Mit Selbstverzollung Geld sparen

Mit Selbstverzollung Geld sparen

Bestellen Sie ein Paket aus China, ist es wahrscheinlich, dass es beim deutschen Zoll steckenbleibt. In einem Brief über den Verbleib Ihrer Ware werden Sie dann aufgefordert, das beilegende Formular ausgefüllt zurückzuschicken. Nichtsahnend sind Sie so schnell 30 Euro ärmer - doch das lässt sich ganz einfach mit einer Selbstverzollung vermeiden. 

Die GdSk und die Zollabwicklung

Bei Bestellungen aus China arbeitet der internationale Kurierdienst Express Mail Service (kurz: EMS) mit dem deutschen Unternehmen Gesellschaft der Schnellkuriere GmbH & Co. KG (kurz: GdSK) zusammen. Die GdSK informiert Sie über die Ankunft des Pakets im Zollamt und bittet Sie mit einem beiliegenden Formular um weitere Informationen. Zunächst sollen Sie die Art der Sendung deklarieren. Zur Auswahl stehen

  • „Internetkaufgeschäft“,
  • „Privat zu Privat“ und
  • „gewerbliche Einfuhr“.

Dann müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie beauftragen die GdSK mit der Zollabwicklung, Sie lassen die Ware zurücksenden oder Sie übernehmen die Zollabwicklung selbst. Übertragen Sie dem Unternehmen die Verzollung, müssen Sie jedoch Bearbeitungsgebühren bezahlen. Diese belaufen sich mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf 29,75 Euro. Eine Selbstverzollung ist hingegen kostenlos.

Vor einigen Jahren waren die Kosten für Kunden nicht offensichtlich, sodass viele von der Rechnung überrumpelt wurden. Inzwischen sind die Preise auf der zweiten Seite des Formulars aufgeschlüsselt, sodass Empfänger eine dezidierte Entscheidung über die Verzollung treffen können. Die GdSK übernimmt trotzdem häufig die Zollabwicklung, weil Empfänger mit der Selbstverzollung nicht vertraut sind. Einige handeln nach dem Prinzip „Einmal mehr Geld zahlen und danach EMS vermeiden“. Dabei ist die Selbstverzollung nicht so schwer, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Sie können nahezu die gesamte Zollabwicklung online erledigen, nur die Versendung des Formulars erfolgt per Post. Bis Sie das Paket in den Händen halten, dauert es etwa ein bis zwei Wochen.

So führen Sie eine Selbstverzollung durch

Um eine Selbstverzollung durchzuführen, stellt die Zollverwaltung die Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA) zur Verfügung. Auf der Internetseite des Zollamts gelangen Sie über den folgenden Pfad zur IZA: Startseite – Unternehmen – Fachthemen – Zölle – ATLAS – Internetzollanmeldungen – Informationen zu Internetzollanmeldungen. Dort finden Sie auch eine allgemeine und bebilderte Ausfüllhilfe. Das ausgefüllte Formular drucken Sie zweimal aus und schicken diese unterschrieben mit den Sendungsnachweisen direkt an folgende Anschrift:

Hauptzollamt
Frankfurt am Main Flughafen
Hahnstraße 68 – 7
60528 Frankfurt am Main

Als Nachweis dienen etwa die Rechnung mit Inhalts- und Mengenangaben sowie der Zahlungsnachweis. Sind Sie nicht im Besitz einer Rechnung, genügt meist eine Herstellerangabe zum UVP, Produktabbildungen sowie der aktuelle Onlinepreis, beispielsweise in Form eines Screenshots. Auch hier ist ein zweifacher Ausdruck erforderlich. Das IZA-Formular besteht aus zwei Teilen: den allgemeinen Angaben und den Positionsdaten. Zum Ausfüllen haben Sie 60 Minuten Zeit.

Allgemeine Angaben

Möchten Sie Ihre Waren selbst verzollen, stellt die GdSK ein Merkblatt auf ihrer Seite bereit, aus dem Sie Informationen wie die Anmeldeart oder die Nummer der bearbeitenden Dienststelle entnehmen.

Dem Merkblatt zufolge wählen Sie bei der Anmeldung „IM“ sowie als Dienststelle „3302“ und geben bei der Bezugsnummer die Ziffern aus dem GdSK-Brief an. Bei der Geschäftsart ist die Nummer „11“, beim Statistikstatus „4“ und bei der Zahlungs- sowie der Anmeldeart „A“ einzutragen. Der Vorsteuerabzug sowie die Bewilligungsnummer bleiben leer, da es sich um einen Privatkauf handelt. Im Anschluss geben Sie Ihre Anschrift ein, wobei Sie den Punkt „Stellung der Firma“ mit „keine“ beschreiben können.

Beim Versender beziehungsweise Ausführer geben Sie die Daten an, die Ihnen vom Absender zur Verfügung stehen. Können Sie einzelne Zeilen wie beispielsweise die Postleitzahl nicht finden, genügt es, ein Fragezeichen oder nicht genannt“ in die entsprechende Zeile einzutragen. Leere Pflichtfelder verhindern das Generieren des vollständigen Formulars zum Ausdrucken.

Bei Empfänger und Anmelder tragen Sie Ihre Adressdaten ein. Da es sich um eine Privatsendung handelt, bleibt die EORI-Nummer frei. Auch die Punkte „Vertreter“ und „Steuerbeteiligter“ können Sie ignorieren. Da Sie Anmelder und Empfänger zugleich sind, setzen Sie den entsprechenden Haken.

Für den Fall, dass Sie das Kennzeichen des Beförderungsmittels nicht kennen, tragen Sie „unbekannt“ ein. Bei Lieferbedingung wählen Sie „CPT“ und bei Schlüssel Lieferbedingung „3“, falls es sich um eine Sendung mit Frachtkosten handelt, beziehungsweise „FOB“ bei einer versandkostenfreien Lieferung. Dem GdSK-Merkblatt zufolge ist bei Vorpapier „ATNEU“ anzugeben sowie keine Vorpapiernummer. Wählen Sie zudem „Ordnungsbegriff bezogen“. Das Zollamt empfiehlt nun, die Formulardaten zu sichern, bevor Sie mit den Positionsdaten fortfahren.

Die Positionsdaten

In diesem Teil liefern Sie vor allem Informationen zur bestellten Ware. Zuerst beschreiben Sie Ihre Bestellung im Feld „Warenbezeichnung“ so ausführlich wie möglich, also den gesamten Inhalt und wenn nötig Mengenangaben. Exakte Angaben minimieren das Risiko, dass das Zollamt Ihr Paket öffnet, um den Inhalt zu prüfen.

Danach müssen Sie die Warennummer eingeben. Diese lässt sich wie folgt ermitteln: Gehen Sie auf die EZT-Auskunft des Zollamts und klicken Sie auf „zur Einfuhr“. Auf der darauffolgenden Seite klicken Sie in der Menüleiste auf Einreihung und dann Stichwortverzeichnis. Geben Sie das Stichwort ein, dass Ihre Bestellung am besten beschreibt.

Sie gelangen zu einem Codebaum, bei dem Ihr Stichwort fett markiert ist. Klicken Sie an der Fundstelle herunter, bis Sie bei der passenden Artikelbezeichnung landen. Vor dem Artikelnamen sehen Sie eine elfstellige Nummer: Das ist die Warennummer, die Sie benötigen.

Bei den Angaben „Verfahren“ und „Beantragte Begünstigung“ nehmen Sie jeweils 4.000 und 100. Sie sollen auch die Roh- und die Eigenmasse der Bestellung angeben. Die Rohmasse besteht aus dem Waren- und dem Verpackungsgewicht, wohingegen die Eigenmasse nur die Ware betrifft. Haben Sie keine Angaben zum genauen Gewicht, lohnt es sich möglicherweise, die Produktseite des Verkäufers aufzurufen. Oft finden Sie bei der Produktbeschreibung auch das Artikelgewicht. Befinden sich mehrere Produkte in einem Paket, addieren Sie die einzelnen Angaben. Das Verpackungsgewicht können Sie nur abschätzen.

Darüber hinaus verlangt das Formular eine Unterscheidung zwischen Artikelpreis und Zollwert: Beim Artikelpreis handelt es sich um den Preis in der Währung, die auf der Rechnung angegeben ist, und beim Zollwert um die Kosten in der Landeswährung, also meist Euro. Zu guter Letzt ist der statistische Wert anzugeben. Hierfür runden Sie den Zollwert auf einen vollen Eurobetrag auf oder ab. Die beiden letzten Boxen „Verbrauchsteuerangaben“ und „Positionszusatz“ müssen Sie nicht beachten, weil sie verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabak oder Kaffee betreffen.

Abschließend klicken Sie auf den Button „IZA abgeben" und schon werden die Druckdatei sowie die Auftragsnummer generiert. Auf der Bestätigungsseite können Sie den Ausdruck als PDF-Dokument speichern und ausdrucken. Verlassen Sie Seite nicht, bevor Sie die Datei gesichert haben, sonst müssen Sie den gesamten Prozess von vorne beginnen.