Wann wird beim kontaktlosen Zahlen die PIN abgefragt?

Wann wird beim kontaktlosen Zahlen die PIN abgefragt?

Kontaktloses Zahlen hat sich spätestens seit der Corona-Pandemie durchgesetzt. Kleinere Beträge lassen sich oft ohne weiteres Zutun bezahlen, ein anderes Mal muss aber die PIN eingegeben werden. Doch gibt es einen Turnus, nach dem die Zahlung mittels PIN abgesichert werden muss?

Was ist das kontaktlose Zahlen?

Kontaktloses Zahlen ist inzwischen mit so gut wie jeder Girocard – umgangssprachlich auch EC-Karte genannt – und jeder Kreditkarte möglich. Kartenterminals, die das kontaktlose Zahlen unterstützen, erkennen Sie am Zeichen mit den vier Funkwellen. Es ist das Zeichen für NFC (Near Field Communication), dem weltweiten Standard für kontaktlosen Datentransfer. Obwohl Deutschland traditionell ein Bargeld-Land ist, hat die Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die Anzahl der kontaktlosen Kartentransaktionen zugenommen hat. Dazu muss eine NFC-fähige Kredit- oder EC-Karte lediglich in die Nähe der Kontaktstelle des Terminals gehalten werden. Das ist sehr bequem sowie schnell und das Terminal muss nicht berührt werden, was in Pandemiezeiten einen weiteren Vorteil darstellt.

Wann ist kontaktloses Zahlen ohne PIN-Eingabe möglich?

Beträge bis 50,00 Euro können ohne die Eingabe der PIN bezahlt werden. Andersherum: Ab 50,01 Euro ist die Geheimzahl auf jeden Fall nötig. Vor der Corona-Pandemie hatte der Maximalbetrag bei 25,00 Euro gelegen. Um unnötige Berührungen und damit das Infektionsrisiko zu minimieren, hat die Deutsche Kreditwirtschaft das Limit im Frühjahr 2020 heraufgesetzt.

Karte vorhalten oder auflegen und schon ist die Transaktion abgeschlossen: Doch zur Sicherheit der KundInnen sind der bequemen Zahlungsweise Grenzen gesetzt, damit bei Verlust oder Diebstahl nicht von Unbefugten exzessiv mit der Karte bezahlt werden kann. Laut gesetzlicher Vorgabe ist nach spätestens fünf Transaktionen beziehungsweise ab dem Erreichen einer Gesamt-Transaktionssumme von 150,00 Euro die Eingabe der Geheimzahl fällig. Durch die Limit-Anhebung von 25,00 auf 50,00 Euro wird die Gesamtsumme zudem auch gefühlt schneller erreicht. Einige Banken verlangen die PIN-Eingabe auch bereits nach mehr als vier an einem Tag stattgefundenen Transaktionen.

Wie überschreite ich die 150-Euro-Grenze?

Angenommen, Sie kaufen in drei verschiedenen Supermärkten für jeweils 40,00 Euro ein und zahlen kontaktlos per Karte. Insgesamt haben Sie bereits 120 Euro ausgegeben. Nun betanken Sie Ihren Wagen für 50 Euro. Sie überschreiten die Grenze von 150 Euro und werden beim kontaktlosen Zahlen an der Tankstelle aufgefordert, Ihre Geheimzahl einzugeben, um die Zahlung freizugeben.

Warum ist manchmal eine Unterschrift statt der PIN erforderlich?

Bei einigen Transaktionen im Supermarkt oder an der Tankstelle werden Sie aufgefordert, den Kassenbon zu unterschreiben oder Ihre Unterschrift direkt digital auf dem Display des Terminals zu leisten. Doch wie entscheidet sich, ob PIN oder Unterschrift zur Anwendung kommen?

Die Unterschrift ist für den Händler oder die Händlerin Ihrerseits die Erlaubnis, den fälligen Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu dürfen. Anders als bei der PIN-Eingabe oder der kontaktlosen Zahlung wird bei der Unterschriften-Methode nicht elektronisch bei der Bank geprüft, ob das Konto ausreichend gedeckt ist. Stattdessen erfolgt der Lastschriften-Auftrag erst einige Tage später.

Für die Verkäuferin oder den Verkäufer bringt dieses Verfahren auf der einen Seite einen Vorteil: Anders als bei der Zahlung ohne PIN oder der Zahlung mit PIN-Eingabe muss er keine Gebühr an die Bank zahlen. Auf der anderen Seite kann er bei Nichtdeckung des betreffenden Kundenkontos auf seinen Kosten sitzenbleiben. Einige Märkte setzen auf das Zufallsprinzip, bei dem das Kassensystem auf Zufallsbasis entscheidet, welches Verfahren zum Einsatz kommt. Viele stellen aber vermehrt auf die Variante mit dauerhafter Deckungsabfrage um und geben für jeden Einkauf, der auch sicher bezahlt wird, einen geringen Obolus aus.

Wie kann ich gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichten?

Die Notwendigkeit der regelmäßigen Eingabe der Geheimzahl umgehen Sie, indem Sie sogenannte mobile Zahlungsmittel auf Ihrem Smartphone oder Ihrer Smartwatch nutzen. Für das Mobile Payment ist eine App notwendig, mittels derer die Transaktion bestätigt wird. Anbieter wie Apple und Google stellen diese Apps standardmäßig für iPhones beziehungsweise Android-Telefone zur Verfügung. Inzwischen unterstützen aber auch viele Banken die Methode mit eigenen Apps. Bei allen dieser Lösungen wird eine Giro- oder Kreditkarte hinterlegt. Statt dieser bezahlen Sie allerdings durch Auflegen des Smartphones beziehungsweise der Smartwatch. Hier sorgen Fingerabdruckscanner oder Gesichtserkennung für die Absicherung gegen Missbrauch.

Was ist zu tun, wenn ich meine Bezahlkarte oder mein Smartphone verloren habe?

Einige Geldinstitute bieten Banking-Apps oder einen Bereich im Online-Banking an, in denen man seine EC- und Kreditkarten beziehungsweise eingerichteten Zahlungsmittel wie Smartphones oder Smartwatches selbst sperren kann. Auch ein Besuch oder Anruf bei Ihrer Bank kann für eine schnelle Sperrung der Zahlungsmittel sorgen. Darüber hinaus gibt es den universellen Sperrnotruf 116 116.

Sperrnotruf 116 116

Mit einem Anruf der Sperrhotline 116 116 können Sie sämtliche EC- und Kreditkarten sowie SIM-Karten sperren lassen. Das macht die Nummer zum Allrounder, wenn Sie merken, dass Geldbörse oder Smartphone liegen gelassen oder gestohlen wurden. Die Nummer ist an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar. Ein Anruf ist aus allen Netzen kostenfrei. Gebühren können nur bei einem Anruf aus dem Ausland entstehen, etwa aus dem Urlaub. Sie erreichen den Sperrnotruf von dort unter +49 30 4050 4050.

Sind Bezahl-Apps der Supermärkte eine Alternative?

Inzwischen gibt es immer mehr Angebote von Discountern oder Supermärkten, den Einkauf mithilfe spezieller Smartphone-Apps zu bezahlen. In den meisten Fällen wird ein QR-Code auf dem Display des Smartphones abgebildet, den KassiererInnen scannen. Die Summe wird dann einfach per Lastschrift vom Girokonto eingezogen. Beispiele für solche Apps sind LIDL Pay sowie die Edeka- und die Netto-App. Auch bei dieser Zahlungsmethode ist keine PIN-Eingabe nötig. Allerdings zeigt sich die Verbraucherzentrale durch die Möglichkeit der personengenauen Zuordenbarkeit der gekauften Produkte hinsichtlich des Datenschutzes wenig begeistert, ähnlich wie bei klassischen Kundenkarten-Systemen, beispielsweise Payback. Eine Auswertung des Einkaufsverhaltens und zielgenaue Werbung in der App könnten die Folge sein.


Teaserbild: © chinnarach / stock.adobe.com | Abb. 1: ©  benjaminnolte / stock.adobe.com | Abb. 2: © Rido / stock.adobe.com