Verspätung bei der Deutschen Bahn: Entschädigung online beantragen
Wer häufiger mit der Deutschen Bahn fährt, kennt das Problem: Es kommt regelmäßig zu Verspätungen. 2019 galt jeder vierte Fernzug als verspätet. Kommt der Zug zu spät oder gar nicht, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Neuerdings ist es möglich, diese auch online statt wie bisher per Papierformular zu beantragen.
Teilerstattung des Fahrpreises ab einer Stunde Verspätung
Verspätete Züge sind ein weit verbreitetes Ärgernis. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde haben Kunden die Möglichkeit, einen Teil des Fahrpreises zurückzufordern. Bislang war dafür das Ausfüllen eines Papierformulars samt Angaben zu Zugnummern und Umsteigebahnhöfen erforderlich. Dieses mussten Sie dann entweder im Reisezentrum abgeben oder per Post an den Konzern schicken.
Immer wieder kritisierten Kunden und Fahrgastverbände das umständliche Verfahren. Sogar einige Start-ups machen sich die Service-Lücke zunutze. Sie bieten Betroffenen an, Verspätungen per App zu melden. Gegen eine kleine Provision übernehmen sie den Schriftverkehr mit der Bahn.
Seit Juni ist die Rückforderung auch online über die Website der Deutschen Bahn sowie über die App DB Navigator möglich. Das Ausfüllen eines Papierformulars samt Angabe von Zugnummer sowie das Einreichen der Fahrkarte sind damit nicht mehr nötig. Die Deutsche Bahn betont in einer Pressemitteilung, dass das ganze Prozedere nicht länger als fünf Minuten dauere, da die meisten Daten voreingestellt seien. Das Papierformular wird es aber weiterhin geben und kann auf Wunsch auch zukünftig genutzt werden.
Digitale Beantragung nur bei digitalem Ticket
Die neue, papierlose Entschädigungsvariante funktioniert nur bei digital, also über die DB-Homepage oder über die App gekauften Tickets. Entschädigungen für Fahrkarten, die Sie am Automaten oder im Reisezentrum erworben haben, sind weiterhin nur über das papierhafte Fahrgastrechte-Formular möglich.
Entschädigung versus Erstattung
Eine Entschädigung wird laut Deutsche Bahn dann fällig, wenn der Reisende eine Verspätung von 60 beziehungsweise 120 Minuten am Zielbahnhof hat. Eine Erstattung bedeutet hingegen immer eine komplette Rückzahlung des Ticketpreises, etwa, wenn die Reise aufgrund der Verspätung obsolet geworden ist und vom Kunden gar nicht mehr angetreten wird.
In welchen Fällen kann ich Geld zurückfordern?
Die bisherigen Bedingungen für die Entschädigung im Fernverkehr ändern sich nicht. Ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielort erhalten Sie ein Viertel, ab zwei Stunden die Hälfte des Fahrpreises zurück. Ausgezahlt werden Beträge erst ab vier Euro. Es ist also gegebenenfalls sinnvoll, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln, um diese Mindestsumme zu erreichen.
Sonderregelung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise
Eine Verspätung oder ein Komplettausfall eines Zuges können dazu führen, dass Sie einen Termin am Zielort trotz Zeitpuffer nicht mehr wahrnehmen können. In diesen Fällen gibt es keinen Grund, die Reise anzutreten, oder die Verspätung führt dazu, dass Sie diese unterwegs abbrechen möchten.
Treten Sie eine Reise aufgrund von Verspätungen, Zugausfall oder Anschlussverlust nicht an, können Sie eine gebührenfreie Erstattung des gesamten Fahrpreises beantragen. Voraussetzung dafür: Die Verspätung am Zielbahnhof beträgt voraussichtlich mehr als eine Stunde, auch wenn Sie eine alternative Verbindung nutzen würden. Sie haben in diesem Fall folgende Optionen:
- Rücktritt: Sie können von der Reise zurücktreten und sich den vollen Ticketpreis gebührenfrei erstatten lassen.
- Abbruch: Sofern Sie bereits eine Teilstrecke gefahren sind, können Sie vor Ort bleiben und eine Erstattung über den nicht genutzten Abschnitt beantragen.
- Rückkehr: Ergibt die Weiterreise für Sie aufgrund der Verspätung keinen Sinn mehr, können Sie zum Startbahnhof zurückkehren und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Welche Entschädigungen stehen mir mit einer Zeitkarte zu?
Bei Zeitkarten kann es sich um regional begrenze Fahrkarten, etwa Ländertickets, oder Monatsabos beziehungsweise die Bahncard 100 handeln. Für derartige Zeitkarten gelten andere Regelungen als für Einzeltickets.
Diese Entschädigungen werden bei Zeitkarten ab einer Verspätung von 60 Minuten in der Regel bezahlt:
Zeitkartentyp |
2. Klasse |
1. Klasse |
Zeitkarten im Nahverkehr, Ländertickets |
1,50 Euro |
2,25 Euro |
Zeitkarten im Fernverkehr |
5,00 Euro |
7,50 Euro |
Bahncard 100 |
10,00 Euro |
15,00 Euro |
Höhe der Entschädigungsleistungen bei Zeitkarten der Deutschen Bahn.
Generell werden maximal 25 Prozent pro Erstattungsfall ersetzt. Es müssen also gegebenenfalls mehrere Verspätungsfälle gesammelt werden, um die Auszahlungsgrenze von vier Euro zu erreichen. Bei Wochen- und Monatskarten können diese bis zum Ende der Kartengültigkeit eingereicht werden. Die Kriterien regionaler Verkehrsverbünde, etwa des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), unterscheiden sich unter Umständen von diesen Regelungen. Informationen hierzu finden sich auf den jeweiligen Websites.