Facebook-Profil von Verstorbenen löschen

Facebook-Profil von Verstorbenen löschen

Sie hatten in Ihrem näheren Umfeld einen Todesfall und möchten nun das Facebook-Konto der Person löschen? Vielleicht ist es auch sinnvoll, vorher einige Foto zu sichern oder das Konto statt der Löschung in den sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Sie haben zudem die Möglichkeit, für Ihr eigenes Konto einen Nachlasskontakt zu bestimmen oder die Löschung im Todesfall zu beantragen. Wer nach dem eigenen Tod Sicherungen oder Änderungen am Facebook-Konto vornehmen darf, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

NutzerInnen können selbst bestimmen, was nach dem Tod mit Konto passiert

NutzerInnen des sozialen Netzwerks Facebook haben die Möglichkeit festzulegen, was nach dem Tod mit dem eigenen Konto passieren soll. Nehmen sie keine Einstellungen vor, erhalten die ErbInnen vollen Zugriff auf das Konto. Sie können sich dann innerhalb des Konto so bewegen, wie es auch der beziehungsweise die Verstorbene konnte. Das geht aus dem im Jahr 2020 erlassenen Urteil des Bundesgerichtshof hervor. Tagebücher und Briefe gehen auch auf die berechtigten ErbInnen über – daher gibt es laut Bundesgerichtshof keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln.

Wie Sie als Facebook-NutzerIn vorsorgen können

Wünschen Sie nicht, dass ErbInnen im Todesfall Zugriff auf Ihr Konto erhalten, können Sie für den Fall Klarheit schaffen und ihnen die Entscheidung ersparen, was nach Ihrem Ableben mit Ihrem Konto geschieht. Eine Übersicht über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten finden sich im Hilfebereich des Facebook-Kontos. Sie erreichen die Einstellungsmöglichkeiten wie folgt:

  1. Klicken Sie oben rechts auf Ihr Profilbild.
  2. Wählen Sie „Einstellungen und Privatsphäre“ aus.
  3. Klicken Sie auf „Einstellungen“.
  4. Wählen Sie unter dem Punkt „Einstellungen für den Gedenkkontakt“ den Punkt „Bearbeiten“ aus.

Im Einstellungsmenü stehen Ihnen nun verschiedene Optionen zur Auswahl. Haben Sie bei diesem sensiblen Thema jedoch keine Scheu: Sie können vorgenommene Einstellungen jederzeit rückgängig machen.

Bestimmen eines Nachlasskontaktes zur Verwaltung des Gedenkzustandes

Sie haben die Möglichkeit, einen Nachlass-Kontakt zu bestimmen, der Ihr Konto im sogenannten Gedenkzustand verwalten darf. Dieser Kontakt muss ein Facebook-Freund sein. Er ist beispielsweise berechtigt, auf neue Freundschaftsanfragen zu antworten oder das Profilbild zu verändern. Dinge in Ihren Namen posten oder die Nachrichten einsehen kann der selbst gewählte Kontakt bislang nicht, anders als die rechtmäßigen ErbInnen. Optional können Sie Ihrem Nachlasskontakt erlauben, nach Ihrem Tod eine Kopie sämtlicher Ihrer auf der Plattform geteilten Inhalte herunterzuladen.

Ein Konto, das sich im Gedenkzustand befindet, unterscheidet sich von normalen Nutzerkonten wie folgt:

  • Im Profil wird neben dem Namen der Zusatz „In Erinnerung an“ angezeigt.
  • Je nach Privatsphäre-Einstellungen können Facebook-Freunde in der Chronik Inhalte teilen.
  • Öffentlich geteilte Inhalte wie Fotos, Video und Beiträge bleiben auf Facebook verfügbar und somit für die Personengruppe, mit der sie ursprünglich geteilt wurden, weiterhin sichtbar.
  • Die Profile werden anderen NutzerInnen nicht als „Personen, die du vielleicht kennst“ oder als Geburtstagserinnerung angezeigt.
  • Das Anmelden in ein solches Konto ist nicht möglich.
  • Konten, die nicht über einen Nachlasskontakt verfügen, können nicht verändert werden.
  • Gruppen, die alleinig durch einen Administrator oder eine Administratorin verwaltet wurden, deren Konto sich im Gedenkzustand befindet, werden dauerhaft von Facebook

Konto im Todesfall dauerhaft löschen

Wenn Sie die Entscheidung nicht in die Hände eines selbstgewählten Nachlasskontaktes oder der ErbInnen legen möchten, können Sie selbst bestimmen, dass das Konto nach Ihrem Ableben dauerhaft gelöscht wird. Dazu klicken Sie auf „Beantrage die Löschung deines Kontos nach deinem Tod“. Nachdem Facebook über Ihr Ableben informiert wurde, kann niemand mehr Ihr Profil ansehen.

Welche Dokumente benötige ich als AngehörigeR für eine Kontolöschung?

Sofern Sie berechtigt sind, ein Facebook-Profil nach dem Tod des Besitzerin oder des Besitzers zu löschen, können Sie dies auf dieser Facebook-Seite beantragen. Als Nachweis der Berechtigung werden zwei Dinge benötigt.

Einerseits muss der Tod der kontobesitzenden Person nachgewiesen werden. Das kann entweder über eine Todesanzeige oder über eine Trauerkarte geschehen.

Als Nachweis über die Berechtigung, Änderungen an dem Konto vornehmen zu dürfen, wird einer der folgenden Berechtigungsnachweise benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Vollmacht
  • Testament
  • Nachlassbrief

 Teaserbild: © kebox / AdobeStock | Abb. 1: © Netzsieger