Wie melde ich einen Wildunfall?

Wie melde ich einen Wildunfall?

Viele deutsche Landstraßen führen durch pittoreske Landschaften und Wälder. Hinter der großartigen Aussicht aus dem Autofenster lauert jedoch eine versteckte Gefahr: Die tierischen Wald- und Wiesenbewohner kennen keine Verkehrsregeln, und so lassen sich Wildunfälle trotz angepasster Fahrweise nicht immer vermeiden. Laut Wildunfallstatistik des deutschen Jagdverbands verendeten im Jagdjahr 2015/2016 ganze 228.550 Rehe, Hirsche und Wildschweine nach Fahrzeugkollisionen. Wie sich Beteiligte in einem solchen Fall am besten verhalten, erklärt dieser Ratgeber.

Wann häufen sich die Wildunfälle?

Unfälle mit Wild passieren auf deutschen Straßen vor allem in der Morgen- oder Abenddämmerung. Gedanklich sind die Autofahrer vielleicht noch im Büro oder auch schon auf dem Sofa, und plötzlich springt etwa ein Reh auf die Fahrbahn. In der dunklen Jahreszeit fühlen sich die Tiere zunehmend sicher und werden schlechter und später erkannt. In der Brunftzeit sind die Tiere weniger scheu, reagieren impulsiv und laufen häufig unkontrolliert auf die Straße. An Straßen, die dafür bekannt sind, dass hier häufig Wild kreuzt, sind entsprechende Warnschilder aufgestellt.

Wann liegt ein Wildunfall vor?

Der Begriff „Wildunfall“ bezeichnet alle Verkehrsunfälle, an denen ein Wildtier beteiligt ist. Es kann sich dabei um die Kollision eines Fahrzeugs mit dem Tier handeln oder um einen Schaden, der durch ein Ausweichmanöver entsteht. Unter die Bezeichnung „Wild“ fallen in Deutschland üblicherweise alle Landtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, also ausschließlich größere Vögel und Säugetiere. Überfährt also jemand eine Eidechse oder einen Igel, handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Gleiches gilt für Nutz- und Haustiere wie Hausschweine, Schafe, Kühe, Hunde, Katzen oder Hühner. Im Gegensatz dazu stellt eine Kollision mit folgenden Tieren eindeutig einen Wildunfall dar:

  • Wildschwein
  • Hase
  • Reh- und Damwild
  • Hirsch
  • Fuchs
  • Dachs
  • Bär
  • Wolf
  • Känguru
  • Beutelratte

Was ist zu tun, wenn Wild plötzlich auf die Straße springt

Ist die Gefahrensituation erkannt, sollten Autofahrer das Lenkrad festhalten und eine kontrollierte Vollbremsung durchführen. Wie schon in der Fahrschule gelernt, ist es nicht sinnvoll zu versuchen, dem Tier durch hektische Lenkbewegungen auszuweichen. Die Gefahr für das eigene und das Leben Anderer wird hierdurch noch vergrößert, etwa durch den Kontrollverlust und eine dadurch verursachte Kollision mit einem Baum oder gar dem Gegenverkehr.

Um die Gefahr einer potentiellen Kollision zu verhindern, sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit anpassen. Dabei sollte die Höchstgeschwindigkeit vor allem in der Dämmerung auf keinen Fall überschritten werden. Auch bei nasser Witterung und vor allem bei Verschmutzung der Fahrbahn durch Herbstlaub empfiehlt sich eine defensive Fahrweise, da sich der Bremsweg entsprechend erhöht.

Vorsicht ist bei Kleintieren geboten: Hier sind Vollbremsungen zu vermeiden, denn die Verkehrssicherheit wiegt höher als das Schicksal des Tieres. Wird durch abruptes Bremsen ein Auffahrunfall verursacht, handelt der Fahrer fahrlässig und bekommt eine Teilschuld.

Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?

Wer in einen Wildunfall verwickelt ist, ist dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren. Darüber hinaus sollte er zu seiner eigenen sowie zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer einige wichtige Schritte beachten.

Die Unfallstelle sichern

  1. Warnblinker aktivieren
  2. Warnweste anziehen
  3. Warndreieck aufstellen
  4. Totes Wild von der Mitte der Fahrbahn vorsichtig an den Rand schaffen (mit Handschuhen)
Den Unfall der Polizei melden

Ist die Unfallstelle gesichert, muss der Beteiligte den Wildunfall der Polizei melden. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Zwar macht er sich nicht der Fahrerflucht schuldig, da ja keine Person betroffen ist und Wild niemandem gehört, er verstößt aber gegen das Tierschutzgesetz. Ist das angefahrene Wild verletzt und der Fahrer fährt weiter, ohne den Unfall zu melden, wird dies als Tierquälerei eingestuft und kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Ebenfalls strafbar ist es, das angefahrene Tier eigenmächtig mitzunehmen. Das gilt nämlich als Wilderei, die mit einer Geldstrafe oder gar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert wird.

Schadensmeldung durch die Polizei

Darüber hinaus sollten die Unfallbeteiligten nicht vergessen, sich von der Polizei eine entsprechende Bescheinigung für ihre Versicherung ausstellen zu lassen. Ohne diese müssen sie nämlich der Versicherung beweisen, dass der Schaden an ihrem Fahrzeug tatsächlich aus einem Wildunfall stammt, damit diese ihn begleicht.

Dem Förster Bescheid geben

Zusätzlich zur Polizei sollte der zuständige Jagdpächter oder Förster verständigt werden. In der Regel übernimmt diese Aufgabe aber die Polizei. Entfernt sich das angefahrene Tier von der Unfallstelle, ist der Wildunfall dennoch zu melden. So kann sich der zuständige Jagdpächter oder Förster auf die Suche nach dem verletzten Wild begeben.

Foto-Dokumentation für die Versicherung

Während die an einem Wildunfall Beteiligten auf das Eintreffen der Polizei warten, können sie die Zeit zum Beispiel nutzen, um für ihre Versicherung Fotos von der Unfallstelle zu schießen. Dabei sollten sie allerdings darauf achten, dass sie durch das Fotografieren weder sich selbst noch die übrigen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Wichtig sind Bilder von den Schäden am Fahrzeug aus mehreren Perspektiven. Auch Bilder vom Tier erweisen sich in manchen Fällen als nützlich.


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