Was sind die Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA)?

Was sind die Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA)?

Seit Anfang 2021 wird die elektronische Patientenakte stufenweise eingeführt. Die Technik soll es Patienten künftig einfacher machen: Bei einem Arztwechsel oder dem Aufsuchen eines Facharztes ist es nicht mehr nötig, sich die eigene Patientenakte mit Diagnosen und Medikation in Papierform aushändigen zu lassen. Stattdessen können Mediziner in Praxen und Krankenhäusern elektronisch auf die Daten zugreifen.

Übersicht über die elektronische Patientenakte

Wechseln Sie den Hausarzt, suchen einen Facharzt auf oder müssen ins Krankenhaus, ist es sinnvoll, wenn die behandelnden Mediziner auf Ihre Patientenakte zugreifen können. Dort lassen sich beispielsweise Daten zu Vorerkrankungen, Diagnosen oder verordneten Medikamenten vermerken.

Bisher liegen diese Daten oftmals entweder in Papierform beim behandelnden Arzt vor oder sind in einem praxisinternen Computersystem elektronisch erfasst worden. Doch ein digitaler Austausch der Daten zwischen den behandelnden Ärzten war bislang nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt seinem Kollegen entweder einen Brief mit Unterlagen per Post zukommen lassen muss oder Sie sich Ihre Patientenunterlagen ausgedruckt aushändigen und zur neuen Praxis mitbringen müssen. Liegen diese Unterlagen bei Start einer Behandlung nicht vor, müssen Untersuchungen wiederholt werden.

Die elektronische Patientenakte macht vieles einfacher

Seit dem 1. Januar 2021 können sich alle gesetzlich Versicherten an ihre Krankenkasse wenden und auf freiwilliger Basis die elektronische Patientenakte (ePA) beantragen. In dieser digitalen Krankengeschichte lassen sich alle Untersuchungen und Behandlungen praxis- und krankenhausübergreifend speichern. Handelt es sich um einen Termin bei einem neuen Arzt, kann dieser die bisherigen Gesundheitsdaten einsehen und bei Bedarf ergänzen. Auch das Einholen einer Zweitmeinung wird einfacher, wenn der Arzt die Behandlungsprognose seiner Kollegen einsehen kann.

Die Testphase ab Jahresbeginn 2021 umfasste zunächst einige ausgewählte Arztpraxen und Kliniken. Seit Juli 2021 müssen alle Arztpraxen das System verpflichtend anbieten, Krankenhäuser folgen ab 2022.

Das folgende YouTube-Video des health innovation hub 2025 fasst die wichtigsten Informationen zur ePA zusammen.

Was kann ich als Patient bezüglich der Daten bestimmen?

Die Rechteverwaltung obliegt Ihnen als Patient. Sie entscheiden, wer welche Dokumente einsehen und wer Dokumente hinzufügen darf. Die Krankenkasse kann Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte ablegen, jedoch nichts einsehen. Sie haben ferner die Möglichkeit, Zugriffsberechtigungen zu verwalten, einzelne Dokumente zu löschen oder den gesamten Inhalt der elektronischen Patientenakte zurückzusetzen.

Welche Dokumente können abgelegt werden?

Zunächst können Sie die elektronische Patientenakte nutzen, um selbst Daten bezüglich Ihrer Gesundheit einzustellen. Dabei kann es sich beispielsweise um die folgenden Informationen handeln:

  • Gesundheitsunterlagen, die Sie bereits besitzen,
  • Blutdruck-, Blutzucker- oder Schmerztagebücher sowie
  • andere Daten, etwa Bewegungsdaten aus dem Fitness-Tracker.

Ärzte in Praxen und Krankenhäusern können – sofern Sie eine entsprechende Berechtigung erteilt haben – unter anderem Daten wie

  • Untersuchungsbefunde,
  • Diagnosen,
  • Laborberichte und
  • Therapiepläne

hochladen. Zudem lassen sich Informationen wie

  • ein Medikationsplan,
  • Röntgen-, CT- oder MRT-Unterlagen,
  • der Notfalldatensatz und
  • Patientenverfügungen

in der elektronischen Patientenakte ablegen. Vor allem letztere zwei Punkte können für Ärzte in Notfällen eine große Hilfe sein. Der Notfalldatensatz enthält Informationen über Allergien, Unverträglichkeiten sowie Informationen über verordnete Medikamente.

Künftig soll die elektronische Patientenakte so angepasst werden, dass sich elektronische Rezepte (E-Rezepte) sowie elektronische Überweisungen zur Weiterbehandlung ablegen lassen. Dann müssen Sie nicht mehr an die Papierformulare denken. 2022 sollen die Möglichkeit des Uploads für den Impfpass, den Mutterpass, das Kinder-Untersuchungsheft und das Zahnbonusheft folgen.

Gleichwohl können Versicherte die elektronische Patientenakte auch ohne Smartphone oder Tablet nutzen. Sie müssen die Nutzung zunächst bei ihrer Krankenkasse anmelden. Anschließend erhalten Sie eine persönliche PIN. In Kombination mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der Versicherungskarte mit Foto, wird die elektronische Patientenakte dann bei Ihrem nächsten Arztbesuch ab dem 1. Juli durch Ihre Freigabe aktiviert. Nun kann der Arzt, sofern Sie dies durch Eingabe Ihrer PIN autorisieren, Dokumente einsehen und hochladen.

Wie funktionieren das Auslesen und das Speichern?

Die Speicherung der Daten erfolgt durch Gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Es handelt sich um eine Gesellschaft, bestehend aus dem Gesundheitsministerium, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, den Ärztekammern, dem Deutschen Apothekenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen.

Alleinnutzung mittels Smartphone oder Tablet

Zugriff auf die abgelegten Daten sowie die Möglichkeit, selbst Daten abzuspeichern und zu löschen, erhalten Sie über die ePA-App, die für Smartphones und Tablets in den jeweiligen Stores zur Verfügung steht. Über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung wird dann ähnlich wie beim Online-Banking Ihre Identität geprüft.

Welche möglichen Nachteile hat die elektronische Patientenakte?

Viele Menschen sind unentschlossen, ob Sie die neue Technik nutzen sollen, und fragen sich, welche potenziellen Sicherheitsrisiken mit der elektronischen Patientenakte einhergehen. Der Bielefelder Verein für Grundrechte und Datenschutz Digitalcourage kritisiert unter anderem, dass Zugriffsrechte bisher noch nicht dokumentengenau vergeben werden können und Ärzte verschiedener Fachrichtungen dadurch Zugriff auf alle Befunde hätten, sowie das nicht zeitgemäße, weil nicht sichere Authentifizierungsverfahren, das bei so sensiblen Daten eine nicht hinnehmbare Schwachstelle darstellt. Letzteren Punkt betont auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und fordert daher eine Behebung der Schwachstelle.

Die elektronische Patientenakte ist für die Nutzung auf dem Smartphone oder dem Tablet ausgelegt. Eine Verwendung am Desktop-Computer oder Laptop ist derzeit nicht vorgesehen – in weiterer Kritikpunkt, da eine Öffnung für andere Systeme den Nutzerkreis vergrößern würde.

Außerdem wird die Gefahr unvollständiger Akten kritisiert. Behandelnde Ärzte können nicht davon ausgehen, dass ihnen eine vollständige Akte vorliegt, da Patienten unliebsame oder unangenehme Informationen selbstständig löschen können.