E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs – was sind die Unterschiede?

E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs – was sind die Unterschiede?

Zwar sind viele an Fahrrädern mit Elektroantrieb interessiert, aber unsicher, welche Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und E-Pedelecs bestehen. So gibt es jeweils Eigenheiten in puncto Antriebsart, Fahrweise und Straßenverkehrszulassung. Wir klären über die Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Elektrofahrrädern auf.

Worin unterscheiden sich E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

E-Bikes sind häufig Gesprächsthema. Ältere Menschen legen sich beispielsweise Modelle zu, um mühelos längere Touren meistern zu können, und auch Berufstätige steigen bei Pendelstrecken vermehrt auf elektronische Zweiräder um. Doch viele haben entweder noch nie von Pedelecs gehört oder sind unsicher, ob und inwiefern sich diese von E-Bikes unterscheiden. Grob gesagt können Sie sich mit E-Bikes ähnlich wie mit einem Mofa fortbewegen, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen. Der Motor eines Pedelecs hingegen bietet erst dann Unterstützung, wenn Sie selbst in die Pedale treten. Im allgemeinen Sprachgebrauch und auch im Handel werden die beiden Begriffe zum Teil synonym verwendet. Bei der Mehrzahl der als E-Bike bezeichneten Elektrofahrräder handelt es sich um Pedelecs.

Was ist ein Pedelec?

Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von „E-Bikes“ gesprochen wird, ist so gut wie immer ein Pedelec gemeint. Bei einem Pedelec handelt es sich zwar genau wie bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit Elektromotor, allerdings wirkt der Motor hier nur unterstützend. Das bedeutet, dass er sich erst dann dazuschaltet, wenn in die Pedale getreten wird. Die Abkürzung Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Ein weiterer Hinweis darauf, dass aktive Pedalarbeit für das Vorankommen nötig ist. Es braucht also das Zusammenspiel aus Motor und Muskelkraft. Sobald das Treten in die Pedale eingestellt wird, setzt auch die Motorunterstützung aus. Gleiches gilt, wenn eine Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde (km/h) erreicht wurde. Bei einigen Modellen ist eine optionale Anfahr- oder Schiebehilfe verbaut. Erstere hilft, an einer Steigung ohne große Kraftanstrengung in Schwung zu kommen. Die Schiebehilfe lässt sich hinzuschalten, wen das Elektrofahrrad etwa eine steile Straße herauf geschoben wird.

Aufgrund der Beschränkung der Motorunterstützung auf maximal 25 Stundenkilometer dürfen Pedelecs in Deutschland ohne Führerschein oder eine gesonderte Zulassung gefahren werden. Es besteht keine Helmpflicht. Allerdings ist das Tragen eines Fahrradhelms aufgrund der Verletzungsgefahr bei einem Sturz dennoch empfehlenswert. Da Pedelecs als Fahrräder gelten, müssen FahrerInnen den Radweg nutzen, sofern ein blaues Radweg-Schild dazu auffordert.

HöchstgeschwindigkeitFahrzeugartAltersbeschränkungHelmpflichtRadwegnutzung
25 km/h, Tretunterstützung Fahrrad keine keine ja
Bestimmungen für Pedelecs im deutschen Straßenverkehr.

Pedelec: Sonderform des Pedelecs

Das „S“ in S-Pedelec steht für „Speed“, also Geschwindigkeit. Auch hier unterstützt der Motor nur, während in die Pedale getreten wird. Anders als beim Pedelec setzt die Motorunterstützung aber nicht bei 25, sondern erst bei 45 Kilometern pro Stunde aus. Anfahr- und Schiebehilfe können optionale Features darstellen. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Höchst- und Durchschnittgeschwindigkeit, sondern auch auf die rechtliche Einordnung.

So wird ein S-Pedelec als sogenanntes „zweirädriges Kleinkraftrad“ eingestuft. Damit besteht eine Zulassungspflicht: Sie dürfen mit diesem Fahrzeug nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn Sie dafür ein gültiges Versicherungskennzeichen haben. Zudem ist die Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads erforderlich. Die notwendige Führerscheinklasse AM kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Im PKW-Führerschein der Klasse B ist die Klasse AM bereits enthalten.

Für eine Zulassung in Deutschland benötigen S-Pedelecs einen Rückspiegel, Dauerfahrlicht und eine Hupe. Im Gegensatz zu Pedelecs müssen S-Pedelecs außerdem auf der Straße fahren, da sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit eine Gefahr für andere VerkehrsteilnehmerInnen auf dem Radweg darstellen würden. Verkehrszeichen wie „Fahrrad frei“ gelten für S-Pedelecs nicht. Es besteht eine Helmpflicht und es gelten strenge Alkoholgrenzen wie beim Führen eines PKW.

HöchstgeschwindigkeitFahrzeugartAltersbeschränkungHelmpflichtRadwegnutzung
45 km/h, Tretunterstützung Kleinkraftrad ab 16, Führerschein AM erforderlich ja nein, nur Straße

Bestimmungen für S-Pedelecs im deutschen Straßenverkehr.

Was zeichnet ein E-Bike aus?

Bei E-Bikes handelt es sich um Fahrräder mit Elektromotor, die ohne Tretunterstützung beschleunigen, sobald dieser Modus angewählt wurde. Es findet also keine Tretunterstützung statt. Stattdessen beschleunigen Sie das Gefährt mittels eines Gashebels. Daher müssen E-Bikes in Deutschland ab einer Geschwindigkeit von 6 Stundenkilometern zugelassen werden; sie benötigen also ein Kennzeichen. Sofern das E-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde nicht überschreitet, handelt es sich rechtlich gesehen um ein Mofa. Ein entsprechender Führerschein sowie ein geeigneter Helm für Krafträder sind Pflicht. Bei E-Bike-Modellen, die bis zu 45 Stundenkilometer erreichen, ist zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM („Rollerführerschein“) erforderlich.

Diese Art von Elektrofahrrädern, also „tatsächliche“ E-Bikes, sind in Deutschland nicht allzu weit verbreitet. Folgende Tabelle fasst noch einmal die Bestimmungen von Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes im Vergleich zusammen:

HöchstgeschwindigkeitFahrzeugartAltersbeschränkungHelmpflichtRadwegnutzung
20 km/h, E-Motor Leichtmofa ab 15, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ja nur, wenn E-Bike erlaubt
25 km/h, E-Motor Mofa ab 15, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ja nur, wenn E-Bike erlaubt
45 km/h, E-Motor Kleinkraftrad ab 16, AM-Führerschein erforderlich ja nein, nur Straße

Bestimmungen für E-Bikes mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten.

Übersichtlicher macht es die ganze Sache nicht, aber auch bei E-Bikes gibt es Sonderregelungen: FahrerInnen, die vor dem 01. April 1965 geboren sind, benötigen die Mofa-Prüfbescheinigung für die 20- beziehungsweise 25-Stundenkilometer-Modelle nicht. Sie sollten dann aber einen Ausweis mitführen, der ihr Alter ausweist.


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