung per (Einweg-)Batterie ist bei den GerĂ€ten nicht allzu weit verbreitet. Das liegt darin begrĂŒndet, dass das stetige Wechseln der Batterie einerseits unbequem, aber vor allem unwirtschaftlich ist. So mĂŒssten Nutzer vor der Fahrt prĂŒfen, ob genĂŒgend Restlaufzeit verfĂŒgbar ist, und die Batterien bei Bedarf wechseln. Somit ist es zwingend erforderlich, Ersatzbatterien mitzufĂŒhren, denn Aufladen können Nutzer diese nicht.

Versorgung per Akku: umweltfreundlich und bequem
Akku

Deutlich sinnvoller ist die Stromversorgung mithilfe wiederaufladbarer Akkus. Je nach Hersteller kommen hier entweder genormte AA- oder AAA-Akkus oder individuelle Akkupacks zum Einsatz. Der Nachteil bei den Akkupacks liegt darin, dass diese nicht ĂŒberall nachgekauft werden können. Die Akkus mĂŒssen entweder wĂ€hrend des Betriebes, spĂ€testens aber bei Erreichen der maximalen Betriebszeit wieder aufgeladen werden. Das kann im Fahrzeug selbst oder nach dem Einsatz zuhause geschehen. Letztere Variante ist jedoch weniger sinnvoll, da Anwender die Dashcam dafĂŒr demontieren mĂŒssen. Außerdem sollten sie vor der nĂ€chsten Fahrt daran denken, sie wieder im Fahrzeug anzubringen. Soll der Akku der Dashcam hingegen im Fahrzeug aufgeladen werden, kann das beispielsweise ĂŒber den 12-Volt-Anschluss am ZigarettenanzĂŒnder geschehen.

Anschlussart: leere Batterie vermeiden
Anschlussart

Bei allen Anschlussarten ist es möglich, dass GerĂ€t entweder an den ZĂŒndungs- oder Dauerstrom anzuschließen. Bei ersterer Variante wird das GerĂ€t nur dann mit Strom versorgt, sobald der ZĂŒndschlĂŒssel gedreht beziehungsweise die ZĂŒndung ĂŒber den Start-Knopf aktiviert wurde. Bei Dauerstrom spielt diese Einstellung keine Rolle, es fließt immer Strom, solange die Dashcam angeschlossen ist. Das kann bei lĂ€ngerer Standzeit oder einer schwachen Batterie dafĂŒr verantwortlich sein, dass das Fahrzeug nicht mehr anspringt.

BatteriewÀchter: verhindert Tiefenentladung
Batteriewaechter

Die Mehrheit der Dashcam-Modelle verfĂŒgt ĂŒber einen sogenannten BatteriewĂ€chter, der die Autobatterie vor einer Tiefenentladung schĂŒtzt: FĂ€llt die Spannung der Batterie unter einen kritischen Wert, schaltet die Dashcam komplett ab. Auf diese Weise trĂ€gt das System dazu bei, dass der Anwender nicht „liegen bleibt“, da bei vollstĂ€ndig entleerter Fahrzeugbatterie ein Starten nicht möglich wĂ€re. VerfĂŒgt die Dashcam nicht von Haus aus ĂŒber diese Funktion, ist ein solcher BatteriewĂ€chter auch ĂŒber das Anschlusskabel nachrĂŒstbar.

Optimale Montageposition

Die optimale Position zur Anbringung einer klassischen Dashcam ist die Windschutzscheibe. Idealerweise ist das GerĂ€t dabei weder sonderlich auffĂ€llig noch behindert es die Sicht des Fahrers. Daher bietet sich der Bereich der Windschutzscheibe hinter dem RĂŒckspiegel an: Der RĂŒckspiegel stört die Sicht des Fahrers auf die Straße vor ihm nicht, da er sich weit am oberen Rand der Frontscheibe befindet und nur im Bedarfsfall bewusst fokussiert wird. Ansonsten „verschwindet“ er geradezu aus dem Blickfeld des Fahrers. Somit stört auch eine direkt dahinter angebrachte Dashcam den Überblick ĂŒbers Verkehrsgeschehen ebenso wenig wie der RĂŒckspiegel selbst.

Die Montage ist entweder per Klebehalterung oder per Saugnapf möglich. Anzuraten ist die erste Variante: Die Kamera muss im Gegensatz zu einem Navigationssystem nicht an das Sichtfeld des Fahrzeuglenkers angepasst werden und kann deswegen dauerhaft an der gleichen Stelle verbleiben. Außerdem ermöglicht eine solche selbstklebende Halterung eine Montage in grĂ¶ĂŸerer NĂ€he zur Scheibe. Zudem ist das System weniger sturzanfĂ€llig: SaugnĂ€pfe lösen sich bei Temperaturschwankungen nĂ€mlich gern mal von der OberflĂ€che.

Um zu verhindern, dass die Dashcam bei Regenwetter nurmehr Schlieren und Wassertropfen filmt, sollte sie an einer Stelle der Windschutzscheibe angebracht werden, die noch im Radius der Scheibenwischer liegt. Immerhin braucht sie eine ebenso freie Sicht auf das Straßengeschehen wie der Fahrer selbst. Eigentlich logisch, dennoch ein Denkfehler, den so mancher Anwender wĂ€hrend der Montage bei gutem Wetter begeht.

WeiterfĂŒhrende Testberichte

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Vergleich. Wir haben die Dashcams nicht selbst getestet.

Wer weitergehendes Interesse an Tests von Dashcams hat, wird auf den Websites von Testinstituten sowie in Testreihen von Computermagazinen fĂŒndig.

Die renommierte Stiftung Warentest hat noch keinen Test der kleinen VerkehrsĂŒberwachungs-Kameras vorgenommen. Allerdings hat sie diverse Ratgeber herausgegeben, die darĂŒber informieren, auf welche Faktoren Verbraucher beim Kauf Wert legen und welche rechtlichen Hinweise sie bei der Benutzung beachten sollten.   

Da es sich um Auto-Zubehör handelt, haben wir natĂŒrlich auch beim ADAC nach einem Test gesucht – und sind fĂŒndig geworden. Im Test vom September 2018 teilen sich zwei recht wenig bekannte Dashcams punktgleich den ersten Platz: die Full HD Dash der Marke DMAX sowie die mini 0906 von iTracker. Mit 0,1 Punkten Abstand landete die bekannte Marke GARMIN mit dem Modell DashCam 55 auf dem zweiten Platz. Neben den Testergebnissen finden sich auch interessante Hinweise zur rechtlichen Situation in Deutschland. Außerdem geht der Automobilclub auf die Probleme ein, die wĂ€hrend des Testens aufgetreten sind.

Die Elektronik-Zeitschrift Computer Bild hat ebenfalls einen Dashcam-Test durchgefĂŒhrt, und zwar ebenfalls im September 2018. In ihm heißt der Sieger Truecam A7s. Die Silbermedaille trĂ€gt die GARMIN Dash Cam 55, und ein guter dritter Platz geht an die Nextbase 612 GW 4K-Dashcam.

Auch bei der Zeitschrift Auto Bild sieht es zunĂ€chst so aus, als hĂ€tte sie einen Dashcam-Test durchgefĂŒhrt. Bei nĂ€herer Betrachtung stellt sich allerdings heraus, dass sie lediglich die Ergebnisse des ADAC sowie der Computer Bild vom September 2018 zusammenfasst.


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