Korrekter Umgang mit Drohnen

Korrekter Umgang mit Drohnen

Harmloses Spielzeug oder gefährliches Spionage-Tool? Seit ferngesteuerte Drohnen Einzug in den Hobbybereich gehalten haben, stellen sich viele die Frage, was mit den Geräten eigentlich erlaubt ist. Tatsächlich gibt es rechtlich einige wichtige Punkte, deren Missachtung mitunter empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wo darf ich mit einer Drohne fliegen?

Die Orte, an denen Sie mit einer Drohne fliegen dürfen, sind stark eingeschränkt. Über Wohngebieten ist es generell verboten, ebenso über Freibädern und Badestränden – während der Öffnungszeiten – sowie Flughäfen und -plätzen. Bei Letzteren müssen Sie sogar einen Abstand im Radius von 1,5 Kilometer einhalten. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen müssen beim Flughafenbetreiber oder bei der Luftfahrtbehörde eingeholt werden.

Generell sollten Sie darauf achten, nur dort zu fliegen, wo Sie keine anderen Personen aktiv stören oder ihre Privatsphäre missachten beziehungsweise den Eindruck erwecken könnten, mit einer Kamera unerlaubterweise zu filmen. Die Liste der Flugräume, in die Sie mit einer Drohne nicht eindringen dürfen und die einen seitlichen Radius von 100 Metern Sicherheitsabstand erfordern, ist lang. Sie umfasst neben den genannten Orten außerdem die folgenden:

  • Menschenmengen, beispielsweise Demonstrationen oder Open-Air-Konzerte
  • Autobahnen und Schnellstraßen
  • Unglücksorte und Katastrophengebiete
  • Militärische Anlagen und Sperrzonen
  • Industriegelände und Kraftwerke
  • Gefängnisse
  • Krankenhäuser
  • Bahnanlagen
  • Naturschutzgebiete (unter 100 Metern Höhe)

Aber keine Regel ohne Ausnahme: Über Wohngrundstücken dürfen Sie beispielsweise fliegen, wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und keine Kamera und Funksignalempfänger besitzt oder wenn die Genehmigung der GrundstückseigentümerInnen vorliegt. Auch für andere Einsatzgebiete gibt es Ausnahmeregelungen, beispielsweise für FotografInnen oder DokumentarfilmerInnen. Wenn Sie die Drohne kommerziell nutzen wollen, müssen Sie eine Genehmigung vom Luftfahrtamt des jeweiligen Bundeslandes einholen. Selbiges gilt für Drohnenflüge bei Nacht.

Ist die Drohne samt etwaigem Zubehör schwerer als fünf Kilogramm, brauchen Sie ebenfalls diese Genehmigung. Zudem greifen gesonderte Regelungen für Drohnen, die für gewöhnlich nicht von Hobbyfliegern betrieben werden; „spezielle“ Drohnen, die außer Sichtweite geflogen werden oder schwerer als 25 Kilogramm sind, sowie „zulassungspflichtige“ Drohnen, die Gefahrengüter transportieren können.

Nicht zu hoch hinaus

Für Drohnen aller Art gilt eine maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern. Lediglich auf speziellen Modellflugplätzen darf diese Höhe überschritten werden. Generell verboten ist das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Steuernden.

Wer darf eine Drohne fliegen?

Eine EU-weite Verordnung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat, hat das Mindestalter für DrohnenfliegerInnen auf 16 Jahre festgelegt. Ausnahmen gibt es jedoch auch hier: Drohnen, die mit der Klasse C0 gekennzeichnet sind und den Spielzeugrichtlinien entsprechen, dürfen auch von Jüngeren geflogen werden, ebenso wie selbst gebaute Modelle, die weniger als 250 Gramm wiegen. Darüber hinaus dürfen unter 16-Jährige eine Drohne fliegen, wenn eine berechtigte Person dies beaufsichtigt.

Drohnenführerschein ist Pflicht

Wer Drohnen fliegen möchte, die mehr als 250 Gramm wiegen, muss seit 1. Januar 2021 einen Führerscheintest absolvieren. Es gibt den kleinen Drohnenführerschein für Modelle mit einem Gewicht bis 500 Gramm sowie Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 2,0 Kilogramm, wenn diese nicht näher als 150 Meter an Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten genutzt werden – die sogenannte Kategorie OPEN A3. Er umfasst zunächst einen schriftlichen Test in Form von mehreren Multiple-Choice-Aufgaben sowie im zweiten Schritt eine Online-Prüfung und kann beispielsweise über die offizielle Website des Luftfahrtbundesamtes gegen eine Gebühr von 25 Euro absolviert werden.

Der große Drohnenführerschein wird für Modelle benötigt, die zwischen 0,5 und 2,0 Kilogramm wiegen und auch in der Nähe von Menschen zum Einsatz kommen. Neben dem Theorieteil muss beim großen Führerschein zusätzlich ein Praxistest bestanden werden. Die Kosten sind höher als beim kleinen Führerschein und variieren preislich je nach Anbieter. Zertifizierte Prüfstellen, bei denen Sie den großen Führerschein für weniger als 200 Euro machen können, sind beispielsweise die DPH-Drohnenschule oder Drone Class.

Versicherung und Identifikationsnummer

Ebenfalls obligatorisch für den Betrieb einer Drohne ist eine Versicherung, die für durch die Drohne entstandene Schäden aufkommt, etwa nach einem Absturz. Eine private Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden für gewöhnlich nicht ab, kann aber für diese Fälle vorsorglich angepasst werden. Alternativ bieten viele Versicherer eine gesonderte Drohnen-Versicherungen an.

Wenn Sie den Test zum Drohnenführerschein bestanden haben, können Sie sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren lassen. Dann bekommen Sie eine Identifikationsnummer, die Sie als kleine Plakette auf Ihrer Drohne anbringen müssen. So kann die Drohne bei einem Absturz, Unfall oder Diebstahl dem Besitzer oder der Besitzerin zugewiesen werden.


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