Targobank

Florian Matheis 15/01/2019
Targobank logo Zum Anbieter
Bewertung
9,6
Pro
  • Viele verschiedene Kontotypen
  • Breites Angebot
  • Hohe Sicherheit
  • Bezahlchip
Kontra
  • Kontoführungsgebühren von bis zu 12,45 Euro
  • Gebühren für Zusatzleistungen
FAZIT

Die TARGOBANK glänzt mit einem strukturierten und breiten Angebot und spart dabei keineswegs an der nötigen Sicherheit für Kunden und deren Gelder.

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Sicherheit
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Targobank Test

Kontoführung & Gebühren9,70

Die TARGOBANK AG & Co. KGaA ist eine der größten deutschen Privatbanken. Laut Firmenangaben vertrauen derzeit rund vier Millionen Kunden auf die Vorzüge des Finanzdienstleisters, der aktuell mehr als 360 Standorte in 200 deutschen Städten mit rund 7.500 Mitarbeitern unterhält.

Das Finanzinstitut, das sowohl als Filialbank als auch als Direktbank auftritt, hat sich überwiegend dem Privatkundengeschäft verschrieben und bietet Produkte aus folgenden Geschäftsbereichen an:

  • Konto & Karten
  • Kredit & Finanzierung
  • Sparen & Geldanlage & Vermögen
  • Schutz & Vorsorge

Ein Abriss der Firmengeschichte

Die TARGOBANK ist schon seit über 90 Jahren – allerdings unter wechselnden Namen – als Finanzdienstleister auf dem deutschen Markt tätig.

Bereits zu Zeiten der Weimarer Republik betrat die Bank unter dem Namen Kundenkredit GmbH durch Walter Kaminsky im ostpreußischen Königsberg erstmals die große Bühne der Finanzdienstleister. Die Kundenkreditbank (kurz: KKB) war das erste Finanzinstitut in Deutschland, das Kredite auch an Privatpersonen vergab. Im Jahre 1935 erfolgte die Gründung der Kundenkreditbank GmbH in Düsseldorf, der späteren Firmenzentrale. 1968 vollzog die KKB die Entwicklung zu einer Vollbank für private Kunden. Seitdem bietet sich den Nutzern ein breiteres Portfolio:

  • Lohn- und Gehaltskonten
  • Festgeldanlagen
  • Sparbücher
  • Sparbriefe
  • Unterschiedliche Versicherungen
  • Baufinanzierungen

Wie geht Bank heute?

Das allseits bekannte Motto der TARGOBANK lautet: „So geht Bank heute.” Das Finanzinstitut knüpft an diese Unternehmensphilosophie ein üppiges Angebot an Konten und anderen Produkten. Momentan nennt der Dienstleister sage und schreibe fünf unterschiedliche Girokonten sein Eigen:

  • Online-Konto
  • Komfort-Konto
  • Starter-Konto
  • Plus-Konto
  • Premium-Konto

Gemeinsamkeiten trotz aller Unterschiede

Die unterschiedlichen Girokonten verfügen naturgemäß über Alleinstellungsmerkmale, allerdings finden sich auch einige Gemeinsamkeiten. Dank der TARGOBANK-Visa-Karte sind Kunden in der Lage, an sämtlichen Geldautomaten mit einem Visa-Logo gebührenfrei Bargeld abzuheben – in der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich hierbei immerhin um 2.900 Bankautomaten. Die Rekapitulation des individuellen Finanzstatus erfolgt vorzugsweise online – wer dagegen die Auszüge per Post erhalten möchte, muss zusätzliche Gebühren in Kauf nehmen. Weiterhin verfügt jeder Kontotypus über eine Dispo-Freigrenze, deren Höhe sich allerdings je nach Variante erheblich unterscheidet.

Das Online-Konto

Wer auf der Suche nach einem grundständigen Angebot der TARGOBANK ist, findet dies in dem Online-Konto. Vor allem die uneingeschränkt kostenlose Online-Kontoführung dürfte wohl das Interesse vieler unentschlossener Kunden wecken. Die Erfragung und Kontrolle des individuellen Finanzstatus ist bei diesem Kontotypus allerdings nur über das Internet möglich. Weiterhin verfügt das Girokonto über eine kostenlose Dispo-Freigrenze für eine Überziehung bis maximal 50 Euro.

Das Komfort-Konto

Beim Komfort-Konto liegt kostenlose Dispo-Freigrenze bei 100 Euro. Ab einem monatlichen Gehaltseingang von 2.000 Euro oder einer dauerhaften Einlage von 25.000 Euro bietet die TARGOBANK dieses Girokonto ohne zusätzliche Kontoführungsgebühren an. Das Leistungsspektrum des Komfort-Kontos gewährt zudem eine goldene Girocard, die eine maximale Tagesverfügung von 5.000 Euro garantiert.

Das Starter-Konto

Das Starter-Konto richtet sich vorrangig an Schüler sowie an Studenten und Azubis unter 31 Jahren. Eine Mindesteinlage oder gar ein regelmäßiger Gehaltseingang ist bei diesem Kontotyp nicht erforderlich – sämtliche Leistungen des Starter-Kontos stehen ohne Grundgebühr zur Verfügung. Der Dispositionsrahmen wird bei diesem Kontotyp, abhängig von der Bonität des Kunden, individuell festgelegt.

Plus-Konto

Das Plus-Konto der TARGOBANK steht schon ab einem regelmäßigen Gehaltseingang von 1.000 Euro kostenfrei zur Verfügung. Wer diese Kondition allerdings nicht erfüllen kann, muss eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 5,95 Euro entrichten. Die kostenlose Dispo-Freigrenze liegt bei einer Überziehung von maximal 50 Euro. Bei Bedarf können sich Kunden sogar ihre präferierte Kontonummer sichern.

Premium-Konto

Ab einer Einlage von 50.000 Euro winken bei dem Premium-Konto nicht nur die Gebührenfreiheit, sondern auch exklusive Zinsen sowie ein exklusiver Premium-Service samt persönlicher Beratung. Die kostenlose Dispo-Freigrenze liegt bei diesem Konto sogar bei 200 Euro. Das Premium-Konto, das sich optimal für Anleger eignet, überrascht zudem mit einem kostenlosen Tagesgeld-Konto und exklusiven Premium-Zinssätzen. Obendrein können Kunden auch die schwarze Girocard beantragen, die eine maximale Tagesverfügung von 7.500 Euro gewährt.

Allgemeine Entgelte und Kosten

Die TARGOBANK verzichtet zwar auf Kontoführungs- und zahlreiche Bearbeitungsgebühren, hält sich aber die Möglichkeit offen, zusätzliche Dienste in Rechnung zu stellen. Beispielsweise berechnet die Bank für eine Adressmitteilungsanfrage inklusive der Gebühren von den Behörden 25 Euro. Auch die erneute Ausfertigung eines bereits ausgestellten Bankbeleges auf ausdrücklichen Kundenwunsch schlägt je nach Produkt ebenfalls zu Buche:

Produkt / DienstleistungGebühr
Girokonto 5 Euro pro Monat
Verrechnungskonto 5 Euro pro Monat
Sparkonto 5 Euro pro angefangenes Kalenderjahr
Ausfertigung von Duplikaten, Belegen / Erstellung von Buchungsbestätigungen auf Kundenwunsch 5 Euro pro Monat
Auskunftserteilung im Kundenauftrag 5 Euro
Durch schuldhaftes Kundenverhalten ausgelöste Recherche wegen Sicherstellung, Arbeitgebervermittlung oder Ähnliches Bis zu 25 Euro
Bank-zu-Bank Auskünfte 20 Euro pro Anfrage und Auskunft
Zusatzleistungen der Targobank

Sicherheit9,30

Doppeltes Sicherheitsnetz

Die TARGOBANK AG & Co. KGaA unterliegt insgesamt zwei Aufsichtsbehörden. Auf nationaler Ebene kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) um die Einhaltung von Regularien und den seriösen Umgang mit Kundengeldern. Da die TARGOBANK ihre Dienste weiterhin innerhalb der Europäischen Union anbietet, treffen auch die Bestimmungen der Europäischen Zentralbank auf die TARGOBANK zu.

Ein Geheimnis aller Banken

Die TARGOBANK folgt dem Beispiel vieler seriöser Banken und Kreditinstituten und sichert ihren Kunden das gesetzlich geregelte Bankgeheimnis zu. Hierzulande wird diese Praktik bereits seit 1619 als vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht anerkannt. Der Begriff Bankgeheimnis bezeichnet die Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen sowie zum Schutz der Vermögensinteressen des Vertragspartners.

Das Bankgeheimnis gilt in Deutschland mittlerweile als Gewohnheitsrecht. Daher spricht die Rechtsprechung mit der Aufnahme von geschäftlichen Kontakten zwischen einem Kunden und einer Bank von einem gesetzlichen Schuldverhältnis – bereits der erste Informationsaustausch fällt somit unter den Schutz des Bankgeheimnisses. Selbstverständlich hat sich auch die TARGOBANK der Verschwiegenheit aller kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet.

Finanzunternehmen sind ausschließlich in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dazu verpflichtet, Auskünfte zu erteilen sowie spezifischen behördlichen Institutionen Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch die TARGOBANK darf Informationen nur dann weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der betroffene Kunde dazu einwilligt oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

Die gesetzlich geregelte Bankauskunft

In speziellen Ausnahmefällen ist die Bank dennoch in der Lage, eigenen Kunden, anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder den Kunden anderer Finanzdienstleister entsprechende Informationen auszuhändigen. Eine solche Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit – betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte oder Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen zählen hier allerdings nicht dazu. Vor einer Auskunftserteilung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erhalten dann eine Auskunft, sofern sich die erteilte Anfrage auf die jeweilige geschäftliche Tätigkeit bezieht. Sollte allerdings eine anderslautende Weisung des betroffenen Kunden vorliegen, erlischt die Auskunftspflicht mit sofortiger Wirkung.
  • Personen, insbesondere Privatkunden und Vereinigungen müssen generell oder in dem jeweiligen Einzelfall dem Vorgang zustimmen.
  • Der Anfragende muss sein berechtigtes Interesse an der geforderten Information glaubhaft darlegen.
  • Ferner darf es keinen Grund zur Annahme geben, dass schutzwürdige Belange des Kunden dem Vorgang der Auskunftserteilung gegenüberstehen.

Die Bestellung von Sicherheiten in Ausnahmefällen

Ein weiterer bedeutender Aspekt im Fahrwasser der Sicherheit, sind diejenigen Sicherheiten des Kunden, welche dieser in bestimmten Situationen vorzuweisen hat. Sollte die TARGOBANK nun über eine bankmäßige Geschäftsverbindung mit einem Kunden ein gewisses Risiko eingehen, steht es dem Kreditinstitut hierzu frei, die Bestellung einer bankmäßigen Sicherheit zu verlangen. Ob es sich nun um einen Bürgen handelt oder um eine Form eines Wertgegenstandes, wird dagegen in dem jeweiligen Einzelfall entschieden.

Das Einfordern einer Sicherheit zählt keineswegs zum Standardprozedere eines Vertragsschlusses zwischen Kunde und Bank. Sollte die TARGOBANK nun beispielsweise zunächst davon abgesehen haben, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann dies auch noch zu jedem späteren Zeitpunkt der Vertragslaufzeit erfolgen. Hierfür müssen allerdings eindeutige Umstände eingetreten sein, welche die erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegenüber den Kunden rechtfertigen. Derartige Gründe lauten beispielsweise:

  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden haben sich bereits nachhaltig negativ entwickelt oder drohen, eine negative Entwicklung zu nehmen.
  • Die bereitgestellten Sicherheiten des Kunden haben sich bereits wertmäßig verschlechtert, oder drohen in naher Zukunft einen massiven Wertverlust zu erleiden.

Das Kündigungsrecht der Bank

Das Kündigungsrecht für die TARGOBANK unterscheidet zwei Fälle – die Kündigung unter Einhaltung einer Frist und eben jene ohne eine solche Frist.

Sollte für die gesamte Geschäftsverbindung oder für einzelne Teilbereiche weder eine feste Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vorliegen, steht es der TARGOBANK jederzeit frei, unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist den Vertrag mit dem Kunden aufzukündigen. Allerdings muss die TARGOBANK auch auf die Belange des Kunden Rücksicht nehmen. So muss bei einem Zahlungsdienstrahmenvertrag – beispielsweise ein laufendes Girokonto oder ein Kreditkartenvertrag – oder einem Depot eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten eingehalten werden.

Darüber hinaus hat die TARGOBANK allerdings auch das Recht auf eine fristlose Kündigung. Diese Möglichkeit eröffnet sich immer dann, wenn der TARGOBANK die Fortsetzung selbst unter der Berücksichtigung der individuellen Belange eines Kunden unzumutbar erscheint. Bewusst falsche Angaben über individuelle Vermögensverhältnisse, welche für das Finanzinstitut von erheblicher Bedeutung für die Entscheidung sind, stellen beispielsweise einen triftigen Grund für einen solchen Entschluss dar. Auch die Verletzung einer oder mehrerer vertraglicher Pflichten führt zu einer Aufkündigung des Geschäftsverhältnisses zwischen Bank und Kunden. In einem solchen Falle muss allerdings zunächst ein erfolgloser Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder eine erfolglose Abmahnung über die Bühne gegangen sein.

Die schützende Hand eines Einlagensicherungsfonds

Sicherungsgrenze der Gläubiger im Verlauf der nächsten Jahre
Bis zum 31. Dezember 2014 30 Prozent
Bis zum 31. Dezember 2019 20 Prozent
Bis zum 31. Dezember 2024 15 Prozent
Ab dem 1. Januar 2025 8,75 Prozent
Sicherungsgrenze für Banken

Die TARGOBANK hat sich weiterhin dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Gemäß den Statuten dieses Fonds sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten in Form von Spareinlagen, Guthaben auf Gehaltskonten, anderen Sichteinlagen, Termineinlagen und Sparbriefen gesichert. Je Einleger befindet sich die Sicherungsgrenze bei bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals.

Andererseits definiert die TARGOBANK auch eine klare Ausnahme vom Einlagenschutz: Nicht geschützt sind all diejenigen Forderungen, welche das Finanzinstitut über Inhaberpapiere ausgestellt hat – hierunter fallen etwa Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zusätzlich zum Einlagensicherungsfonds existiert seit 1998 als weiteres gesetzliches Einlagensicherungssystem die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (kurz: EdB). Diese Gesellschaft übernimmt die Aufgaben der im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vorgesehenen Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privaten Banken und Bausparkassen. Die Einlagen sind somit bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert – insgesamt 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften; dies entspricht maximal einem Gegenwert von 20.000 Euro. Der Entschädigungsanspruch bei der EdB entfällt allerdings, sollten die Einlagen nicht auf Euro oder die Währung eines anderen EU-Mitgliedstaates lauten.

Mit Nachdruck gegen Betrug

Eine weitere wichtige Frage ist das Verhalten der TARGOBANK bei einem Diebstahl von sensiblen Zugangsdaten oder der Kontokarten selbst. Entsteht nun bei einem Kunden ein finanzieller Verlust durch unverschuldeten kriminellen Missbrauch von Zugangsdaten, erklärt sich die TARGOBANK dazu bereit, finanzielle Verluste zu ersetzen.

Das Online-Banking

Für die ordentliche Abwicklung von Bankgeschäften über das Online-Banking-Angebot der TARGOBANK benötigt ein Kunde mit der Bank vereinbarte personalisierte Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber dem Finanzinstitut nicht nur als befugter Teilnehmer auszuweisen, sondern auch die jeweiligen Aufträge zu autorisieren. Die generelle Nutzung dieses Angebots ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Derartige personalisierte Sicherheitsmerkmale lauten beispielsweise:

  • Ein Nutzerprofil oder eine persönliche Identifikationsnummer (kurz: T-PIN)
  • Eine einmalig verwendbare Transaktionsnummer (kurz: TAN)

Vor der ersten Nutzung des Online-Bankings registriert sich der Kunde zunächst und erstellt in diesem Zuge auch ein Nutzerprofil, welches er mit einem individuellen Passwort absichert. Nach erfolgreicher Autorisierung des Profils durch die TARGOBANK, können nun Informationen eingeholt und Aufträge erteilt werden. Sollte der Account allerdings für eine Dauer von zwei Jahren brachliegen, behält es sich die TARGOBANK vor, den Zugang zu löschen – eine erneute Registrierung durch den Kunden wird also fällig. Die gültigen Authentifizierungsmerkmale der TARGOBANK lauten folgendermaßen:

  • Eine Liste mit einmalig verwendbaren Transaktionsnummern
  • Ein TAN-Generator
  • Ein Kartenlesegerät
  • Empfang einer mobileTAN über ein Mobiltelefon oder über die Applikation der Bank

Die Dienste einer Online-Bank sind selbstverständlich ausschließlich über eine Internetverbindung verfügbar – Dank einer kostenlosen Applikation für Smartphones können Kunden auch jederzeit unterwegs auf ihr Konto oder Depot zugreifen. Hierbei bietet das Programm eine umfangreiche Übersicht über Konten, Karten, Transaktionen und vieles mehr. Folgende Konten und Angebote lassen sich mit der Applikation verknüpfen:

  • Girokonten
  • Sparkonten
  • Festgeldkonten
  • Depots
  • Tagesgeldkonten
  • Kreditkonten
  • Kreditkartenkonten

Die unterstützten Smartphone-Betriebssysteme lauten:

  • iOS
  • Android
  • Windows Phone

Natürlich haben die App-Entwickler im Dienste der TARGOBANK auch an eine passende Tablet-Version gedacht, allerdings beschränkt sich hier das Angebot gerade ausschließlich auf Endgeräte auf der Basis von iOS und Android. Selbst Personen, die momentan nicht bei der TARGOBANK unter Vertrag stehen, können durchaus eine Verwendung für die Applikation ausmachen – beispielsweise finden sich hiermit Geldautomaten der TARGOBANK selbst, diejenigen des CashPools sowie der Crédit Mutuel Gruppe in Frankreich. Auch die Filialen der TARGOBANK inklusive der Öffnungszeiten und den Kontaktinformationen lassen sich in direkter Umgebung ausfindig machen.

Kunden der Bank erhalten dagegen exklusive Funktionen: Neben einer Übersicht sämtlicher Konten und Karten zeigt die Applikation auch momentane Kontostände und die spezifischen Kontodetails an – je nach Bedarf lassen sich auch Kontoumsätze und Salden-Entwicklungen grafisch darstellen. Nutzer einer Kreditkarte dürfen weiterhin aktuelle Kreditkartenzahlungen bis zur letzten Abrechnung einsehen. Auch das Einrichten, Ändern und Löschen von Daueraufträgen ist problemlos realisierbar. Ein persönliches Postfach für Nachrichten und der Zugriff auf relevante Bankdokumente ergänzen das Angebot.

Das Telefon-Banking

Analog zum Online-Banking sind eine gültige Girocard, Kundenkarte oder Kreditkarte der TARGOBANK samt Sicherheitsmerkmal eine Voraussetzung. Im Zuge des Telefon-Bankings finden sämtliche Aufträge mündlich statt – eine vollständige und erfolgreiche Erteilung liegt jedoch erst dann vor, wenn der Auftrag und dessen Inhalt von einem Agenten der Bank oder einem Sprachcomputer korrekt wiederholt wurde. Auch die Durchführung der Order ist an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Der Teilnehmer hat sich mittels der personalisierten Sicherheitsmerkmale erfolgreich legitimiert
  • Es liegt eine Berechtigung für die jeweilige Auftragsart vor

Hilfe & Support9,70

Terminvereinbarung:

Die TARGOBANK wirbt mit dem Versprechen, dass Kunden binnen zwei Minuten einen persönlichen Beratungstermin mit einem Fachmann des Unternehmens vereinbaren können. Hierbei steht es Nutzern sogar frei, zwischen einer Bankfiliale oder den eigenen vier Wänden als Austragungsort des Beratungsgespräches zu wählen. Dieser Service kann entweder online oder auf dem telefonischen Wege in Anspruch genommen werden. Nach der Nennung des spezifischen Themas und des präferierten Ortes wählen Kunden nur noch ein Datum sowie eine Uhrzeit und schon steht der fachkundigen Beratung nichts mehr im Wege. Auskünfte sind auch außerhalb der Öffnungszeiten und an Samstagen realisierbar – selbst ein Vertragsschluss in den heimischen Wänden ist möglich.

Videoidentifikation:

Der große Vorteil einer Online-Bank sowie der Möglichkeit eines Online-Abschlusses eines Kontos liegt darin, dass viele Vorgänge bequem vom heimischen Rechner aus getätigt werden können. Bevor jedoch eine Kontoeröffnung einen rechtskräftigen Status erreicht, sind Kunden verpflichtet, ihre Identität zu verifizieren. Die TARGOBANK möchte auch hier die Bequemlichkeit hochhalten und bietet daher ein spezielles Verfahren für eine Videoidentifikation an

Im Zuge dieses Vorgangs melden sich Kunden zunächst mit ihrer Vertragsnummer oder Kundennummer im Online-Portal der TARGOBANK an und leiten daraufhin eine Video-Telefonie in die Wege – eine funktionierende Webcam ist für diesen Vorgang daher unerlässlich. Nach erfolgreicher Verbindung führt ein Mitarbeiter von webID Solutions die Kunden durch den etwa drei bis fünf minütigen Vorgang und überprüft anhand des vorgezeigten Personalausweises die Identität. Per elektronischer Mail oder SMS erhalten Nutzer eine persönliche Transaktionsnummer, deren Eingabe die Videoidentifikation beendet.

Paydirekt:

Paydirekt ist ein sicheres Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen für Finanztransaktionen im Internet. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über ein Girokonto, wobei alle sensiblen Daten stets bei der TARGOBANK bleiben.

Der Konto-SMS-Service

Diese Dienstleistung der TARGOBANK liefert den Kunden unterschiedliche Informationen und Benachrichtigungen binnen weniger Sekunden per SMS oder E-Mail. Eine Grundvoraussetzung ist allerdings der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Bank. Aus folgenden Themenwelten erhalten Nutzer des Konto-SMS-Service der TARGOBANK Neuigkeiten:

  • Aktieninformationen
  • Benachrichtigungen zu Neuigkeiten und Produktinformationen sowie kontospezifische Kurzmitteilungen
  • Eingänge und Abbuchungen ab 100 Euro
  • Transaktionen bei Kreditkarten ab 5 Euro
  • Umgehende Benachrichtigung bei einem Verdacht auf Betrug
  • Depot: Ausgeführte Orders, erfolgte Zuteilungen sowie Orderstatus

Die passende Nummer für die jeweiligen Belange

Die TARGOBANK geizt keineswegs mit Rufnummern – für die vielen Belange und Probleme hat das Unternehmen unzählige Telefonleitungen geschaltet:

BelangRufnummer
Telefon-Banking 0211-900 20 111
Internet Service-Hotline 0211-900 20 222
Telefon-Brokerage 0211-900 20 333
Kreditkarten-Telefon-Banking 0211-900 20 444
Hilfe bei Rückzahlungsschwierigkeiten 0211-900 20 50
Beschwerdemanagement 0211-900 20 405
EC-Kartensperre 0211-900 20 111
Rufnummern der TARGOBANK

Zusatzleistungen9,80

Der Chip übernimmt die Rechnung

Fintech (auch Finanztechnologien genannt) beschreibt moderne Technologien aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen – vor allem neuartige Lösungen, Anwendungssysteme sowie Neu- oder Weiterentwicklungen sind hier anzuführen. Selbstverständlich hat auch die TARGOBANK diesen Trend erkannt und offeriert ihrerseits technische Lösungen, die vor allem das bargeldlose Bezahlen vereinfachen und zeitgleich noch sicherer gestalten. 

Vor diesem Hintergrund bietet die TARGOBANK einen Bezahlchip an, welcher ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühren mobile Finanztransaktionen ermöglicht. Die Technologie ist dabei mit allen Handymodellen sowie Mobilfunkanbietern kompatibel.

Viele unterschiedliche Einzelhändler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterstützen bereits diese Funktion – bekannte Partnershops lauten beispielsweise:

  • Starbucks
  • Karstadt
  • Douglas
  • Thalia
  • ARAL
  • Star Tankstellen

Kunden, die sich für einen solchen Bezahlchip interessieren, können diesen direkt online auf der Homepage der TARGOBANK ordern und erhalten zusätzlich auch noch eine MasterCard Kreditkarte dazu. Die jährlichen Gebühren für diesen Service belaufen sich momentan auf 25 Euro – ein zweiter Chip für ein weiteres Mobilfunkgerät oder einen Partner liegt dagegen nicht im Bereich des Realisierbaren. Sollten Kunden dagegen innerhalb eines Jahres seinen Umsatz von 2.500 Euro nachweisen, erstattet die TARGOBANK die Gebühr von 25 Euro zurück. Kunden wählen außerdem, ob Gelder von dem Bezahlchip monatlich abgebucht oder ob dieser zunächst mit einem individuellen Betrag aufgeladen werden muss. Der kostenlose Konto-SMS-Service sowie die Banking-App ermöglicht Verbrauchern zudem die volle Kontrolle und den unkomplizierten Überblick über sämtliche Bewegungen auf dem Konto. Auch an ein zusätzliches Sicherheitsnetz haben die Entwickler der TARGOBANK gedacht – ab einem Einkaufswert von 25 Euro verlangt der Bezahlchip nach einer persönlichen PIN, welche die Transaktion schlussendlich autorisiert.

Zusammenfassung9,60

Mit Tradition für die Zukunft gewappnet

Die TARGOBANK blickt auf eine traditionsreiche Vergangenheit zurück und lässt ihre Kunden von der gewonnenen Expertise profitieren. Aufgrund der zahlreichen Kontotypen findet sich für jeden Geldbeutel und jedes Vorhaben die passende Lösung. Dank zahlreicher Sicherheitsmechanismen und Schutzversprechen müssen Kunden weder um ihr Geld noch um ihre vertraulichen Daten fürchten – der Finanzdienstleister hält den Datenschutz in allen Ehren. Ganz im Stile einer Direktbank hat die TARGOBANK auch ihren Hilfe-und-Support-Bereich gestaltet: Sämtliche Probleme, Fragen und Anfragen lassen sich ohne großen Aufwand und vor allem aus den heimischen vier Wänden klären – besonders die Möglichkeit einer Videoidentifikation ist hier lobend zu erwähnen. Auch die Zukunft von Fintech und Co. hat die Bank dank eines Bezahlchips und unterschiedlicher Smartphone-Applikationen fest im Blick.

Hier zahlt sich eine Freundschaft aus

Kunden der TARGOBANK erhalten für Werbung eines Freundes eine Gutschrift. Bei Abschluss eines Kredits, eines Girokontos, eines Investment-Sparplans, einer Versicherung, einer Baufinanzierung, einer Kreditkarte oder aber bei der Neueröffnung eines Wertpapierdepots vergütet das Finanzinstitut diese Gefälligkeit mit 25 Euro. Allerdings darf die geworbene Person innerhalb der letzten zwölf Monate kein Konto bei der TARGOBANK gehabt haben.