Rennlizenz erwerben

Rennlizenz erwerben

Was ist eine Rennlizenz?

Rennlizenzen erlauben dem Rennsportler, an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen. Dies gilt nicht nur für den Motorsport, sondern auch für den Radsport, den Triathlon und Leichtathletikveranstaltungen. Für die Erteilung der verschiedenen Formen von Rennlizenzen sind die jeweiligen Institutionen zuständig. Im Falle von Motorsportarten sind dies die FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) und die FIM (Fédération Internationale de Motocyclisme), die als internationale Dachverbände des Automobils beziehungsweise des Motorrads unter anderem für die Förderung des Automobilsports respektive des Motorradsports verantwortlich sind.

Wer darf eine Lizenz erteilen?

Geschichte am Rande

Die FIA, mit Sitz in Paris, und die FIM, heute in Mies in der Schweiz ansässig, wurden bereits im Jahr 1904 in Paris gegründet. Seit 2009 leitet der Franzose und ehemalige Formel-1-Teamchef Jean Todt den Welt-Automobilverband. Die FIM untersteht der Leitung des Venezolaners Vito Ippolito.

In Deutschland ist der DMSB, der Deutsche Motor Sport Bund, für die Umsetzung der FIA- und FIM-Vorschriften zuständig. Somit ist er Träger der nationalen Sporthoheit und zur Erteilung von Rennlizenzen für den Motorsport berechtigt. In der Schweiz erfüllen die ASS (Auto Sport Schweiz GmbH) und die FMS (Föderation der Motorradfahrer der Schweiz) diese Aufgabe, in Österreich die OSK (Oberste Nationale Sportkommission für den Kraftfahrsport).

Was bedeutet die Rennlizenz?

Ein normaler Führerschein genügt für die Teilnahme an lizensierten Rennveranstaltungen natürlich nicht. Während die Fahrerlaubnis den Fahrer zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr berechtigt, bescheinigt die Rennlizenz die Tauglichkeit des Fahrers für andere Anforderungen. Rennlizenzen bestätigen in der Regel Fähigkeiten in mehreren Bereichen, beispielsweise die Fähigkeit, bestimmte Fahrmanöver durchzuführen oder die rein körperliche Tauglichkeit für den Motorsport.

In keinem Fall sollte sich der Rennsportbegeisterte dazu hinreißen lassen, an nicht lizensierten Rennen teilzunehmen. In den Lizenzbestimmungen des DMSB heißt es hierzu:

Art. 4 Lizenzpflicht

Als Fahrer/Beifahrer darf an den im Sporthoheitsbereich der FIA genehmigten Veranstaltungen nur teilnehmen, wer eine von einem ASN als Mitglied der FIA ausgestellte Fahrer-Lizenz besitzt.

Welche Rennlizenzen gibt es?

Die FIA und die FIM organisieren einen sogenannten Lizenzstammbaum. Grundlage und Basis dessen bilden die Nationalen Lizenzen. Darüber hinaus existieren verschiedene Einsteigerlizenzen und Juniorenlizenzen. Höher als die Nationalen Lizenzen sind die Internationalen Lizenzen hierarchisiert. Diese bauen auf den Nationalen Lizenzen auf, enthalten jedoch zusätzlich eine Auslandsstartgenehmigung.

Für den Automobil- und Kartsport existieren unter anderem folgende Lizenzen:

Nationale und Internationale Lizenzen sind in A-, B- und C-Lizenz, Internationale zudem in D-Lizenz unterteilt und berechtigen jeweils zur Teilnahme an bestimmten Formen von Rennen. Zum Erwerb einer Internationalen Lizenz muss der Antragssteller bereits an mindestens drei nationalen Wettbewerben teilgenommen haben. Für die Formel 1 existiert die extra für sie geschaffene Superlizenz.

Alle Lizenzen sind bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres gültig, das heißt, jeder Rennsportler muss sie jährlich neu beantragen.

Im Motorradsport gliedert sich das Lizenzmodell folgendermaßen:

  • Inter-Lizenz: weltweit alle Wettbewerbe
  • A-Lizenz: europaweit, ab dem 13. bis zum 70. Lebensjahr
  • H-Lizenz: europaweit, beschränkt auf Teilnahme an Gleichmäßigkeitsprüfungen mit historischen Motorrädern, ab dem 16. bis zum 70. Lebensjahr
  • B-Lizenz: europaweit, ab dem 12. bis zum 70. Lebensjahr
  • J-Lizenz: Jugend-Lizenz, Europa, ab dem 6. bis zum 17. Lebensjahr
  • C-Lizenz: National, Clubsport, ab dem 6. bis zum 70. Lebensjahr
  • V-Lizenz: Veranstaltungs-Lizenz

Wie beantrage ich eine Rennlizenz?

Für die Teilnahme an Rallyes bis zu einer geringeren Motorklasse genügt der Erwerb einer C-Lizenz, auch als Einsteigerlizenz bezeichnet. Diese kann prinzipiell jede Person (Minderjährige mit Zustimmung der Eltern) beim DMSB unter http://www.dmsb.de/ für einen Preis von 60,00 Euro pro Jahr erwerben. Dies gilt ebenso für die C-Lizenz im Motorradrennsport. Ist der Antragssteller Mitglied eines Motorsportclubs, reduzieren sich die Kosten für die Jahreslizenz um die Hälfte. Für die Teilnahme an Rallyes, der Viertelmeile und anderen kleineren Veranstaltungen bis zu einer gewissen Motorklasse genügt diese Lizenz vollkommen. Im Detail sollte der Interessent die mit den verschiedenen Lizenzen verbundenen Berechtigungen beim DMSB erfragen.

Nach der Teilnahme an drei Veranstaltungen mit der C-Lizenz kann der Rennsportler ohne Teilnahme an einem Lehrgang die fortgeschrittenere A-Lizenz beantragen. Für die Teilnahme an Rallyes benötigt er jedoch zusätzlich einen normalen Führerschein. Ist er jünger als 18 Jahre, besteht die Möglichkeit, zunächst eine Juniorenlizenz zu erwerben. Entscheidet sich der Interessent direkt für den Erwerb einer A-Lizenz, muss er einen Fahrerlehrgang absolvieren, der mit etwa 1.000 Euro zu Buche schlägt.

Enthalten ist in der Rennlizenz immer auch eine Sportunfall-Grundversicherung. Deren Versicherungsleistungen betragen:

  • Leistung bei Vollinvalidität: 64.000 Euro
  • Grundsumme Invalidität (Progression 200 %): 32.000 Euro
  • Leistung bei Unfall-Tod: 16.000 Euro
  • Heilkosten (subsidiär): 10.000 Euro
  • Krankenrückführungskosten (subsidiär): 4.000 Euro
  • Rückführungskosten im Todesfall: 2.500 Euro
  • Kosmetische Operationen: 15.000 Euro
  • Unfall-Serviceleistungen (Bergungskosten): 15.000 Euro
  • Kurkostenbeihilfe: 10.000 Euro
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen: 1.600 Euro

Im Ernstfall erscheint dieser Umfang sehr beschränkt. Daher empfiehlt der DMSB den Abschluss einer zusätzlichen Motorsportversicherung.

Für unterschiedliche Fahrzeugklassen fallen natürlich auch unterschiedlich hohe Kosten für den Erwerb der zugehörigen Lizenz an. Minderjährige Antragssteller benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern. Zur Beantragung muss der Lizenznehmer zudem ein ärztliches Attest einreichen. Ausgenommen davon sind Nationale Lizenzen der Stufen B und C sowie Tages-Startzulassungen. Auch zur Beantragung der Nationalen oder Internationalen Kart-Lizenz muss jährlich eine medizinische Eignungsbestätigung vorliegen.