Fluggastrechte bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck

Fluggastrechte bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck

Ihren Urlaub sehnen viele oft lang herbei. Unter Umständen kann der eigentlich als Entspannung geplante Trip jedoch zur stressigen Geduldsprobe werden. Wenn nach dem Flug das Gepäck nicht auftaucht, sogar längerfristig verschwunden bleibt oder beschädigt wird, kommt bei so manchen Panik auf. Was können beziehungsweise sollten Fluggäste in solchen Fällen unternehmen?

Ärger im Paradies

Es ist bei Flugreisen glücklicherweise nicht die Regel, aber gerade bei personellen Engpässen oder Streiks am Flughafen, wie auch in Ferien- oder anderen Hochzeiten, kann es bei der Abfertigung des Gepäcks zu Unregelmäßigkeiten kommen. Wenn dann der Koffer nicht am gleichen Zielort ankommt wie der Fluggast, sind Stress und Verärgerung vorprogrammiert. Insbesondere dann, wenn es sich um die Hinreise zum Urlaubsort handelt und Reisende dort nun maximal mit ihrem Handgepäck auskommen müssen, ist guter Rat teuer. Für verschiedene Szenarien gibt es einige Grundregeln, die Sie als Betroffene befolgen sollten.

Allgemeine Verhaltensregeln

Egal ob verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck – geben Sie die Beschwerde frühestmöglich bei der Fluggesellschaft beziehungsweise im Falle von Pauschalreisen bei Ihrem Reiseveranstalter an. Unternehmen Sie diesen Schritt am besten noch am Flughafen. Dazu können Sie zum „Lost-and-Found“- oder Info-Schalter der Fluggesellschaft beziehungsweise des Reiseveranstalters gehen.

Die Fluggesellschaft haftet bei Verlust oder Beschädigung ab dem Moment, wenn Sie das Gepäck aufgeben, bis zu dem Zeitpunkt, wenn Sie es wieder in Empfang nehmen können. Sowohl für beschädigtes als auch abhandengekommenes Gepäck liegt die finanzielle Erstattung bei maximal 1.438 Euro pro Passagier. Festgelegt ist diese Summe im Montrealer Übereinkommen, das Haftungsfragen im zivilen Luftverkehr regelt.

Szenario 1: Verspätetes Gepäck

Wenn sich das Gepäck verspätet, können Sie bei der entsprechenden Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter den Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Hierfür bekommen Sie ein Formular – den sogenannten Property Irregularity Report (PIR) –, auf dem Sie auch eintragen, wohin das Gepäck geliefert werden soll, sobald es wieder auftaucht. Damit Sie nicht ohne das Nötigste dastehen, können Sie sich vor Ort Kleidung sowie Hygieneartikel kaufen und den Preis zusätzlich zur Entschädigung erstatten lassen. Achten Sie jedoch darauf, die Kosten gering zu halten und die Quittungen zum Nachweis aufzubewahren. Einreichen können Sie diese noch innerhalb von 21 Tagen nach Wiedererhalt des Gepäcks. Der Preis für Unterwäsche und Hygieneartikel wird komplett erstattet, anderweitige Kleidung in der Regel nur zu 50 Prozent.

Spezielle Fracht

Wenn Kinderwagen, Rollstühle oder Sportausrüstung verloren gehen, können Sie diese vor Ort leihen und die entstehende Gebühr für die Zeit der Verspätung bei der zuständigen Stelle geltend machen. Keine Erstattung gibt es für wichtige Medikamente: Diese sollten Sie also stets im Handgepäck mitführen.

Manchmal geben Reiseveranstalter am Schalter auch Notfall-Kits mit den nötigsten Artikeln heraus oder stellen Ihnen Einkaufsgutscheine zur Verfügung. Sie gewähren Ihnen üblicherweise eine Preisminderung auf Pauschalreisen: Etwa 20 bis 25 Prozent Nachlass pro Tag ohne Koffer sind hier zu erwarten. Beim kompletten Urlaub ohne Koffer stehen Ihnen sogar 50 Prozent zu.

Diese Bedingungen gelten allerdings nur auf einem Reisehinflug. Wenn sich das Gepäck auf dem Weg zu Ihrem Heimatflughafen verspätet, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz, da davon ausgegangen wird, dass Sie zu Hause entsprechenden Ersatz haben.

Wenn das Gepäck wieder auftaucht, wird es Ihnen für gewöhnlich nach Hause beziehungsweise zum entsprechenden Aufenthaltsort geliefert. Wird von Ihnen verlangt, dass Sie es am Flughafen abholen, können Sie die Kosten für die Bahn- oder Taxifahrt beziehungsweise Benzingeld bei Vorlage entsprechender Quittungen einfordern.

Aus Versehen mitgenommen?

Nicht immer muss die Fluggesellschaft an einem verschwundenen Koffer schuld sein. Manchmal hat ihn auch ein anderer Fluggast aus Versehen – oder absichtlich – mitgenommen. Da sehr viele Koffer schwarz oder dunkelgrau sind, können Sie Ihr Exemplar mit einem auffälligen Sticker beziehungsweise Kofferband leichter erkennbar machen oder gleich komplett auf ein buntes Modell zurückgreifen. Damit Sie nicht versehentlich einen fremden Koffer mitnehmen, gleichen Sie im Zweifelsfall die Kennnummer auf dem Gepäckaufkleber ab.

Szenario 2: Verschwundenes Gepäck

Da sich normalerwiese nicht sofort herauskristallisiert, ob das Gepäck „nur“ verspätet oder komplett verloren ist, bleibt die Vorgehensweise in diesem Szenario zunächst gleich: Melden Sie den Verlust am Schalter und füllen Sie das entsprechende Formular aus. Wurde das Gepäck nach 21 Tagen noch nicht wiedergefunden, gilt es als verloren. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Erstattung des kompletten Gepäckwerts samt Inhalt. Für nachweislich neue Gegenstände bekommen Sie den Neupreis erstattet, für alles andere einen Zeitwert.

Sofern Sie etwas befördern, das den Wert der Erstattungshöchstgrenze von 1.438 Euro übersteigt, sollten Sie dies im Vorfeld genauestens dokumentieren und gegebenenfalls eine Wertdeklaration beantragen. Diese kostet einen Zuschlag zum Flugpreis und erhöht die Haftungsgrenze. Bedenken Sie jedoch, dass Fluggesellschaften in der Regel die Haftung für Bargeld, Schmuck oder Elektrogeräte ausschließen, nachzulesen in den Beförderungsbedingungen. Derartige Gegenstände sollten Sie also möglichst im Handgepäck transportieren.

Szenario 3: Beschädigtes Gepäck

Wenn Ihnen ein Schaden am Gepäck oder ein teilweiser Verlust auffällt, sollten Sie dies ebenfalls unverzüglich am Schalter der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters, spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Flug melden. Für zweiteren Fall bewahren Sie Bordkarte und Gepäckaufkleber gut auf. Bei diesem Vorfall gilt ebenfalls, dass Ihnen die Kosten für einen beschädigten Koffer oder abhandengekommene Kleidung erstattet wird, solange sie sich in einem verhältnismäßigen Rahmen befinden. Allerdings kann die Fluggesellschaft verlangen, dass Sie den Koffer reparieren lassen, anstatt sich einen neuen anzuschaffen, wenn ihr das günstiger erscheint. Manche Airlines bieten auch einen Ersatzkoffer an – diese Möglichkeit müssen Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen.

Für die Reisegepäckversicherung – falls Sie eine solche abgeschlossen haben – empfiehlt es sich, Fotos von den Schäden zu machen, sobald Sie sie bemerken. Optimal sind dabei Vorher-Nachher-Fotos. Eine solche Versicherung zahlt nicht nur bei Schäden oder Verlust, sondern auch bei Diebstahl. Zudem hilft sie finanziell bei der Ersatzkäufen.


Teaserbild: © Konstantin Yuganov / stock.adobe.com | Abb. 1: © asiandelight / stock.adobe.com | Abb. 2: © Andrey Popov / stock.adobe.com