Kennzeichen für Fahrradträger – das ist zu beachten

Kennzeichen für Fahrradträger – das ist zu beachten

Das Fahrrad mit in den Urlaub zu nehmen, verspricht Flexibilität und sportliche Betätigung. Am einfachsten lassen sich Fahrräder mit einem speziellen Fahrradträger, der am Auto angebracht wird, transportieren. Abhängig von der Bauweise verdecken solche Träger allerdings das Kennzeichen – eben dieses muss aber unbedingt sichtbar sein. Fahrradträger benötigen daher ein separates Kennzeichen.

Welche Fahrradträger brauchen ein Kennzeichen?

Bei Fahrradträgern gibt es drei gängige Befestigungsvarianten: Dach, Heck und Anhängerkupplung. Bei einem Dachträger wird das Gestell auf dem Dach montiert, die Sicht auf das Kennzeichen bleibt also frei. In diesem Fall ist kein zusätzliches Nummernschild notwendig.

Heckträger werden in die Heckklappe eingehängt. Ob ein separates Kennzeichen – auch Folgekennzeichen genannt – notwendig ist, kommt auf das Modell und die Ladung an. Es kann sein, dass im unbeladenen Zustand das Kennzeichen noch gut zu erkennen ist, geladene Fahrräder es aber verdecken. Nur wenn das Nummernschild vollständig lesbar ist, muss kein Zusatzschild angebracht werden. Ist die Sicht auch nur minimal eingeschränkt, müssen Sie sich ein drittes Kfz-Kennzeichen kaufen.

Fahrradträger für die Anhängerkupplung sind sehr stabil und sicher, verdecken aber konstruktionsbedingt das Kennzeichen. Wenn Sie einen Kupplungsträger haben, benötigen Sie für diesen ein Nummernschild. Da die Träger standardmäßig mit der entsprechenden Halterung ausgestattet sind, ist die Montage kein Problem.

So muss das Kennzeichen für einen Fahrradträger aussehen

Beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, das verdeckte Kennzeichen auf den Fahrradträger umzustecken. Es muss am Auto bleiben. Entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Paragraf 10 muss das am Fahrradträger angebrachte Kennzeichen die gleichen Anforderungen wie das originale Kennzeichen erfüllen. Einzige Ausnahme: Es muss nicht gestempelt sein und benötigt keine Plakette. Im Detail müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

  • Blauer Streifen mit weißem Sternenkreis und Länderkürzel (Euro-Feld)
  • Schwarze Schrift auf weißem Grund
  • Schwarzer Rand
  • Reflektierend
  • 52 Zentimeter breit und 11 Zentimeter hoch
  • DIN 74069

Die erwähnte DIN-Norm regelt unter anderem das zu verwendende Material. Auch die Schriftart und Schrifthöhe müssen dem üblichen Look von Kfz-Kennzeichen entsprechen. Wichtig ist weiterhin eine Beleuchtung, denn das Nummernschild muss auch im Dunkeln sichtbar sein. Das separate Kennzeichen am Fahrradträger darf nicht mit einer Folie oder mit Glas bedeckt sein.

Die in Deutschland geltenden Regelungen sind auf die meisten Länder der EU übertragbar, auch wenn in manchen Ländern weniger strenge Regeln gelten. Mit einem Kennzeichen, das der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Anschaffung und Kosten

Ein Kennzeichen für den Fahrradträger selbst zu basteln, ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen. Nummernschilder, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind allerdings nicht allzu teuer. In den meisten Fällen kosten sie zwischen 10 und 25 Euro.

Da ein Kennzeichen für einen Fahrradträger keine offizielle Stempelung benötigt, können Sie sich die Wartezeit an der Zulassungsstelle sparen. Ein Schildermacher fertigt Ihnen innerhalb weniger Tage ein drittes Kennzeichen an. Auch online gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Dort muss oft lediglich das amtliche Kennzeichen eingetragen werden – nach wenigen Tagen wird es dann direkt nach Hause geliefert.


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