Rezepte online einlösen - So geht´s

Rezepte online einlösen - So geht´s

Rezeptpflichtige Medikamente online kaufen

Online-Apotheken liegen seit Jahren im Trend. Sie locken nicht nur damit, dass sie den Weg zur stationären Apotheke ersparen, sondern auch mit sehr günstigen Preisen. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen ihre Arzneimittel im Internet bestellen. Für viele von ihnen stellt sich anfangs die Frage: Wie löse ich mein Rezept online ein? Zwar ist der Online-Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten in Europa aufgrund der Regelung auf staatlicher Ebene sehr divergent, in Deutschland ist er aber uneingeschränkt zugelassen (§ 43 Arzneimittelgesetz).

So funktioniert es: In sechs Schritten zum rezeptpflichtigen Medikament

Im Grunde funktioniert die Online-Einlösung eines Rezepts nicht anders als in einer Apotheke vor Ort. Auch in einer Internet-Apotheke müssen Verbraucher das Rezept im Original vorlegen, was in diesem Fall bedeutet, der Verbraucher muss es per Post an die Apotheke schicken. Kopien, Faxe oder Scans werden nicht akzeptiert. Außerdem sollten Kunden darauf achten, dass es noch gültig ist . Ein Kassenrezept läuft beispielsweise bereits vier Wochen nach Ausstellungsdatum ab, während ein Privatrezept bis zu drei Monate einlösbar ist.

Anders als bei rezeptfreien Mitteln ist es auch hier nicht möglich den Arztbesuch zu umgehen. Zumindest die Portokosten sparen sie sich, indem sie ihr Rezept mit einem kostenlosen Freiumschlag einsenden. Kostenlose Freiumschläge fordern sie entweder telefonisch an oder drucken sie direkt aus. Dafür verlinken die Anbieter ein PDF-Dokument auf ihrer Webseite. Wer einen Umschlag auf eigene Kosten frankiert, erhält den Betrag im Anschluss erstattet. Die Lieferung rezeptpflichtiger Medikamente erfolgt stets versandkostenfrei an jede Adresse in Deutschland. Portofrei ist der Versand selbst dann, wenn sich auch verschreibungsfreie Arzneimittel in der Bestellung befinden.

Welche Angaben muss das Rezept beinhalten?

Damit ein Rezept gültig ist, muss es bestimmte Informationen enthalten, nämlich

  • das Geburtsdatum des Patienten,
  • eine Unterschrift des ausstellenden Arztes,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Bezeichnung des Arzneimittels oder Wirkstoffes sowie
  • die Stärke und Darreichungsform.

In sechs einfachen Schritten gelingt jedem Verbraucher die Online-Einlösung seines Rezepts

  1. Der Kunde legt das gewünschte Medikament in den Warenkorb.
  2. Im Zuge des Bestellprozesses gibt er an, dass er ein Rezept einlösen möchte. Dafür wählt er die Rezeptart aus (Kasse, privat oder zuzahlungsfrei).
  3. Anschließend sendet er das Rezept unter Angabe der in der Bestellbestätigung genannten Kunden- und Bestellnummer an die Adresse der Online-Apotheke.
  4. Es folgt die pharmazeutische Prüfung bei der Versandapotheke.
  5. Nach der Bearbeitung verschickt der Anbieter die Bestellung.
  6. In der Regel erfolgt die Lieferung innerhalb weniger Werktage.

Trotz umgehender Bearbeitung dauert der Versand der bestellten Medikamente nach Eingang des Rezepts mindestens einen, oft gar zwei Tage. Zudem vergeht je nach Versanddienst und Postweg ein nicht immer einschätzbarer Zeitraum zwischen der Absendung und der Lieferung: So erfordert es nicht nur einen Tag zum Versand des Rezeptes sowie einen Tag für die Bearbeitung bei der Online-Apotheke, sondern auch mindestens ein Tag für die Auslieferung der Medikamente.

Wer dringend auf ein bestimmtes Arzneimittel angewiesen ist, sollte den zeitlichen Aspekt einkalkulieren, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Nutzer sollten deshalb im Hinterkopf behalten, bei akuten Beschwerden lieber eine Vor-Ort-Apotheke aufzusuchen.

Mit Rezeptboni sparen

Chronisch Kranke benötigen regelmäßig beziehungsweise dauerhaft rezeptpflichtige Medikamente. Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie zum Teil eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro, mitunter aber auch die kompletten Kosten selbst tragen. Dadurch entsteht für Patienten häufig eine erhebliche Kostenbelastung, die sie normalerweise selbst durch eine Bestellung über eine Versandapotheke nicht verringern können, da die Preisbindung in Deutschland die Vergünstigung rezeptpflichtiger Medikamente untersagt.

Versandapotheken können diese Beschränkung allerdings umgehen, wenn sie einen Sitz im europäischen Ausland, etwa in Österreich oder der Niederlande, haben. Seit Oktober 2016 dürfen Internetapotheken im EU-Ausland nämlich ihren Kunden auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Preisvorteil bieten. Mit diesem Beschluss endete ein langer Rechtsstreit um die Zulassung sogenannter Rezeptboni. Im Durchschnitt liegt diese Vergütung bei 2,50 Euro pro Medikamentenpackung; bei einer bestimmten Anzahl erhalten Kunden sogar 15 Euro auf ihr Kundenkonto gutgeschrieben.

Die Gesetzeslage: Was ist erlaubt?

Wer sein Rezept in einer ausländischen Versandapotheke einlösen möchte, sollte darauf achten, dass sie von der jeweiligen nationalen Arzneimittelbehörde zertifiziert ist. Verfügt die Internetapotheke über das EU-Sicherheitslogo, können Verbraucher ihr in der Regel Vertrauen schenken, da sie nach europäischem Standard agiert. Andernfalls besteht die Gefahr, gefälschte Präparate zu erhalten.

Betäubungsmittel wie starke Schlaf- und Schmerzmittel sind für gewöhnlich nicht aus dem Ausland online erwerbbar, da sie im Grenzverkehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und dementsprechend vom Zoll aussortiert werden würden. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Belieferung von so genannten T-Rezepten, die Wirkstoffe wie Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid enthalten, untersagt sind. Teratogene Rezepte können Fehlbildungen bei Embryos hervorrufen, weshalb der Versand streng überwacht wird. Die gesetzliche Lage schließt also unter anderem den Versand der Pille danach aus. Ähnlich verhält es sich mit

  • Psychopharmaka, die ebenfalls als Betäubungsmittel gelten,
  • individuell anzufertigenden Präparaten, etwa onkologische Zubereitungen, und
  • verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln.