Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Das Fällen von Bäumen und das Beschneiden von Sträuchern ist nur von Oktober bis Februar erlaubt. Vom 1. März bis zum 30. September gilt eine Schonzeit, die vor allem mit Rücksicht auf Vögel eingehalten werden muss. Diese haben in dem Zeitraum nämlich Nist- und Brutzeit.

Rücksicht auf Vögel und andere Wiesenbewohner

Die Regelung der Schonzeit gilt selbstverständlich nicht nur für den privaten Bereich, auch in öffentlichen Parks und auf kommunalen Flächen bleiben Gehölze unangetastet. In den warmen Jahreszeiten bauen Amseln, Grünfinken, Gartengrasmücken und andere Vögel in Hecken ihr Nest und brüten den Nachwuchs dort aus. Neben Vögeln nutzen auch Amphibien und kleine Säugetiere das Buschwerk als Unterschlupf. Würden Hecken zu sehr zurückgeschnitten oder gar vollständig entfernt werden, wären hiermit auch Rückzugsorte für diese Tiere reduziert.

Wann Sie dennoch schneiden dürfen

Es gibt jedoch Ausnahmen, für die auch in den Sommermonaten die Motorsäge oder Heckenschere hervorgeholt werden darf – nämlich dann, wenn Sie Form- und Pflegeschnitte in geringen Umfang vornehmen wollen. Dazu zählt jährlicher Zuwachs an Sträuchern und Gehölzen, den Sie vorsichtig entfernen können. Äste, die auf benachbarte Grundstücke oder in Feuerwehrzufahrten ragen, dürfen ebenfalls bis zu einer Länge von 15 Zentimetern abgeschnitten werden. Konzentrieren Sie sich hierbei im Idealfall auf die späten Sommermonate, da die Hauptbrutzeit der meisten Vögel bis etwa Ende Juni andauert.

Ebenfalls ganzjährig genehmigt sind Baumschnitte oder Fällungen, wenn Bäume instabil sind oder Äste herabfallen können. Falls dieser Verdacht besteht, sollten Sie den Baum durch einen Gutachter bewerten lassen. Insbesondere nach Stürmen oder Blitzeinschlägen kann er eine Gefahr darstellen – mitunter auch für die Verkehrssicherheit. Auf öffentlichen Flächen kümmert sich in diesem Fall die Feuerwehr beziehungsweise das Umweltamt um die Sicherung beziehungsweise Entfernung. Auf Ihrem eigenen Grundstück müssen Sie selbst fällen oder eine Firma beauftragen. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung, ob die Baumfällung rechtens ist.

Hohe Strafen bei Missachtung

Wer unerlaubt Bäume fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit hohen Strafen rechnen. Abhängig vom Bundesland reichen die Bußgelder leicht bis in den vier- oder fünfstelligen Bereich. In Bayern und Sachsen beispielsweise werden bis zu 5.000 Euro fällig, in Hamburg sogar bis zu 50.000 Euro. Auch der Rückschnitt von Hecken in der Schonzeit zieht ein Bußgeld nach sich, das ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Der Umfang der Arbeiten ist dabei mitentscheidend, kann aber ortsweise schon bei zehn Meter Heckenschnitt eine vierstellige Strafe bedeuten.

Baumschnitt am besten im Herbst

Im Oktober oder November, wenn die Bäume ihr Laub verlieren, haben Sie den besten Überblick darüber, wo Sie stutzen sollten. Besonders Obstbäume sollten jährlich zurückgeschnitten werden. Das fördert ihre Gesundheit und sorgt für eine ertragreiche Ernte. Auch Schädlingsbefall beugen Sie damit vor. Nadelbäume können Sie sogar im Winter schneiden. Hier dient ein Stutzen der Zweige vor allem dazu, dass die Bäume ihre Form behalten.


Teaserbild: © Magnus Pomm / stock.adobe.com | Abb. 1: © Yulia / stock.adobe.com