Die neuen Benimmregeln in Mallorcas Party-Hotspots

Die neuen Benimmregeln in Mallorcas Party-Hotspots

Mallorca ist eines der beliebtesten Ferienziele im Mittelmeerraum – auch für viele Deutsche. Erholung steht dabei nicht immer im Vordergrund. Viele Landsleute suchen die Insel stattdessen auf, um tagelang feiern zu gehen. Dabei kommt oft das gute Benehmen zu kurz, Leidtragende sind die InselbewohnerInnen. Neue Regeln sollen nun für mehr Ruhe in den Partyhochburgen sorgen.

Das Aus für Billig-Alkohol und Flatrate-Saufen

Die Mittelmeerinsel Mallorca wird von vielen Deutschen liebevoll das 17. Bundesland genannt und steht für Sommer, Sonne und feuchtfröhliches Feiern – inklusive Alkoholexzess. Verständlicherweise kommt vonseiten der Mallorquiner dafür wenig Gegenliebe. Mancher mag einwenden, dass die Inselbewohner doch vom Tourismus leben, doch gerade in den Partyhochburgen S’Arenal, Magaluf und Playa de Palma mit dem legendären „Ballermann“ sind die Zustände für AnwohnerInnen längst nicht mehr hinnehmbar. Viele Monate im Jahr sehen sie sich tagtäglich mit Lärmbelästigung, Betrunkenen und Schnapsleichen konfrontiert. Die „Balearic Agenda 2030“ soll nun dem All-Inclusive-Partytourismus endgültig einen Riegel vorschieben.

Rund um die Partyhotspots auf der Insel warben bisher viele Hotels damit, dass zum Beispiel unbeschränkter Bierkonsum im Zimmerpreis enthalten ist. Ein solcher Gratis-Ausschank ist von nun an in Playa de Palma, S’Arenal und Magaluf verboten. Um eine Umgehung des Verbots oder sogenanntes „Flatrate-Saufen“ zu unterbinden, ist eine Abgabe von Alkohol zu unterdurchschnittlichen Preisen untersagt. Auch den beliebten Partyfahrten auf Booten wird das wahrscheinlich den Garaus machen. Hinzu kommt, dass in Gebieten von besonderem touristischem Interesse nun sogar Alkoholwerbung sowie Sonderaktionen wie Happy Hours nicht länger erlaubt sind.Schon in der Vergangenheit wurden zum Schutz der AnwohnerInnen Regeln verschärft, zum Beispiel gilt eine Sperrstunde für Lokale von 2:00 bis 11:00 Uhr morgens. Seit 2006 ist die Musik-Außenbeschallung auf 64 Dezibel beschränkt. Auch das berühmt-berüchtigte „Eimersaufen“ ist bereits seit 2012 offiziell untersagt und kann eine saftige Strafe von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. Die Corona-Pandemie brachte weitere Einschränkungen für das Partyvolk mit sich. Die Kernmaßnahme der neuen Mallorca-Regeln wird sich als ein weiterer schwerer Schlag für Ballermann-Fans erweisen: Kostenloser Alkohol und Flatrates werden verboten.

Diese weiteren Regeln gelten nun auf Mallorca

Nicht nur dem Billig-Alkohol wird der Hahn zugedreht. Es gibt eine Reihe an weiteren Regeln, die vor allem darauf abzielen, das Benehmen der TouristInnen zu verbessern. Denn mittelfristig wollen die heutigen Partyhochburgen auf der Insel statt des Feierpublikums eine andere, zahlungskräftigere Klientel ansprechen, etwa Familien und RentnerInnen. Folgende Regeln sollten sich PartygängerInnen nun zu Herz nehmen:

  • Der Besuch von Clubs und Discos ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
  • Wer negativ auffällt, etwa durch vulgäres Verhalten, kann in allen Lokalen Hausverbot erhalten.
  • Sowohl auf der Straße als auch in Lokalen müssen Oberteile und Schuhe getragen werden.

Außerdem ist Folgendes verboten:

  • Das gefährliche Springen zwischen Hotelbalkonen
  • Megafone und Lautsprecher
  • Kostüme, aufblasbare Sexpuppen und Handtücher mit anzüglichen Motiven
  • Das Verbreiten von Hassbotschaften
  • Drogenkonsum in Lokalen
  • Rauchen sowohl in Gastro-Außenbereichen als auch auf der Straße
  • Sex in der Öffentlichkeit
  • Wildpinkeln
  • Einkäufe bei Straßenhändlern
  • Hütchenspiele

Einige dieser Regeln gelten schon länger, doch nun hat die Regionalregierung angekündigt, die Einhaltung strengstens zu kontrollieren. Alle großen Partylokale wie der „Bierkönig“ oder das „Oberbayern“ bekennen sich zudem zum neuen Verhaltenskodex – kein Wunder, denn den Wirten drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro und ein Lizenzentzug von bis zu drei Jahren. Auch uneinsichtige Feiernde kommen nicht günstig weg: Bei einem Regelbruch ist mit mindestens 100 Euro Strafe zu rechnen, schwere Verstöße werden mit bis zu 3.000 Euro geahndet.


Teaserbild: © gert hochmuth / stock.adobe.com | Abb. 1: © Jürgen Fälchle / stock.adobe.com