Darf ich privat einen Baum fällen? - Was im Vorfeld zu beachten ist

Darf ich privat einen Baum fällen? - Was im Vorfeld zu beachten ist

Wer einen Garten beziehungsweise ein eigenes Grundstück hat, kommt eventuell in die Situation, einen Baum fällen zu wollen oder zu müssen. An dieses Vorhaben sind jedoch einige Bedingungen und Vorbereitungen geknüpft. Schließlich müssen Sie nicht nur Sicherheitsvorkehrungen für sich und die Umgebung treffen, sondern auch Rechtsgrundlagen beachten.

Darf ich einen Baum eigenmächtig fällen?

Vielleicht haben Sie auf Ihrem Grundstück einen Baum, der Ihnen die Aussicht versperrt, zu viel Schatten wirft oder Ihnen im Herbst zu viel herabgefallenes Laub beschert. Aber selbst wenn Sie EigentümerIn oder PächterIn eines Grundstücks sind, bedeutet das nicht, dass Sie frei über die Bäume darauf verfügen dürfen. Tatsächlich fallen viele Bäume ab einer bestimmten Größe unter die Baumschutzverordnung – nämlich dann, wenn der Stamm in einer Höhe von etwa 1,20 Metern einen Umfang von 80 Zentimetern oder mehr hat. Manchmal wird der Umfang auch schon bei einer Höhe von einem Meter gemessen; für genauere Informationen sollten Sie in diesem Fall die für Ihren Wohnort gültige Gemeindeordnung zurate ziehen. Diese teilt Ihnen mit, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Baum fällen dürfen.

Wie so viele Gesetzeslagen ist auch die Baumschutzverordnung nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. So fällt auch das Bußgeld bei einer Verletzung dieser Vorschrift verschieden hoch aus. In manchen Gemeinden kann es sich sogar auf eine fünfstellige Summe belaufen.

Schnitt- und Fällarbeiten nur im Winter

Generell gilt, dass Sie Fäll- und Schnittarbeiten – dazu gehört beispielsweise auch das Heckenschneiden oder Zurechtstutzen von Ästen – laut Bundesnaturschutzgesetz nur von Oktober bis einschließlich Februar vornehmen dürfen. Lediglich Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Grund dafür ist, dass Sie andernfalls die Brut- und Nistzeit von Vögeln stören würden. Daher betrifft dieses Verbot nicht nur den privaten Bereich, sondern auch im öffentlichen Raum müssen sich LandschaftsgärtnerInnen sowie Bauhöfe und Umweltämter an diese Schonzeit halten. Ohnehin ist der Winter aus verschiedenen Gründen vorteilhaft zum Bäumefällen. Es befindet sich weniger Wasser im Holz, sodass es danach vergleichsweise schnell trocknet und als Brennholz verwertet werden kann; zudem sind Bäume, die schon ihre Blätter verloren haben, leichter zugänglich und können besser entastet werden.

Wenn Gefahr droht

Geht von einem Baum eine Gefahr aus, entsteht eine Ausnahmesituation – etwa, wenn er nach einem Sturm beziehungsweise einem Blitzeinschlag droht umzustürzen oder Äste herabfallen können. In einem solchen Fall können Sie einen Gutachter oder eine Gutachterin eine Bewertung vornehmen lassen. Erst daraufhin ist die Fällung des Baums beziehungsweise die Entfernung des betroffenen Astes möglich. Sie müssen auch nicht selbst tätig werden, sondern können stattdessen eine Firma beauftragen.

Vorbereitung auf die Fällung

Wenn Sie eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes haben, müssen Sie einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dies betrifft zum einen die eigene Sicherheit, für die Sie geeignete Schutzkleidung anlegen sollten, zum anderen die Sicherung der Umgebung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der fallende Baum beziehungsweise Ast keinen Schaden an fremdem oder öffentlichem Eigentum nehmen kann. Besteht ein Risiko für angrenzende Grundstücke oder steht der Baum auf einer Grundstücksgrenze, müssen die NachbarInnen der Fällung zustimmen.

Ebenso muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Sperren Sie daher den Gefahrenbereich ab, der im Radius etwa der doppelten Baumhöhe entspricht, und stellen Sie sicher, dass sich dort keine unbefugten Personen aufhalten. Sollte sich in diesem Bereich ein Weg befinden, informieren Sie potenzielle PassantInnen mit einem Warnschild; im Idealfall stellen Sie eine helfende Hand zur „Wache“ ab.

Fallrichtung kann beeinflusst werden

Es gibt einige Faktoren, die die Fallrichtung eines Baumes beeinflussen, beispielsweise wenn er schief gewachsen ist, auf einer Seite mehr Äste trägt oder an einem Hang wächst. Ist der Baum morsch oder von Parasiten befallen, kann er instabil sein, was eine kontrollierte Fällung ein wenig unvorhersehbarer macht.

In manchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst die Äste zu stutzen – beispielsweise mit einem Hochentaster – und den Baum von der Krone herab Stück für Stück abzusägen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es Ihnen gelingt, den Baum im Ganzen zu legen, ohne dass er Schäden anrichtet. Ein anderes Beispiel wäre, wenn der Baum aufgrund von Windschiefe oder Borkenkäferbefall Gefahr läuft, „falsch“ zu fallen. Entfernen Sie außerdem etwaiges Unterholz und störende Büsche im Schnitt- sowie Fallbereich.

Sicherheitsausrüstung

Wenn Sie mit einer Kettensäge arbeiten, ist entsprechende Schutzkleidung inklusive Arbeitshandschuhe ratsam. Sollten Sie mit dem Sägeblatt an die Kleidung gelangen, verfängt sich diese in der Kette und blockiert, bevor Sie sich Schnittwunden zuführen können. Ebenfalls eine gute Wahl sind Sicherheitsschuhe beziehungsweise festes Schuhwerk mit Stahlkappen. Ein Helm mit Schutzvisier verhindert, dass bei der Arbeit Schmutz und Sägespäne in die Augen gelangen. Auch auf einen Hörschutz sollten Sie nicht verzichten. Motorsägen sind schließlich sehr laute Geräte, sodass Ihr Gehör geschädigt werden könnte, wenn es zu lange dem ungefilterten Lärm ausgesetzt ist.

Neben der Kettensäge sind weitere Werkzeuge vorteilhaft. Neben dem erwähnten Hochentaster, mit dem Sie hoch hängende Äste problemlos stutzen können, können Fällkeile die Fallrichtung des Stammes beeinflussen. Diese werden mit einem Vorschlaghammer in eine eingeschnittene Kerbe im Holz getrieben, damit der Baum sich in die entgegengesetzte Richtung neigt.


Teaserbild: © Angelov / stock.adobe.com | Abb. 1: © Lucy / stock.adobe.com | Abb. 2: © Сергей Старостов / stock.adobe.com