Es gibt Auslandskrankenversicherungen mit etwas besseren Bedingungen, dennoch ist das Angebot des ADAC gut und empfehlenswert.
In der Regel sind es die Starthilfe gebenden gelben Wagen am Straßenrand, mit denen der ADAC assoziiert wird. Aber das Leistungsangebot des größten deutschen Automobilclubs umfasst noch sehr viel mehr als Pannenhilfe: Kfz-Versicherungen und Kreditkarten bietet das Unternehmen ebenso an wie die Finanzierung des nächsten Autos.
Als Spezialist für Mobilität ist der ADAC auch der richtige Ansprechpartner für Reisen und führt spezielle Versicherungen für den Besuch im Ausland in seinem umfangreichen Portfolio. Wir testen, wie die Konditionen sich im Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen schlagen.
Der ADAC hat drei Auslandskrankenversicherungen im Angebot, die sich in ihrem Leistungsangebot unterscheiden. Der Preis variiert je nachdem, ob der Kunde einen Einzel- oder Familienvertrag wählt und ob er Nicht-Mitglied, Mitglied oder ADAC-Plus-Mitglied ist. Bei Familienverträgen gilt der Schutz für die Ehepartner (auch eingetragene oder im selben Haushalt lebende Lebenspartner) und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Ab 66 Jahren erhöht sich der Beitrag um etwa das Doppelte. Kinder, die während der Reise geboren werden, fallen auch unter den Versicherungsschutz von Einzelverträgen.
Die beiden höheren Tarife können nur Mitglieder wählen, die Basis-Versicherung steht aber gegen ein etwas höheres Entgelt allen Interessenten zur Verfügung. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise und beginnt mit dem Grenzübertritt. Für die Anzahl von Reisen im Jahr gibt es keine Beschränkungen.
Die drei wichtigsten Funktionen erfüllen alle Auslandskrankenversicherungen:
Erst das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen offenbart einige Unterschiede. Der ADAC erstattet übliche ambulante und stationäre Behandlungen bei medizinischer Notwendigkeit. Dies gilt jedoch unter dem Vorbehalt, dass Erkrankungen "akut und unvorhergesehen" eintreten. Sind dem Versicherten also Vorerkrankungen bekannt, kann der ADAC die Zahlung verweigern – in jedem Fall sollten Kunden ihren Versicherer informieren, um Überraschungen zu vermeiden. Die Erstattung beschränkt sich auf ärztlich verordnete, schulmedizinische Behandlungen. Außerdem schließt der ADAC Erkrankungen durch Pandemien, Kernenergie und Verletzungen von Berufssportlern bei Wettkampf oder Training aus.
Hervorragend ist das angebotene Rooming-in, damit eine erwachsene Begleitperson bei einem erkrankten minderjährigen Kind im Krankenhaus bleiben kann. Die Leistung ist im Umfang der Tarife "Premium" und "Exklusiv" enthalten. Im Basis-Tarif können Versicherte den Service in Anspruch nehmen, wenn das Kind mitversichert ist.
Auch die Kinderbetreuung und eine Finanzierung der verfrühten Rückreise Minderjähriger aufgrund einer Erkrankung der Aufsichtspersonen gehören zum kinderfreundlichen Service. Der Versicherungsschutz umfasst zudem die ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechungen sowie die ärztliche Behandlung von Fehl- und Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Kosten späterer Geburten übernimmt der Versicherer demnach nicht.
Bei zahnärztlichen Behandlungen beschränkt sich die Erstattung auf schmerzstillende Maßnahmen und einfache Füllungen. Provisorischer Zahnersatz gehört nicht zum Versicherungsumfang.
Krankentransporte zurück nach Deutschland führt der ADAC bereits dann durch, wenn sie medizinisch sinnvoll sind, nicht erst bei unbedingter Notwendigkeit.
Bei Such-und Bergungskosten erstattet der Versicherer bis 2.600 Euro, Bestattungen am Sterbeort dürfen maximal 10.000 Euro kosten. Telefonkosten aus dem Ausland, die aus der Kommunikation mit dem Versicherer im Zusammenhang mit Behandlung und Transport entstehen, bezahlt der ADAC bis zu einer Höhe von 52 Euro.
Für die meisten Menschen reicht der Basis-Schutz der Auslandskrankenversicherung vollkommen aus. Für eine gute Behandlung sind die notwendigen Leistungen bereits enthalten. Wer sich darüber hinaus noch absichern möchte, sollte beim ADAC auf die Tarife "Exklusiv" oder "Premium" zurückgreifen.
Im Krankheitsfall zahlt der Versicherer dann Krankenhaustagegeld (maximal 30 Tage lang 30 Euro am Tag), Rooming-in bei erwachsenen Patienten, Übergangsgeld bei stationärer Behandlung (nach 30 Tagen: 1.000 Euro, nach 52 Tagen: 2.000 Euro) und eine 5.000-Euro-Sofortleistung bei schweren Erkrankungen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen.
Ausschließlich im Premium-Tarif zahlt der ADAC auch bei unfallbedingter Invalidität. Ab einer körperlichen Beeinträchtigung von 75 Prozent erhalten Patienten das Fünffache der Versicherungssumme. Ab einer Invalidität von 25 Prozent beteiligt sich der Versicherer mit bis zu 5.200 Euro an Hilfsmitteln und bis zu 2.100 Euro an einem Fahrzeugumbau.
Die Einzelverträge kosten für alle ADAC-Mitglieder gleich viel. Erst bei Familienverträgen ergeben sich Preisvorteile für Plus-Mitglieder von 10 bis 15 Prozent. Dies lohnt sich zwar bei bestehenden Verträgen, ein Neuabschluss zur Senkung der Kosten rentiert sich jedoch nicht. Allerdings bietet der ADAC seinen Mitgliedern sehr viele Vorteile:
ADAC-Mitgliedschaft | ADAC Plus-Mitgliedschaft | |
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Preis | 49 Euro/Jahr (Mit Partner: 69 Euro) | 84 Euro/Jahr (Mit Partner: 109 Euro) |
Ermäßigter Preis für junge Fahrer bis 25 und Schwerbehinderte | 37 Euro/Jahr (Mit Partner: 57 Euro) | 72 Euro/Jahr (Mit Partner: 97 Euro) |
Fahrer bis 23 Jahre | Erstes Jahr kostenlos, danach 24 Euro/Jahr | |
Leistungen | Pannen- und Unfallhilfe; Rechts- und Reiseberatung; Fahrzeugrückführung innerhalb Deutschlands; Vorteilsprogramm | Leistungen der ADAC-Mitgliedschaft; Pannen-, Unfallhilfe und Fahrzeugrücktransport (Europa); Krankenrücktransport (weltweit); Rechtshilfe für das Ausland |
Einzelvertrag für ADAC-Mitglieder | Familienvertrag für ADAC-Mitglieder | Familienvertrag für ADAC Plus-Mitglieder | Einzelvertrag ohne ADAC-Mitgliedschaft | Familienvertrag ohne ADAC-Mitgliedschaft | |
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Bis zum 66. Lebensjahr | 12,80 Euro | 21,80 Euro | 18,60 Euro | 13,90 Euro | 23,90 Euro |
Ab dem 66. Lebensjahr | 25 Euro | 41 Euro | 36,10 Euro | 30,50 Euro | 43 Euro |
Einzelvertrag für ADAC-Mitglieder | Familienvertrag für ADAC-Mitglieder | Familienvertrag für ADAC Plus-Mitglieder | |
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Bis zum 66. Lebensjahr | 17,80 Euro | 33,80 Euro | 29,60 Euro |
Ab zum 66. Lebensjahr | 33 Euro | 58,50 Euro | 54,50 Euro |
Einzelvertrag für ADAC-Mitglieder | Familienvertrag für ADAC-Mitglieder | Familienvertrag für ADAC Plus-Mitglieder | |
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Bis zum 66. Lebensjahr | 28,80 Euro | 53 Euro | 49,50 Euro |
Ab zum 66. Lebensjahr | 45 Euro | 86,50 Euro | 82,50 Euro |
Insgesamt ergibt sich ein vollkommen solides Bild bei der ADAC-Auslandskrankenversicherung: Die Bedingungen sind gut und die Preise auch für Nicht-Mitglieder in Ordnung. Die größten Nachteile sind die (auch bei anderen Auslandskrankenversicherungen häufigen) Einschränkungen auf „akute und unvorhergesehene“ Krankheiten, ausschließlich schulmedizinische Behandlung sowie „schmerzstillende Maßnahmen“ bei Zahnbehandlungen (kein provisorischer Zahnersatz).
Davon abgesehen ist das Angebot fair, insbesondere bei Familienverträgen und in Bezug auf den Krankenrücktransport (der übrigens bereits in der ADAC Plus-Mitgliedschaft integriert ist).