Was tun, wenn EC- oder Kreditkarte weg sind?

Was tun, wenn EC- oder Kreditkarte weg sind?

Panisch bemerken Sie, dass Ihre EC- oder Kreditkarte fehlt. Dann geht das Überlegen los: Haben Sie sie vielleicht zu Hause liegen gelassen, im Geldautomaten vergessen oder ist sie tatsächlich gestohlen worden? In letzterem Fall sollten Sie die Karte schnell sperren, um finanzielle Schäden zu minimieren.

Kartensperre schützt vor finanziellen Gefahren

Sie haben Ihre Bankkarte verloren oder sie wurde Ihnen geklaut? Dann sollten Sie Kredit- und EC-Karten, offiziell als girocards bekannt, schnell sperren lassen, damit Kriminelle damit nicht auf Einkaufstour gehen können. Besonders unkompliziert und für die meisten Banken und Karten funktioniert das über den Sperr-Notruf 116 116. Ab dem Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie nicht mehr für Unbefugte Nutzung der Karte.

Der Karteninhaber beziehungsweise die Karteninhaberin haftet bei Verlust der Karte für Schäden bis zu 150 Euro selbst. Anders sieht es aus, wenn er oder sie die Karte sperren lässt: Ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko späterer unberechtigter Abhebungen auf die Bank über. Daher ist es wichtig, die Sperrung zeitnah durchzuführen, wenn es sich abzeichnet, dass die Karte verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Zwar kann das Entsperren der Karte und die Beantragung einer neuen EC- oder Kreditkarte mit Kosten verbunden sein, doch im Zweifel zahlen Sie lieber diese Gebühr und sichern sich gegen höhere finanzielle Verluste durch eine unberechtigte Nutzung ab.

Zwar wird bei vielen Bezahlvorgängen die PIN abgefragt und beim Online-Shopping greift immer häufiger die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wonach bei einer Bestellung eine zusätzliche Verifizierung, etwa per TAN über eine App oder SMS, nötig ist. Dennoch lassen sich viele Kleinbeträge, beispielsweise im Supermarkt, bis 50,00 Euro kontaktlos und ohne PIN-Eingabe bezahlen.

Wie sperre ich meine EC- oder Kreditkarte?

Viele Banken bieten die Möglichkeit, die von ihnen ausgegebenen Karten unkompliziert per Computer im Online-Banking-Bereich oder auf dem Smartphone in der Banking-App zu sperren. Sie können sich auch telefonisch an die Hotline Ihrer Bank wenden. Allerdings bietet nicht jedes Geldinstitut einen telefonischen Kundenservice rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr an. Außerdem haben Sie unterwegs wahrscheinlich nicht die Kontaktdaten im Kopf und sind durch den Diebstahl selbst geschockt. Für eine Sperrung girocard benötigen Sie Kontonummer und Bankleitzahl beiziehungsweise die IBAN. Für eine Kreditkartensperrung sind meist die Kartennummer und das Ablaufdatum nötig.

Zentraler Sperr-Notruf 116 116 ermöglicht unkompliziertes Sperren

Damit Sie im Ernstfall möglichst schnell handeln können, gibt es den zentralen Sperr-Notruf. Diesen erreichen Sie unter der Nummer 116 116. Eine Vorwahl ist nicht nötig, der Anruf aus dem deutschen Festnetz und allen deutschen Mobilfunknetzen ist kostenfrei. Befinden Sie sich im Auslandsurlaub, wählen Sie die +49 116 116. Bei Verbindungsproblemen erreichen Sie den Service aus dem Ausland über die Berliner Festnetznummer +49 30 4050 4050. Allerdings können Verbindungsgebühren für den Anruf nach Deutschland anfallen. Der Service ist rund um die Uhr erreichbar. Voraussetzung für eine erfolgreiche Sperrung ist, dass sich Ihre Bank dem System angeschlossen hat.

Achtung: Sie werden niemals von der Nummer 116 116 angerufen

Unter dieser Nummer werden Sie nie offiziell angerufen. Es handelt sich um Betrug: Ähnlich wie bei Anrufen, die vermeintlich von der Polizei kommen, versuchen Kriminelle, mittels der gefälschten Nummer Vertrauen zu erwecken und über eine fingierte Geschichte an Ihre Daten zu kommen. Am besten nehmen Sie den Anruf gar nicht erst entgegen oder legen direkt auf.

Telefonat nicht möglich? Sperrung per Fax oder App veranlassen

Sollte es nicht erwünscht oder möglich sein, die Sperrung telefonisch zu veranlassen, besteht die Möglichkeit, die Sperrung per Fax vorzunehmen. Laden Sie sich dafür das passende Formular von der Website des Sperr-Notrufs herunter, füllen Sie es aus und faxen Sie es an die 116 116.

Außerdem ist es möglich, girocards über die App des Sperr-Notrufs zu sperren. Laden Sie dafür die App namens „SperrApp“ aus dem Google-Play-Store beziehungsweise dem App Store herunter. Achten Sie darauf, dass unter Herausgeber die SERVODATA GmbH angegeben ist. Die Sperrung von Kreditkarten ist auf diesem Weg noch nicht möglich.

Sperrung erfolgreich? Diebstahl der Karte auch der Polizei melden

Nach erfolgter Kartensperrung  bei einem Diebstahl oder Verlust sollten Sie diesen auch bei der Polizei zur Anzeige bringen. Das funktioniert wie folgt:

  • Rufen Sie bei Ihrer zuständigen örtlichen Polizeidienststelle an. Verwenden Sie besser nicht den Notruf 110, der für zeitkritische Anliegen freigehalten werden sollte. Nutzen Sie stattdessen die Festnetz-Durchwahl, die Sie online oder im Telefonbuch finden.
  • Notieren Sie sich das Polizeirevier und den Namen des Beamten oder der Beamtin, der beziehungsweise die die Anzeige aufnimmt, sowie die Uhrzeit.
  • Bewahren Sie diese Informationen und die Bestätigung der Anzeige – sofern Sie eine erhalten – auf.

Die Polizeidirektionen einiger Bundesländer bieten alternativ die Möglichkeit einer Online-Anzeige über die jeweiligen Websites an. Vor allem, um Schäden nach dem Verlust der EC-Karte zu sperren, ist die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei wichtig. Diese meldet die Daten der entwendeten Karte, darunter IBAN und Kartenfolgenummer, an KUNO, einem Sperrsystem angeschlossener Einzelhandelsgeschäfte. Ab diesem Zeitpunkt akzeptieren Geschäfte, die statt der Geheimzahl eine Unterschrift beim Bezahlen mit Karte verlangen, diese nicht mehr. Die Methode mit der Unterschrift ist generell eher unsicher: Da sie auf der Karte steht, lässt sie sich leicht imitieren. Ohne die Meldung an die Polizei droht also ein vermeidbarer finanzieller Schaden.

Was kann man über die 116 116 darüber hinaus sperren lassen?

Der Sperr-Notruf 116 116 eignet sich neben der Verlustmeldung von Bankkarten auch für die Sperrung von Online-Banking-Zugängen, dem elektronischen Personalausweis, SIM-Karten, Mitarbeiterausweisen und elektronischen Signaturen. Voraussetzung ist jeweils, dass sich die entsprechenden Anbieter dem Sperr-Notruf angeschlossen haben.

Missachtung der Sorgfaltspflichten kann Haftung durch die Bank verringern

Die Missachtung der Sorgfaltspflicht ist ein komplizierter Tatbestand. Zu den Sorgfaltspflichten der KarteninhaberInnen zählen:

  • der sorgfältige Umgang mit der Karte sowie den Kartendaten
  • der korrekte Umgang mit der Geheimzahl
  • die sofortige Sperrung im Schadensfall

Der erste Punkt ist weniger relevant, da die Bank grobes Missverhalten nachweisen müsste, um sich der Haftung zu entziehen.

Geheimhaltung der PIN

Klarer definiert ist der korrekte Umgang mit der PIN. Dazu gehört, dass Sie die PIN niemandem mitteilen, Sie also exklusiv für sich behalten. Sollte Ihnen die Bank nachweisen können, dass Sie die Geheimzahl einer dritten Person mitgeteilt haben, kann es passieren, dass Sie in Vollhaftung genommen werden. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen für den gesamten Schaden haften müssen. Behandeln Sie die PIN daher so, wie Sie behandelt werden sollte: als Geheimzahl, auch FreundInnen und Familienmitgliedern gegenüber.

Keine Speicherung oder Niederschrift der PIN

Wichtig ist zudem, die PIN nicht auf elektronischen Geräten wie Smartphones oder Computern abzuspeichern. Kann Ihnen dieses Fehlverhalten nachgewiesen werden, steht eine Vollhaftung im Raum. Gleiches gilt für das händische Notieren. Eine Vollhaftung steht immer dann im Raum, wenn bewiesen werden kann, dass Sie die PIN auf der Karte oder einem Zettel notiert haben, den Sie in der gleichen Geldbörsen aufbewahrt haben wie die Karte. Zwar klingt das absurd und offensichtlich falsch, kommt aber immer wieder vor.


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