Auslandskrankenversicherungen

Die besten Auslandskrankenversicherungen im Vergleich

Allgemeine Merkmale
Selbstbehalt
Kündigungsfrist
Transparenz und Präsentation
Pandemien
Kernenergie
Reisen in Risikogebiete
Maximale Reisedauer (Tage)
Kinder mitversichert bis einschließlich (Jahre)
Telefonkostenübernahme
Behandlungsleistungen
Versicherungsbedingungen
Psychoanalyse und Psychotherapie
Notfall-Zahnbehandlung
Zahnersatz provisorisch
Berufssport
Schwangerschaft
Transport und Kinderbetreuung
Medizinisch sinnvoller Transport
Kinderbetreuung
Rooming-In Minderjähriger?
Rückreise Minderjähriger?
Zusatzleistungen
Such- und Bergungskosten
Krankenhaustagesgeld
Krankenbesuch aus Deutschland?
Bestattung
Gilt auch für berufliche Reisen
Kosten
Basis Einzel (in €)
Basis Familie (in €)
Tarifänderung im Alter
Höhe des Alterszuschlags (in €)
ggf. Tagesgebühren (in €)

Schutz vor hohen Arztkosten im Ausland

Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungsleistungen im Ausland nur, wenn das betreffende Land zur Europäischen Union gehört beziehungsweise wenn es ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat.
  • Auch Private Krankenversicherungen schränken die Kostenübernahme im Ausland stark ein.
  • Die wichtigsten Leistungen, nämlich ambulante und stationäre Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit sowie der Krankenrücktransport, sind Teil aller getesteten Produkte.
  • Besonders ältere Versicherte müssen genau vergleichen, weil die Anbieter die Preise ab einer bestimmten Altersgrenze deutlich anheben.

Unsere Empfehlungen

Als beste Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen und Familien hat sich die ERGO Direkt hervorgetan, die nicht nur hervorragende Vertragsbedingungen aufweist, sondern auch sehr günstig ist. Nicht viel schlechter ist das Angebot der Envivas, nur gibt es hier keine Telefonkostenübernahme und die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Die AXA kann als günstigste Versicherung mit ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen, zumindest für Einzelpersonen. Leider fehlen ihr ein paar nützliche Kostenübernahmen, etwa für Rettungskosten und Leistungen für Kinder. Für Familien mit Kindern eignet sich dagegen auch die HanseMerkur, die zwar etwas teurer ist, aber die richtigen Bedingungen aufweist.

Für ältere Personen gestaltet sich die Auswahl etwas schwieriger. Wir empfehlen ERGO Direkt oder Envivas, ab dem 75. Lebensjahr ist aber wiederum AXA günstiger. Versicherte müssen gut vergleichen, weil einige Anbieter von älteren Versicherten den vielfachen Beitrag fordern, die dafür gebotenen Leistungen dies aber nicht widerspiegeln.

Wer nicht auf den Preis achten möchte und sich dafür den vollen Umfang und zahlreiche Extraleistungen wünscht, sollte sich Barmenia ansehen. Sie leistet Krankenhaustagegeld, allerdings auch etwas eingeschränkte Leistungen für Kinder. Krankenbesuch aus Deutschland gibt es nur bei der ohnehin starken HanseMerkur und der R+V Versicherung.

1. Wozu wird eine Auslandskrankenversicherung benötigt?

Sind zu Hause Zahn- und Bauchschmerzen mit einem kurzen Besuch beim Arzt erledigt, den die gesetzliche Krankenkasse erstattet, kann dies im Ausland durch Sprachbarrieren und fehlenden Versicherungsschutz schnell kompliziert und teuer werden. Bereits ab der ersten Reise lohnt sich deshalb eine Auslandskrankenversicherung, die ihren Mitgliedern den Kontakt mit fremdsprachigen Ärzten erleichtert und teure Behandlungsleistungen bezahlt. Sie ist der sinnvollste Zusatz zur herkömmlichen Krankenversicherung, die nur in der Europäischen Union grundlegende Leistungen bietet, und das auch nur eingeschränkt. Einen Krankenrücktransport zum Beispiel müssen Erkrankte ohne Zusatzversicherung immer selbst bezahlen.

Versicherer bessern nach

Es gab bislang viele wichtige Leistungen, deren Erstattung nur wenige Versicherungsgeber anboten, zum Beispiel provisorischen Zahnersatz. Mit der Aktualisierung der Verträge in den letzten Jahren haben einige Versicherer nun nachgebessert, weshalb ältere Tests nicht mehr die neuesten Konditionen wiedergeben. Der Vorteil liegt auf Seiten der Versicherten, die nun zwischen mehreren guten Tarifen wählen können. Wer seine alten Verträge aber verlängert, sollte unbedingt erneut vergleichen und gegebenenfalls wechseln.

Deshalb ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll

Der Urlaub außerhalb Deutschlands kann riskant sein: Erkrankt der Reisende, riskiert er hohe Behandlungskosten, die er vollständig selbst zu tragen hat. Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen nämlich für medizinische Behandlungen nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, wie beispielsweise mit allen Mitgliedern der Europäischen Union.

Mit der richtigen Reisekrankenversicherung werden Erkrankte außerhalb Deutschlands aber wie Privatpatienten behandelt und erhalten alle notwendigen Behandlungsleistungen in der Arztpraxis und im Krankenhaus für allgemeine Krankheiten und Zahnbeschwerden erstattet. Fast immer sind Rettungseinsätze versichert, und wenn der Service zu lange dauert, muss der Patient für den Rücktransport nicht selbst zahlen. Die beste Nachricht: Eine Auslandskrankenversicherung kostet bei unseren Testsiegern weniger als ein Blumenstrauß für das Krankenzimmer.

Aktuelle Information

Am 31.05.2016 bestätigte der erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) die Forderung des Bundesversicherungsamtes (BVA), dass Reisekrankenversicherungen nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sein dürfen. Reisende müssen ihren Versicherungsschutz deshalb immer zusätzlich abschließen, integrierte Angebote gehören endgültig der Vergangenheit an.

Unsere Redaktion hat sich die besten Auslandskrankenversicherungen auf dem Markt angesehen und verrät, auf welche Details Reisende in den Vertragsbedingungen zu ihrer neuen Police achten sollten.

2. Das müssen Sie über Auslandskrankenversicherungen wissen

Mehr als 50 Prozent der Deutschen haben für ihren diesjährigen Urlaub feste Pläne, doch nicht alle beabsichtigen, eine Krankenversicherung fürs Ausland abzuschließen. Dabei muss der Schutz, wie unser Vergleichstest zeigt, gar nicht teuer sein.

Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen wann bieten und was Versicherte von speziellen Reisekrankenversicherung darüber hinaus erwarten können, haben wir hier zusammengefasst.

Deshalb sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen

Die Behandlungsleistungen, die ein deutscher Staatsbürger durch seine gesetzliche Krankenversicherung (GVK) erhält, zahlt diese manchmal auch dann, wenn er sich nicht in seinem Heimatland befindet. Zu den Reisezielen, an denen Deutsche Versicherungsschutz genießen, gehören Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Es handelt sich vor allem um Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, zu denen außer den Ländern der Europäischen Union auch noch Norwegen, Liechtenstein und Island gehören. Zusätzlich gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung noch in folgenden Staaten:

  • Schweiz
  • Bosnien-Herzegowina
  • Israel
  • Kosovo
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien

Mit einer Reihe weiterer Staaten befindet sich die Bundesrepublik zwar gerade in Verhandlungen - beispielsweise mit den Philippinen oder der Russischen Föderation - derzeit sind diese Verträge jedoch noch nicht rechtskräftig.

Vorteile für Reisende in alle Länder

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im zugelassenen Ausland exakt diejenigen, die der Versicherte auch in Deutschland erhalten würde. Dennoch lohnt sich auch in diesem Fall unbedingt der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die immer auch weitere Extras enthält: Reisende mit einer Auslandskrankenversicherung werden im Ausland wie Privatpatienten behandelt und können auf einen Krankenrücktransport zählen.

Zusätzliche Vorteile für Reisen innerhalb Deutschlands

Neben den üblichen Diensten, die Reisende von ihrer Reisekrankenversicherung erwarten können, gibt es bei manchen Anbietern wie DKV, Barmenia, R+V und HanseMerkur besondere Extras bei Reisen innerhalb Deutschlands. Passiert im Heimatland etwas, dann zahlen einige diese Versicherer, je nach Vertrag, auch für den Rücktransport des Patienten in ein Krankenhaus näher am Wohnort oder sie gewähren ein sogenanntes Krankenhaustagegeld, eine tägliche finanzielle Zuwendung von 15 bis 50 Euro.

3. Von diesen Leistungen können Sie profitieren

Den größten Vorteil aus dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung erhalten Reisende natürlich, wenn das Ziel ein Land ist, welches mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dann können Versicherte nämlich vom vollen Umfang profitieren. Am Urlaubsort können sie Arzt und Krankenhaus selbst auswählen und erhalten ärztlich verordnete Hilfsmittel und Arzneimittel erstattet. In einige Länder (Russland, Kuba, Abu Dhabi) dürfen Ausländer überhaupt nur dann einreisen, wenn sie nachweisen können, eine Reisekrankenversicherung zu besitzen.

Darüber hinaus sind, je nach Versicherung, folgende Leistungen möglich:

Ambulante Behandlung

Eine ambulante Behandlung nehmen ein niedergelassener Arzt oder die Ambulanz eines Krankenhauses vor, Versicherte haben in der Regel die freie Wahl. Im Versicherungsschutz sind medizinisch notwendige Behandlungen vorgesehen. Dies sind die gleichen, die Krankenkassen auch in Deutschland erbringen. Dem Patienten wird die möglichst schmerzlose Weiterreise ermöglicht, allerdings spielen auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle:
Vorsorgeuntersuchungen und die Therapie chronischer Leiden erstattet die Versicherung meist nicht. Auch sichern sich die meisten Versicherungsgeber ab, indem sie eine Behandlung nur bezahlen, wenn diese den in Deutschland (manchmal auch im betreffenden Ausland) üblichen Aufwand nicht übersteigen.

Auch die Zahnbehandlung gehört immer zum Versicherungspaket. Hier beschränken sich alle Versicherer auf notwendige und schmerzstillende Behandlungen.

Stationäre Behandlung

Verbringt ein Patient mindestens eine Nacht im Krankenhaus zur Behandlung, fallen neben Arztgebühren auch Kosten für die Unterbringung und Verpflegung an. Bei sehr wenigen Anbietern erhält der Patient darüber hinaus noch pro Tag im Krankenhaus eine Zahlung von bis zu 15 Euro .

Krankenrücktransport

Alle Versicherungsgeber in unserem Vergleich führen den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport in ihren Vertragsbedingungen auf. Das heißt, dass der Rücktransport auch dann durchgeführt wird, wenn es der Patient wünscht und nicht nur, wenn die Notwendigkeit besteht.

Voraussetzung ist allerdings, dass die vorgesehene Therapie eine bestimmte Zeit andauern muss, häufig sind es mindestens 14 Tage. Auch beim Rücktransport spielen wirtschaftliche Aspekte eine große Rolle. Der Versicherer organisiert die Rückführung meistens dann, wenn:

  • die Kosten einer Behandlung im Ausland die Kosten des Transports übersteigen.
  • die Behandlung in Deutschland kostengünstiger ist.
  • die Behandlung in Deutschland erfolgversprechender ist.

Assistance-Leistungen

Fehlende Sprach- sowie Ortskenntnisse erschweren es Reisenden zusätzlich, im Urlaub die richtige Behandlung zu erhalten. Versicherungsgeber bieten für solche Fälle Notrufnummern an, um ihren Kunden Hilfe bei der Arzt- und Apothekensuche zu ermöglichen sowie um bei der Kommunikation mit fremdsprachigen Medizinern zu unterstützen.

Kostenerstattung von Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen

Mittlerweile ist die Kostenerstattung von Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen fast obligatorisch. Bei Bergwanderungen verirrte oder auf Skipisten verunfallte Versicherte müssen für die teuren Einsätze dann nicht bezahlen, die Spanne der Leistungen reicht von 2.500 Euro bis zu 10.000 Euro.

Es gibt weiterhin einige Versicherungsgeber, die in diesem Bereich noch die Zahlung verweigern (AXA, HUK COBURG, Europ Assistance).

Rooming-in, Kinderbetreuung und -rücktransport

Für Familien besonders wichtig ist die Möglichkeit, bei stationär behandelten Minderjährigen im Krankenhaus zu bleiben. Es handelt sich nicht um eine selbstverständliche Leistung, denn viele Versicherer beschränken das Höchstalter der Patienten, bei denen sie die Einquartierung von Begleitpersonen erstatten.

Im gegensätzlichen Fall, wenn alle Aufsichtspersonen erkrankt sind und sich nicht um ihre Kinder kümmern können, übernehmen viele Versicherungsgeber auch die Betreuung oder ermöglichen den Rücktransport.

Krankenhaustagegeld

In Deutschland können Verbraucher eine sogenannte Krankenhaustagegeld-Versicherung abschließen, durch die sie bei Krankenhausaufenthalten eine tägliche Zahlung erhalten. Diese dient dazu, für Mehraufwände wie Telefon-, Fernsehkosten oder eine notwendige Kinderbetreuung zu entschädigen.

Auch einige wenige Auslandskrankenversicherungen bieten diese Leistungen an, manchmal sogar für Reisen innerhalb Deutschlands.

Krankenbesuch

Eine sehr seltene Leistung bildet die Erstattung der Reisekosten eines nahen Verwandten, der einen stationär behandelten Patienten im Ausland besucht. Wenn eine Therapie lange andauert und der Transport nicht möglich ist, bezahlen einige Versicherungsgeber die Reisekosten einer Person, die aus dem Heimatland zum Patienten kommt.

4. In diesen Fällen zahlen die Versicherer nicht

Reisen können riskant sein, nicht selten verhalten sich Urlauber unbesonnener, als sie es im Alltag gewohnt sind. Versicherungsgeber decken aber nicht alle Arten von Unfällen ab. In dieser Hinsicht gibt es bei den Anbietern erhebliche Unterschiede, wie der Vergleich zeigt. Wir empfehlen, bei Vorerkrankungen und riskanteren Unternehmungen wie Sporturlauben immer den Versicherer vorab zu kontaktieren. Nur so können Reisende sich absichern, damit sie im Notfall nicht plötzlich ohne Unterstützung dastehen.

Folgende Ausschlüsse lassen sich in vielen Verträgen wiederfinden:

Vorerkrankungen

Vorerkrankungen und chronische Krankheiten können das Reisen manchmal unmöglich machen. Die Fortführung einer Behandlung während eines Auslandsaufenthalts zählt gewöhnlich nicht zu den Leistungen einer Reisekrankenversicherung.
Ältere Verträge sprechen häufig von akuten und unvorhergesehenen Erkrankungen. Bei der Barmenia dürfen sich Mitglieder bis drei Monate vor der Reise nicht wegen einer Krankheit in Behandlung befinden. Bricht diese während des Auslandsaufenthalts erneut aus, zahlt der Versicherungsgeber nicht.

Meist schließen Versicherungsgeber heute aber die Kostenerstattung von Behandlungen nur dann aus, wenn deren Zeitpunkt während der Reise vorhersehbar war. In jedem Fall sollten Versicherte den Kontakt mit ihrem Anbieter aufnehmen, der Arztunterlagen verlangen kann. Ist beispielsweise eine Therapie nicht während des Urlaub geplant gewesen, aber der Gesundheitszustand verschlechtert sich dennoch, zahlt die Versicherung – doch nur dann, wenn es vorab so vereinbart war.

Chronisch Kranke (Versicherte mit Diabetes, Herzerkrankungen oder Dialyse-Patienten) müssen aber nicht unbedingt auf das Reisen verzichten: Das Sozialgesetz sieht vor, dass chronisch Kranke an sechs Wochen im Kalenderjahr auch außerhalb der Europäischen Union das Recht auf Behandlung haben. Die Kosten sind aber auf die Höhe beschränkt, die bei einer Therapie im Inland entstanden wären. Der Patient muss außerdem in Form von Ablehnungsschreiben nachweisen, dass kein privater Versicherer bereit ist, ihm eine Reisekrankenversicherung anzubieten.

Sportunfälle

Wer sich häufig sportlich betätigt, sollte auch auf entsprechende Ausschlüsse des Versicherers achten. Privat ausgeführter, relativ ungefährlicher Sport ist häufig mitversichert, problematisch kann es dagegen bei Risikosportarten und bei Berufssport werden. Manche Versicherungsgeber wie der ADAC erstatten die Kosten einer Behandlung dann nicht.

Berufsreisen

Auch bei Berufsreisen weisen die Verträge sehr große Unterschiede auf: Für die meisten Versicherungen macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine berufliche oder um eine private Reise handelt. Einige Anbieter erbringen jedoch ausschließlich bei Privatreisen Leistungen oder schränken die Länge der versicherten Zeit von Berufsreisen stark ein.

Pandemien und Kernenergie

Häufig nennen die Versicherungsverträge Pandemien und Schäden durch Kernenergie in einem Atemzug: Versicherer verbinden diese beiden Faktoren mit einem erhöht riskanten Verhalten der Reisenden. Meist sind die Gefahren vor der Abreise nämlich bekannt und vermeidbar.

Die Versicherer behandeln den Ausschluss unterschiedlich: Während einige jedwede Kostenerstattung von vornherein ausschließen, beschränken sich sehr viele darauf, nur bei vorhersehbaren Ereignissen die Zahlung zu verweigern. Während des Auslandsaufenthalts ausgebrochene Pandemien oder Unglücke fallen dagegen unter den Versicherungsschutz. Nur die wenigsten Versicherungen verzichten gänzlich auf Einschränkungen. In der Regel nennen die Vertragsformulierungen als Bedingung für die Leistungszusage, dass für das Reiseziel keine Warnung des Auswärtigen Amts vorliegen darf.

Kriegsereignisse

Ähnlich wie bei Pandemien und Schäden durch Kernenergie gehören auch Unruhen und Kriegsereignisse laut vielen Versicherungen zu den vermeidbaren Gefahren. Die Behandlung daraus entstehender Schäden übernehmen Versicherungsgeber deshalb häufig nur dann, wenn die Ereignisse während des Auslandsaufenthalts beginnen, manchmal aber auch dann nicht.
Auch bei Kriegsereignissen hängt die Risikoeinschätzung fast immer davon ab, ob für das Reiseland eine Warnung des Auswärtigen Amts vorliegt. Selten ist eine Zahlung daran gekoppelt, ob der Patient aktiv an Unruhen oder Gewalttaten teilgenommen hat.

5. Der Vergleich der Auslandskrankenversicherungen im Detail

Allgemeines

Unter den Jahresverträgen kann die Barmenia mit einer Reisehöchstdauer von 60 Tagen punkten, außerdem sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert. Den Vertrag können Mitglieder ohne Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen.

Aber auch hinter dem Sieger in diesem Teilbereich ist das Test-Feld nicht viel schlechter: HanseMerkur, Europ Assistance und HUK COBURG können voll zufriedenstellen.

Keinen Familientarif bietet die AXA, gefällt dafür aber mit einer langen Reisehöchstdauer und einer guten Altersgrenze.

Behandlungsleistungen

Den besten Eindruck hinterlassen AXA und ERGO Direkt. Bei beiden gibt es kaum Defizite in den Vertragsbedingungen, Ausschlüsse bei Pandemien und Kernenergie werden nicht erwähnt. ERGO Direkt verzichtet auf den Ausschluss in Risikoländern. AXA verweigert die Kostenerstattung nur dann, wenn der Versicherte aktiv an kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen oder ein Gewaltverbrechen begangen hat.

Außerdem weisen sehr viele Anbieter im Mittelfeld grundsolide, sehr gute Konditionen auf.

Nur befriedigend schneiden der ADAC, Barmenia und Europ Assistance ab. Ersterer schließt Kernenergie aus und beschränkt sich auf akute, unvorhergesehene Erkrankungen. Die Barmenia verweigert sogar alle Behandlungen von Krankheiten, wenn diese bis zu drei Monate vor Reiseantritt bekannt waren. Europ Assistance schließlich führt ebenfalls Ausschlussklauseln für Pandemien und Kernenergie.

Transport

Es ist erfreulich, dass sehr viele Versicherungsgeber hervorragende Konditionen in diesem Bereich liefern:

ERGO Direkt, Envivas, ADAC und HanseMerkur weisen kaum Nachteile auf.

Bei anderen Versicherungsgebern gibt es größere Lücken:

  • Bei Europ Assistance gilt für neugeborene Kinder nach der Geburt nur dann Versicherungsschutz, wenn diese vor der 33. Schwangerschaftswoche eintritt.
  • HUK-COBURG erstattet Rooming-in nur, wenn es medizinisch notwendig ist; Kinderbetreuung und Rücktransport erwähnt sie nicht.
  • Die Rückreise Minderjähriger erstattet die AXA nicht, außerdem müssen stationär behandelte Kinder beim Rooming-in jünger als fünf Jahre alt sein.
  • Jünger als 14 Jahre müssen Kinder sein, um bei der Barmenia Anspruch auf Rooming-in zu haben.

Zusatzleistungen

Einige Versicherungen haben sich mit hervorragenden Leistungen hervorgetan, die über das zu erwartende Maß hinausgehen.

Die Barmenia bietet für Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands ein Krankenhaustagegeld an.

Krankenbesuch aus dem Heimatland gibt es unter bestimmten Umständen ausschließlich bei der HanseMerkur (und bei der R+V Versicherung, die in unserem Vergleich nicht gesondert vertreten ist). Die HanseMerkur hat dabei das etwas umfangreichere Paket, denn sie erstattet nicht nur die Reise eines Verwandten zum stationär behandelten Patienten. Der Versicherungsgeber übernimmt auch die Übernachtungskosten von Mitreisenden, die wegen der Krankheit einer Person nicht weiterreisen können (maximal zehn Übernachtungen, 2.500 Euro).

Kosten

Einzelpersonen erhalten rundum gute Leistungen für einen guten Preis bei AXA, Envivas und bei ERGO Direkt, ohne mehr als zehn Euro ausgeben zu müssen. Dieselben Versicherer sind auch die beste Wahl für Paare ohne Kinder, da die Familien-Tarife alle etwas teurer sind. Mit einem Beitrag von etwa zehn Euro ist aber auch die Barmenia mit ihren Zusatzleistungen eine sehr gute Wahl.

ERGO Direkt und Envivas lohnen sich auch sehr für Familien. Ein wenig teurer, aber dafür mit überragenden Leistungen zeigt sich HanseMerkur. Beim ADAC und bei HUK Coburg gibt es sehr günstige Preise in den Familien-Tarifen.

Bei ERGO Direkt liegt die Altersgrenze, ab der ein erhöhter Beitrag zu zahlen ist, bei 65 Jahren. Dann sind noch günstige 19,90 Euro fällig, ab der zweiten Erhöhung mit 70 Jahren sollten Mitglieder aber den Anbieter wechseln. Auch bei Envivas gibt es einen lohnenden Tarif für ältere Kunden, aber nur bis 75 Jahren. Die DEVK verlangt vergleichsweise wenig, AXA erhöht den Beitrag zwar bereits ab 50 Jahren, dafür ist er mit 20,52 Euro für ältere Personen umso lohnender.

So vergleichen wir

Alle Versicherer haben individuelle Konditionen, die kundenfreundlich oder auch teilweise ungünstig sein können.

Grundsätzlich sind Auslandskrankenversicherungen dafür da, die Kosten von ambulanten und stationären Heilbehandlungen zu übernehmen. Auch den Krankenrücktransport nach Deutschland bezahlen die Anbieter, wenn dieser medizinisch oder wirtschaftlich ratsam ist. Voraussetzung ist, dass die Behandlung im Heimatland besser oder günstiger möglich ist. Auch bei Therapien, die voraussichtlich lange dauern, ist die Rückkehr ins Heimatland sinnvoll.

Wir haben aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Anbieter die besten Teile zu einer idealen Auslandskrankenversicherung zusammengesetzt, die den Maßstab für alle getesteten Produkte bildet. Auf folgende Details müssen Verbraucher bei der Wahl ihres Versicherungsschutzes achten:

Allgemeines

Die getesteten Auslandskrankenversicherungen bieten Schutz für ein Jahr, wobei die Höchstdauer jeder einzelnen Reise begrenzt ist. Je länger der Versicherungsschutz dauert, desto besser: Das Minimum sind 42 Tage, einige Anbieter gewähren den Schutz sogar 60 Tage lang. Häufig gibt es auch einen Tarif für längere Auslandsaufenthalte, die der Kunde nach Tagen bezahlt.

Unterschiedlich ist auch das Höchstalter von Kindern, die noch unter den Schutz der Familienversicherungen fallen. Häufig müssen Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit einen eigenen Vertrag abschließen, seltener können sie noch länger zusammen mit den Eltern versichert sein.

Nicht alle Versicherungsgeber haben Tarife im Angebot, die alle Bedürfnisse ansprechen können. Meist können Kunden jedoch wählen, ob sie nur für sich oder auch für weitere Personen in ihrem Haushalt eine Versicherung abschließen wollen. Preisentscheidend sind häufig das Alter der Versicherten sowie bei Langzeitversicherungen das Ziel der Reise: Ein Abschluss für die USA und Kanada ist aufgrund der hohen Therapiekosten in diesen Ländern nämlich teurer.

Behandlungsleistungen

Idealerweise käme eine Versicherung ohne Ausschlüsse aus. Um Betrug und unerlaubtes Ausnutzen von Leistungen zu verhindern, binden jedoch alle Versicherungsgeber die Kostenerstattung von Behandlungsleistungen an bestimmte Konditionen. Je einfacher der Aufbau, desto besser für den Versicherten. Aber auch einige streng formulierte Verträge können sich bei genauer Prüfung als kundenfreundlich erweisen.

Die früher beliebte Formulierung, dass nur akute und unvorhergesehene Krankheiten versichert sind, haben wir seltener angetroffen. Sie schloss chronische Krankheiten aus, bei denen es plötzlich zu Symptomen kommen kann. Es ist noch angemessen, wenn der Versicherer die Kostenerstattung von Heilbehandlungen ausschließt, deren Termin während der Reise wahrscheinlich ist. Selten machen Versicherungsgeber dazu gar keine Vorgaben, was wir mit der Best-Teilwertung belohnen.

Große Unterschiede gibt es in den Vertragsbedingungen, wenn es um die Zahlung bei Unfällen und Krankheiten durch Pandemien, Kernenergie und kriegerische Auseinandersetzungen geht. Auch hier stellt ein Verzicht auf Ausschlüsse den besten Fall dar, was zumindest bei Pandemien und Kernenergie gelegentlich der Fall ist. Bei kriegerischen Auseinandersetzungen reicht es aus, wenn der Versicherungsgeber die Kostenerstattung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das entsprechende Reiseland verweigert. Keine Abwertung gibt es, wenn lediglich die aktive Teilnahme an Kampfhandlungen oder Gewalttaten zum Ausschluss führt.

Transport

Nicht nur die Anbieter mit Familien-Tarifen im Angebot spielen für diesen Punkt eine Rolle. Denn die Behandlung bei Frühgeburten und Schwangerschaftskomplikationen kann auch für Einzelpersonen entscheidend sein: Bestenfalls nennen die Vertragsbedingungen nur die Kostenerstattung bei Frühgeburten ohne Frist, aber auch noch die Einschränkung auf Geburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche ist in Ordnung.

Erkrankt eine minderjährige Person, sollte der Versicherer ein sogenanntes Rooming-in anbieten, in dessen Rahmen es einer Begleitperson möglich ist, kostenbefreit beim Patienten im Krankenhaus zu übernachten. Erkranken die Aufsichtspersonen, muss der Versicherungsgeber für eine Betreuung oder den Rücktransport des Kindes sorgen. Für beide Fälle finden sich in den Vertragsbedingungen Altersbegrenzungen. Solange der Versicherer die Leistungen allen Minderjährigen gewährt, gibt es keine Minuspunkte.

Zusatzleistungen

Die hier vorgestellten Auslandskrankenversicherungen sind mit ihren grundlegenden Leistungen alle gut aufgestellt. Einige Anbieter können sich darüber hinaus mit besonderen Extras hervortun. Eine relativ häufige Zusatzleistung bildet die Kostenerstattung von Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Erhebliche Unterschiede gibt es jedoch in ihrer Höhe: Zwischen 2.500 und 10.000 Euro beträgt die Differenz. Provisorischer Zahnersatz ist ebenfalls nicht obligatorisch, zählt aber zumindest bei allen Versicherern in unserem Vergleich zu den Erstattungen.

Sehr viel seltener sind Extras wie die Erstattung von Telefonkosten (die durch den Kontakt mit dem Versicherer aus dem Ausland entstehen) und alternativmedizinischen Heilbehandlungen. Manchmal bieten Versicherer sogar Leistungen bei Reisen innerhalb Deutschlands, die aus Krankenhaustagegeld oder dem bezahlten Rücktransport in die Nähe des Wohnorts bestehen können.

Kosten

Die Kosten spielen bei Reisekrankenversicherungen eine untergeordnete Rolle. Sie müssen nicht sehr teuer sein, um gute Leistungen zu bieten. Für unterschiedliche Bedürfnisse eignet sich jedoch meist ein anderer Anbieter, je nachdem, ob der Kunde alleine, als Paar oder als Familie mit mehr als drei Personen reist. Auch das Alter des Versicherten entscheidet darüber, bei welchem Anbieter er die günstigsten Bedingungen erwarten kann.


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