Flexibel für das Alter vorsorgen

Flexibel für das Alter vorsorgen

Der demographische Wandel bringt das aktuelle Rentensystem ins Wanken: Die heutige arbeitende Bevölkerung kann sich nicht mehr sicher sein, dass sie im Rentenalter genug Geld zum Leben hat. Daher wird es immer wichtiger, sich anderweitig abzusichern. Und weil es im Leben auch harte Zeiten geben kann, sollte diese Absicherung am besten flexibel sein.

Den Ruhestand genießen können

Heutzutage lernen es Kinder bereits in der Schule: In Deutschland ist die Geburtenrate niedrig und die Anzahl älterer Menschen hoch. Das führt dazu, dass immer weniger arbeitende Menschen immer mehr RentnerInnen versorgen müssen. Bereits jetzt leiden viele RentnerInnen unter Altersarmut, weil ihre gesetzliche Rente zu niedrig ist. Diese Differenz zwischen Alterseinkommen und dem Geld was nötig ist, um den eigenen Lebensstandard fortzuführen, nennt sich Rentenlücke.

Für die jüngere Bevölkerung wird die Lage noch ernster, denn sie können sich nicht sicher sein, ob sich in den nächsten 30 bis 40 Jahren eine Besserung abzeichnet oder ob sie um ihre Existenz im Alter fürchten müssen, weil das Rentenniveau stetig sinkt. Daher ist es umso wichtiger, in jungen Jahren für die Rente vorzusorgen.

Das deutsche Rentensystem setzt sich im Grunde aus drei übergeordneten Säulen zusammen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge (BAV) und die private Rentenversicherung. Die sogenannten Riester- und Rürup-Renten gehören zwar zur privaten Altersvorsorge, werden aber wie die betriebliche Altersvorsorge staatlich über Steuer- und Sozialabgabenersparnisse gefördert. Es ist also ebenfalls möglich, die betriebliche sowie die Riester- und Rürup-Renten als geförderte Altersvorsorge zu bezeichnen. Bei den übrigen Arten der privaten Rente handelt es sich um ungeförderte Altersvorsorge.

Gesetzliche und geförderte Altersvorsorge

Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch geförderte Altersvorsorge erlauben in der Regel wenig Spielraum. Auf die gesetzliche Rente nehmen Sie keinen Einfluss, Rürup- sowie Riester-Rentenverträge müssen bestimmte gesetzlich vorgegebene Kriterien erfüllen und bei der betrieblichen Altersvorsorge stellt das Unternehmen die Rahmenbedingungen. Zudem ist es bei der geförderten Vorsorge selten möglich, den Vertrag vollständig zu kündigen, sondern nur die Zahlungen zu pausieren. Allenfalls nachträgliche Verhandlungen sind denkbar, aber mit Extrakosten und Aufwand verbunden.

Einen BAV-Vertrag tragen Sie von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Die Auszahlung in beiden Kategorien erfolgt in der Regel zum Renteneintrittsalter, wobei Sie bei geförderten Verträgen für gewöhnlich die Möglichkeit haben, sich das gesamte Kapital auszahlen zu lassen.

Mehr Spielraum mit Privatvorsorge

Anders ist es bei der nicht geförderten privaten Altersvorsorge, die genau deshalb in Ihrer Hand liegt, weil niemand zugunsten einer Förderung in den Entscheidungsprozess eingebunden ist. Sie können sowohl eine ganz klassische Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung abschließen, deren Bedingungen so rigide wie die geförderte Variante ist, oder vollkommen flexibel ohne direkten Rentenvertrag zugunsten der Altersvorsorge anlegen. Im Spektrum der Privatvorsorge gibt es zahlreiche weitere Anbieter und Möglichkeiten, um sich auch unter dem Deckmantel „Rentenvertrag“ viel Handlungsspielraum zu schaffen. Oft können Sie sich sogar bei Bedarf in der Ansparphase Geld auszahlen lassen. Das ist vor allem in schwierigen Lebensphasen praktisch. Prinzipiell lassen sich private Verträge auch kündigen oder verkaufen.

Sie können die für sich optimalen Bedingungen selbst wählen, um so die Rentenlücke zu schließen. Was Sie sich bei der Angebotsauswahl aber bewusst sein sollten, sind die Kosten. Klassischerweise arbeiten Versicherungsunternehmen mit einem für Privatpersonen undurchsichtigem Provisionsmodell. Je nach Vertragsbedingungen verlieren Sie unwissentlich viel Geld. Eine weniger bekannte Alternative sind Honorartarife.

Provisions- und Nettotarife

Der Großteil aller Versicherungsangebote, inklusive Rentenversicherungen, sind Provisionstarife. Das heißt: BeraterInnen bewegen ihre KundInnen dazu, den angebotenen Vertrag abzuschließen, um selbst bezahlt zu werden. Sie sind also gar nicht dazu in der Lage, neutral und transparent zu beraten, weil sie ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Hinzu kommt, dass diese Entlohnung von dem Geld erfolgt, das KundInnen in ihre Versicherung einzahlen. In den ersten Jahren werden jeden Monat anteilig Abschlusskosten und Betreuungsprovisionen abgezogen. Das Geld fehlt Ihnen somit automatisch. Dann zahlen Sie noch Verwaltungskosten an die Versicherungsgesellschaft und für die aktive Kapitalverwaltung durch FondsmanagerInnen. Und das verlorene Geld nimmt nicht an der Wertentwicklung Ihres Kapitals teil.

Problematisch ist hierbei, dass KundInnen meist nicht transparent über diese Abzüge informiert werden und sich den Auswirkung auf ihr Kapital daher nicht unbedingt bewusst sind. Bei den Rechnungsmodellen zum Beispiel, die Ihnen der oder die BeraterIn zur Verfügung stellt, wurden alle Kosten bereits abgezogen. Da Abschlusskosten und Betreuungsprovisionen vom eingezahlten Geld automatisch abgezogen werden, sind Provisionstarife auch als Bruttopolice bekannt.

Honorartarife gehören zur Nettopolice. Bei diesen Tarifen gibt es keine versteckten Vertriebskosten, da anstelle von Provisionen ein vorher vereinbartes Honorar ausgezahlt wird. Sie schließen also zwei Verträge ab: Honorar und Versicherung. Typisch ist eine Bezahlung pro Stunde oder ein Pauschalhonorar. HonorarberaterInnen sind dadurch in der Lage, tatsächlich die beste Option für die MandantInnen zu finden, da sie ohnehin eine Bezahlung erhalten. In der Regel ist das Honorar auch weitaus geringer als die Vertriebskosten bei klassischen Provisionstarifen. Da die Gebühren niedriger sind, bleibt Ihnen mehr Geld zum Investieren, der Zinseszinseffekt ist höher und am Ende der Ansparphase steht Ihnen mehr Geld zur Verfügung. Allerdings bleibt der Abschluss von provisionsfreien Tarifen vorwiegend HonorarberaterInnen vorbehalten.

Ansparen mit oder ohne Versicherung

Die flexibelste Lösung, Vermögen für das Alter anzusparen, ist der Verzicht auf einen Versicherungsrahmen. Sie können selbst festlegen, welche Beträge Sie zu welchem Zeitpunkt zahlen. Mit einem ETF-Sparplan profitieren Sie bereits mit geringen Beträgen von der Entwicklung des Kapitalmarkts. Da ETFs (Exchange Traded Funds) die Indizes der Börse nachbilden, müssen sie im Gegensatz zu klassischen Fonds nicht aktiv verwaltet werden. Sie benötigen nur ein Online-Depot und müssen keine Gebühren an FondsmanagerInnen richten. Da die Aktien über mehrere Unternehmen verteilt sind, sinkt das Risiko. Auch etwaige Börsenschwankungen lassen sich ausgleichen, wenn Sie mehr als 15 Jahre sparen. Prinzipiell können Sie sich Geld auszahlen lassen, wenn Sie in einer schwierigen Lebensphase sind. Allerdings haben Sie keine steuerlichen Vorteile wie beim Ansparen mit einem Versicherungsbeitrag und zahlen beim Wechsel einer ETF.

Legen Sie Wert auf eine gewisse Planbarkeit für die Rentenzeit, können Sie anstelle eines Sparplans eine private Rentenversicherung abschließen, bei der Sie in ETFs investieren. ETF-Rentenversicherungen gibt es auch als provisionsfreie Nettotarife, sodass sich die Effektivkosten in Grenzen halten. Diese Variante ist zwar nicht so flexibel wie ETF-Sparpläne, aber sie ermöglicht sowohl Kapitalauszahlungen als auch eine monatlich ausgezahlte lebenslange Rente. Zudem profitieren Sie von Steuervorteilen und kostenlosem Umschichten der ETFs. Je nach Versicherungsanbieter können Sie einen Teil des Kapitals vor Rentenbeginn entnehmen.


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