Bildrechte

Bildrechte

1. Warum Bilder verwenden?

Eine Webseite ist attraktiver, wenn die Texte durch multimediale Elemente wie Bilder und Videos aufgelockert werden. Sie machen einen Artikel leserfreundlicher, indem sie bestimmte Informationen illustrieren. Komplizierte Sachverhalte werden veranschaulicht und sind so für Leser leichter verständlich. Häufig tragen sie dazu bei, dass der Leser länger auf der Seite verweilt. Zudem helfen sie dem Leser, sich die Textinhalte besser zu merken.

2. Urheberrecht bei Bildern beachten

Prinzipiell ist jedes Bild urheberrechtlich geschützt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Schnappschuss oder die Abbildung eines Kunstwerkes oder einer Skulptur handelt. Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn auf dem Foto Personen abgebildet sind. In diesem Fall müssen Sie die Persönlichkeitsrechte aller Abgebildeten beachten. Für die Verwendung von fremden Bildern ist grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers oder der Erwerb einer entsprechenden Verwertungslizenz notwendig. Wer fremdes Material auf der eigenen Website postet, muss mit einer Abmahnung rechnen. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sind denkbar. Das Gesetz sieht für Urheberrechtsverletzungen ein breites Strafmaß vor, das von einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro bis hin zu einer dreijährigen Haftstrafe reicht.

3. Eine Lösung: Auf Stockfoto-Anbieter zurückgreifen

Eine Möglichkeit, die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung zu umgehen, ist die Verwendung eines Stockfoto-Dienstes. Diese kann der Website-Betreiber bedenkenlos auf seiner Seite veröffentlichen und in den meisten Fällen zeitlich unbegrenzt und projektunabhängig nutzen. Der Nutzer hat also ein Pauschalnutzungsrecht. Es gibt sowohl kostenlose als auch entgeltliche Stockbilder-Angebote. Die Nutzungsrechte legen die Dienste in den Nutzungsbedingungen beziehungsweise Nutzungslizenzen dar.

Beispiele für Stockfoto-Anbieter mit kostenlos nutzbaren Bildern sind:

  • Pixabay
  • Pixelio
  • Wikipedia

Beispiele für kostenpflichtige Stockfoto-Anbieter sind:

  • shutterstock
  • fotolia
  • istockfoto

Nutzer sollten sehr genau auf die jeweiligen Lizenzbestimmungen achten. Bei den kostenpflichtigen Stockfoto-Anbietern müssen Anwender die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau beachten. Viele Anbieter kostenloser Fotos nutzen die Standard-Lizenzen der Non-Profit-Organisation Creative Commons, die genau festlegen, zu welchen Zwecken die Bilder genutzt werden dürfen und beispielsweise die Verwendung im Werbebereich verbieten. Anbei fünf Beispiele für Nutzungslizenzen:

  • Public Domain: Ein solches Bild ist als gemeinfrei gekennzeichnet. Das bedeutet, dass weltweit keine Schutzrechte bestehen. Diese Werke dürfen kopiert, verändert, verbreitet aufgeführt und zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen.
Namensnennung
Namensnennung-nicht kommerziell:

Diese Fotos dürfen für private, nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden. Einzige Voraussetzung ist die vollständige Namensnennung des Urhebers. Stammt dieses Foto aus einer Bilddatenbank, muss diese in den meisten Fällen zusätzlich angeführt werden. Diese Fotos dürfen nachträglich verändert werden.

Keine Bearbeitung
Namensnennung-keine Bearbeitung:

Fotos mit dieser Lizenz dürfen sowohl für private als auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Bedingungen sind: Der Name des Autors und gegebenenfalls des Stockfoto-Anbieters müssen genannt und das Werkes im Originalzustand belassen werden.

Ratgeber
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen:

Diese Lizenz räumt den Anwendern einen sehr großen Freiraum ein. Das Werk darf in jeglicher Form vervielfältigt und weiterverbreitet werden. Der Nutzer hat sogar das Recht, das Bild zu verändern. Die Nutzung ist für private und kommerzielle Zwecke gestattet. Einzige Bedingung ist die Namensnennung.

Ratgeber
Namensnennung-nicht kommerziell-keine Bearbeitung:

Diese Lizenz setzt hingegen vergleichsweise enge Grenzen. Das Werk darf nur im Originalzustand und für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden. Zudem ist die Nennung des Autors verpflichtend.

4. Eine weitere Lösung: eigene Fotos verwenden

Sie können die Rechte-Problematik gänzlich umgehen, indem Sie eigene Fotos oder selbst erstellte Grafiken auf Ihrer Homepage verwenden. Jedoch muss der Nutzer auch hier aufpassen: Grundsätzlich müssen die Personen, die auf den Bildern Ihrer Website zu sehen sind, mit der Veröffentlichung der entsprechenden Fotos einverstanden sein. Laut Paragraf 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) darf jedes Individuum selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Sie sichern sich ab, indem Sie eine schriftliche Einverständniserklärung aller Abgebildeten einfordern. Gemäß Paragraf 23 KUG gibt es folgende Ausnahmen:

Zeitgeschichte
Zeitgeschichte

Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte: diese müssen einen Beitrag zur Diskussion von allgemeinem Interesse leisten. Das kann eine Rede der Bundeskanzlerin, aber auch das Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft sein.

Personen als Beiwerk
Personen als Beiwerk

Bilder, auf denen die Personen nur Beiwerk sind, beispielsweise Landschaftsfotos mit Fokus auf die Natur.

Demonstationen
Demonstrationen

Bilder von Versammlungen und Aufzügen, beispielsweise Demonstrationen, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben – nur Überblicksaufnahmen, keine Portraits der Teilnehmer.

Sonderregelungen für Sachaufnahmen

Sonderregelungen kann es zudem bei Sachaufnahmen geben. Während Außenaufnahmen von Gebäuden, öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen ohne Genehmigung des Urhebers erstellt und veröffentlicht werden dürfen, kann es bei urheberrechtlich geschützten Gemälden oder Skulpturen Ausnahmen geben. Diesbezüglich gibt es zum Teil recht kuriose Sonderregelungen.

Urheberrecht Eiffelturm

Beim Eiffelturm existiert ein urheberrechtliches Kuriosum. Während Aufnahmen am Tage kein Problem darstellen, liegen die Rechte an in der Nacht aufgenommenen Fotos bei der Sociéte d’Exploitation de la tour Eiffel. Hintergrund: Seit dem Jahr 1985 wird der Turm nachts mit einer Lichtershow illuminiert, die von Pierre Bideau kreiert wurde.

Aufnahmen für private Zwecke führen normalerweise nicht zu Problemen

Während Aufnahmen für private Zwecke in aller Regel nicht zu Problemen führen, können Fotografen, die ihre Bilder zu Werbezwecken oder in ihrem Influencer-Blog nutzen, gegebenenfalls Schwierigkeiten bekommen.

Uneingeschränkte VerwendungEingeschränkte Nutzungsrechte
Selbst aufgenommene Bilder, bei denen alle abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben Urheberrechtlich geschützte Bilder von anderen Personen oder Institutionen
Selbst aufgenommen Bilder, die Straßen, öffentliche Plätze und Architektur zeigen, die fotografiert und veröffentlicht werden dürfen Kommerzielle Nutzung fremder Bilder
Bilder mit uneingeschränkten Bildrechten nach „Creative Commons 0 (CC0)“ oder „Public Domain“ Bilder, die andere Personen darstellen (Paragraf 22, KUG)
Urheberrechtlich geschützte Kunst oder Architektur
Bildnisse fremden Eigentums
Stockfotos (Lizenz beachten!)

5. Wie ist die Rechtslage bei Screenshots?

Bei der Frage, ob der Screenshot eines Dokumentes, eines Bildes oder einer Website veröffentlicht werden darf, ist die Rechtslage einfacher. Die Bildschirmfotos unterliegen den gleichen Rechten wie Bilder und wer solche Standbilder unüberlegt veröffentlicht, kann abgemahnt werden.

6. Bilder richtig zitieren

In einigen Fällen, etwa im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit, kann es nötig sein, ein Bild als ganzes „Werk“ zu zitieren (sogenanntes Großzitat). In diesem Fall muss das Bild allerdings eine Belegfunktion erfüllen, das Geschriebene also lediglich illustrieren. Der Text muss also auch ohne Hinzunahme des Bildes die gleiche Aussage haben. In einigen Fällen ist es zudem erforderlich, anzugeben, warum das Bild verwendet werden muss. Dieses Kriterium kann etwa das Heftcover bei der Rezension einer Zeitschrift erfüllen. In jedem Fall ist die korrekte Quellenangabe mit Autor, Heft- oder Buchnamen, Erscheinungsdatum und Seitenzahl verpflichtend.