Online-TV mit Schöner Fernsehen

Online-TV mit Schöner Fernsehen

Die kostenfreie Online-TV-Portal Schöner Fernsehen bringt zahlreiche TV-Programme in den Browser, wobei der TV-Dienst Live-Streams von Sendern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet, ebenso gibt es verschiedene internationale TV-Programme. Der Nutzer kann also mit Schöner Fernsehen Filme, Serien und Shows gratis sehen. Doch ist dies überhaupt legal oder handelt es sich dabei um ein illegales Angebot? Denn wozu sollte man für einen Online-TV-Dienst monatliche Abonnementgebühren zahlen, wenn es auch eine legale kostenfreie Alternative gäbe?

Was ist Schöner Fernsehen und was bietet das Portal seinen Nutzern?

Das Online-TV-Portal macht durchaus nicht nur auf den ersten Blick einen seriösen und vertrauenserweckenden Eindruck. Wie auch bei kostenpflichtigen Online-TV-Portalen findet sich eine Senderauswahl mit den jeweils aktuellen Live-Streams der Programme der verschiedenen nationalen und auch einiger internationaler Sender. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind dabei sofort für jeden Besucher der Seite zugänglich. Der Stream startet sofort, nachdem sich die Seite öffnet. Mit der integrierten Programmvorschau plant der Nutzer seine gewünschten Sendungen individuell im Voraus, per einfachem Knopfdruck weist Schöner Fernsehen sogar auf bald beginnende Lieblingssendungen hin.

Der Stream ist entweder im Kleinbild-Format oder im Vollbild-Modus zu betrachten. Über die Buttons in den Einstellungen kann der Anwender die Senderliste bearbeiten, die Programmvorschau ansehen oder den TV Pilot starten. In Zusammenarbeit mit OnlineTvRecorder.com können außerdem aufgezeichnete Sendungen angesehen werden. Schöner Fernsehen erkennt automatisch die Region des Nutzers und passt die Programmauswahl entsprechend an.

Von „Schöner Fernsehen“ gibt es inzwischen eine Android-App, die Nutzern auch das Fernsehen über das Smartphone erlaubt. Die App steht gratis zum Download bereit und bietet kostenfreien Zugang zum Stream des Programmes fast aller öffentlich-rechtlichen Sender, so beispielsweise ARD, ZDF, deren Spartensender und Dritte Programme. Privatsender und einige ausländische Sender hingegen muss der Nutzer gegen eine monatlich zu entrichtende Gebühr erst freischalten lassen. Die App ist mit Werbung überfrachtet, was die Nutzung leider nicht sehr angenehm macht.

Was stimmt an diesem kostenlosen Angebot nicht?

Der Leistungsumfang und die Features des Anbieters können sich also durchaus sehen lassen. Erst auf den zweiten Blick fallen jedoch einige Dinge auf, die beim Nutzer zumindest erhebliche Zweifel auslösen sollten:

  • Für den unregistrierten Seitenbesucher ist der Empfang der privaten Sender wie ProSieben, RTL oder auch der internationalen Sender nicht möglich.
  • Für diese Sender ist ein Login erforderlich. Dies verwundert jedoch insofern, da die Registrierung ohnehin kostenfrei ist und auch der Empfang der Privatsender bei Schöner Fernsehen kostenfrei möglich sein soll.
  • Ein Blick ins Impressum des Seitenbetreibers verrät, dass sich der Sitz des Unternehmens auf den Seychellen befindet.
  • Das Portal bietet seine Dienste über ein P2P-Netzwerk an, was typisch für illegale Tauschbörsen ist.

P2P-Netzwerke…

…sind Peer-to-Peer-Netzwerke, in denen mehrere Computer gleichberechtigt miteinander verbunden sind. Jeder Computer des Netzwerks nimmt dabei Dienste des Netzwerks in Anspruch und bietet gleichzeitig anderen Teilnehmern Dienste zur Aufrechterhaltung des Datenaustausches an, durch einen erzwungenen Upload von Dateien (Filesharing). Heruntergeladene Teile einer Datei stellt lädt der jeweilige Dienst dabei direkt wieder ins Netzwerk hoch, um sie anderen Nutzern wiederum zum Download zur Verfügung zu stellen.

Auf der anderen Seite hingegen existieren vermeintlich vertrauenswürdige Testimonials in Form von Empfehlungen bekannter Websites wie Computer Bild oder Chip, die das Portal testeten und sogar empfahlen. Auf den zweiten Blick fällt jedoch auf, dass diese Empfehlungen schon etwas älteren Datums sind.

Ist Schöner Fernsehen legal?

Zu Zeiten als die renommierte Fachpresse Schöner Fernsehen empfahl, befand sich dessen Dienst in einer rechtlichen Grauzone. Der Anbieter von Schöner Fernsehen besitzt höchstwahrscheinlich keine Lizenzen, um die Streams der meisten angebotenen Sender legal streamen zu dürfen. Unverrückbare Tatsache ist, dass das Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal ist. Solange die Daten nur temporär gespeichert werden, wie es bei einem Stream der Fall ist, bewegte man sich in einer rechtlichen Grauzone. Bislang wurde derjenige Nutzer, der ein solches Streaming-Angebot lediglich nutzte, ohne selbst die Streams aktiv weiterzuverbreiten in aller Regel also nicht strafrechtlich verfolgt. Seither hat sich auf rechtlicher Ebene jedoch einiges getan.

Mittels der P2P-Technologie lädt sich jeder Nutzer von Schöner Fernsehen im Hintergrund Daten auf seinen PC oder sein mobiles Endgerät herunter. Bei der kostenfreien Registrierung stimmt der Nutzer der Verwendung dieser Technologie zu und begeht somit laut Gesetz während des Streamens von Programmen über die Plattform eine klare Urheberrechtsverletzung. Der Europäische Gerichtshof bestimmte in einem Urteil vom 26. April 2017 eindeutig, dass das zur Verfügung stellen und Zugänglichmachen eines Streams für andere Nutzer ein Delikt darstellt, das straf- und zivilrechtlich verfolgt werden kann. Wer illegale Streams im Internet nutzt, findet sich seitdem also nicht mehr in einer Grauzone, sondern nach § 16 Abs. 1 UrhG ganz klar im strafrechtlich relevanten Bereich.

Die Strafe…

…auf die Nutzung der illegalen P2P-Technologie und den damit verbundenen Download und die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Daten beläuft sich auf mindestens 150 Euro Abmahngebühr zuzüglich der Lizenzgebühren für jeden einzelnen gesehenen Film und jede gesehene Serienepisode. Diese betragen nochmals fünf bis zehn Euro pro Film oder Episode.

Was ist zu tun, wenn ich bisher Schöner Fernsehen genutzt habe?

In Bezug auf die Nutzung von Schöner Fernsehen mahnt Netzsieger nicht nur zur Vorsicht, sondern rät klar und ausdrücklich von der Nutzung dieses illegalen Streaming-Angebotes ab. Wenn Sie bislang diesen kostenfreien Dienst genutzt haben sollten, sollten Sie die Nutzung baldmöglichst einstellen und sich stattdessen für eine legale Variante entscheiden. Allerdings sollten Sie sich nicht zu große Sorgen um eine drohende Abmahnung zuzüglich horrender Lizenzgebühren machen. Bislang gab es noch keine Abmahnungen, doch könnten diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft ergehen.

Zwar verwenden auch seriöse Anbieter wie Zattoo oder TV Spielfilm live Streams zur Übertragung des Fernsehprogrammes, doch haben diese die Lizenzen der Fernsehanstalten gekauft und zahlen somit für die Sender, die sie dem Verbraucher zur Verfügung stellen. Da der Erwerb der Lizenzrechte für die Anbieter selbstredend nicht kostenfrei ist, handelt es sich folgerichtig bei legalen Online-TV-Diensten stets um kostenpflichtige Angebote. Allerdings bieten diese TV-Portale in der Regel kostenfreie Probephasen oder im Funktionsumfang mehr oder weniger eingeschränkte Gratis-Versionen. Öffentlich-rechtliche Sender beispielsweise sind dort in der Regel gratis.

Insgesamt gibt es eine Reihe von Alternativen zum Fernsehen via Live Stream über Schöner Fernsehen: