Bußgelder für das Wildgrillen
Vorsicht, Bußgeld! So teuer kann das Grillen in der Öffentlichkeit sein
Die Grillsaison hat begonnen und überall treffen sich Freunde und Familien zum gemeinsamen Grillen. Dieses gemütliche Beisammensein findet dabei häufig im Garten oder auf dem Balkon statt. Wem jedoch beides nicht zur Verfügung steht, der sucht sich gerne mal einen schönen Platz auf einer öffentlichen Wiese. Doch Achtung! In vielen Städten ist das Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet und kann bei einem Verstoß ein sattes Bußgeld nach sich ziehen. Allgemein gilt, dass das Grillen sowohl in Naturschutzgebieten als auch in Wäldern verboten ist. Ebenso ist darauf zu achten, einen Mindestabstand von 100 Metern zu umstehenden Bäumen einzuhalten und den Grill nicht direkt auf der Grasnarbe zu platzieren.
In Städten wie Essen oder Hannover, in denen das Grillen prinzipiell in allen Grünanlagen erlaubt ist, kommen „Wildgriller“ dementsprechend ohne Bußgeld davon. In anderen Städten wird eine Strafgebühr ab 5,00 Euro fällig, der Großteil der zwanzig einwohnerstärksten Städte verhängt jedoch ein Bußgeld ab 20 bis 35 Euro. Am teuersten ist das Wildgrillen in Frankfurt am Main, wo mit einem Bußgeld von mindestens 120,00 Euro gerechnet werden muss. Die Höhe der zu zahlenden Strafe ist in allen Städten von verschiedenen Faktoren abhängig und kann durchaus höher ausfallen. Bei unserem Vergleich haben wir uns allerdings immer an dem Mindestbetrag orientiert, der für das unerlaubte Grillen auf öffentlichen Flächen fällig wird. Weitere Verstöße wie das Liegenlassen von Müll oder Belästigung durch eine starke Rauchentwicklung ahnden die Ämter durch zusätzliche Bußgelder. Wer sich jedoch rechtzeitig über öffentliche Grillplätze informiert und sich an alle Vorschriften hält, hat nichts zu befürchten und kann entspannt zusammen mit seinen Liebsten grillen.
Grillplätze, Grünflächen und Bußgelder fürs Wildgrillen
Stadt | Mindestbetrag Bußgeld Wildgrillen** | Legale Grillplätze (kostenfrei) | Legale Grillplätze (kostenpflichtig) | Grünflächen der Stadt in ha |
Berlin | 20,00 Euro | 17 | 0 | 9.720 |
Hamburg | 35,00 Euro | 18 | 0 | 5.357 |
München | 35,00 Euro | 20 | 0 | 2.625 |
Köln | 25,00 Euro | Alle Grünflächen* | 1 | 3.504 |
Frankfurt am Main | 120,00 Euro | 12 | 1 | 1.326 |
Stuttgart | 50,00 Euro | 28 | 0 | 863 |
Düsseldorf | 0,00 Euro | Alle Grünflächen* | 1 | 1.388 |
Dortmund | 20,00 Euro | 3 | 0 | 1.322 |
Essen | 0,00 Euro | Alle Grünflächen* | 0 | 1.962 |
Bremen | 5,00 Euro | Alle Grünflächen* | 0 | 2.362 |
Leipzig | 5,00 Euro | Alle Grünflächen* | 2 | 2.403 |
Dresden | 20,00 Euro | 10 | 5 | 1.299 |
Hannover | 0,00 Euro | Alle Grünflächen* | 0 | 2.289 |
Nürnberg | 35,00 Euro | 8 | 0 | 1.082 |
Duisburg | 35,00 Euro | 3 | 4 | 1.360 |
Bochum | 35,00 Euro | Alle Grünflächen* | 0 | 1.118 |
Wuppertal | 0,00 Euro | 1 | 1 | 1.013 |
Bielefeld | 30,00 Euro | 10 | 1 | 1.066 |
Bonn | 50,00 Euro | Alle Grünflächen* | 0 | 465 |
Münster | 5,00 Euro | Alle Grünflächen* | 0 | 927 |
* Prinzipiell darf auf allen Grünflächen gegrillt werden, es sei denn, die Beschilderung sagt etwas anderes aus. Generell verboten ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen wie zum Beispiel in Naturschutzgebieten etc.
** Mindestbußgeldbetrag, wenn man beim Grillen auf öffentlichen Flächen erwischt wird, auf denen nicht gegrillt werden darf. Das Bußgeld fällt um einiges höher aus, wenn in einem Naturschutzgebiet/Wald gegrillt wird. In jeder Stadt sind Bußgelder fällig, wenn Müll liegen gelassen wird, andere Verschmutzungen vorliegen oder direkt auf der Grasnarbe gegrillt wird. Ebenso sollte beim Grillen auf einen Mindestabstand von 100 Metern zu umstehenden Bäumen geachtet werden.