Das E-Rezept kommt

Das E-Rezept kommt

Im Jahr 2022 wird der rosarote Rezeptschein der Vergangenheit angehören. Den kleinen Zettel erhalten Patienten bis dato von Ärzten, um anschließend das benötigte Medikament in einer Apotheke abholen zu können. In Zukunft wird ein QR-Code hierfür ausreichen, den Sie entweder auf Ihrem Smartphone oder in ausgedruckter Form vorzeigen.

Der Schein der Zukunft

Das Gesundheitsministerium plant, das E-Rezept ab Januar 2022 bundesweit einzuführen. Der elektronische Rezeptschein soll den allseits bekannten rosa Zettel ablösen, auf dem Ärzte handschriftlich die für den Apotheker benötigten Informationen festhalten. Seit Juli 2021 läuft eine erste Testphase in der Region Berlin-Brandenburg an. Ziel des E-Rezepts ist es, die Abläufe für Patienten zu vereinfachen sowie der Menge an Papier entgegenzuwirken. Doch wie so oft bringt technischer Fortschritt nicht nur Erleichterungen mit sich. Schwierigkeiten entstehen, wenn Lücken im System auftreten und auf Probleme nicht schnell genug reagiert wird.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Wenn Sie ein vom Arzt verschriebenes Medikament benötigen, müssen Sie beim Apotheker ein entsprechendes Rezept vorlegen. Dieses muss der Arzt handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Das E-Rezept wird stattdessen digital erstellt, mit einer elektronischen Signatur versehen und mit einem QR-Code verschlüsselt. Anschließend kann es von einem Apotheken-System Ihrer Wahl eingelesen werden. Den Code zeigen Sie entweder auf Ihrem Smartphone oder in ausgedruckter Form vor. Das Rezept können Sie sowohl vor Ort als auch im Online-Shop einlösen – ein mobiles Endgerät ist somit nicht erforderlich. Doch die App bringt noch weitere Vorteile mit sich: Darin können Sie Medikationserinnerungen einrichten und einen Medikationsplan erstellen, der überprüft, ob die Medikamente untereinander verträglich sind.

Darüber hinaus haben Sie online die Möglichkeit, die Verfügbarkeit des Medikaments zu überprüfen und zu kontrollieren, ob es zur Abholung oder zum Versand bereitsteht. Wenn Sie sich für eine Apotheke entschieden haben, können Sie das Rezept verbindlich an diese übermitteln und Ihr Medikament reservieren.

Gesetzlich verankert

Das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, kurz Patientendaten-Schutz-Gesetz oder PDSG, ist im Oktober 2020 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird das Ausstellen eines E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten ab Januar 2022 zur Pflicht. Alle Patienten haben zudem seit 2019 ein Recht auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen, festgehalten im „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“.

Die Vor- und Nachteile des E-Rezepts

Der zentrale Vorteil des elektronischen Rezepts ist die Vereinfachung für Patienten: Rezepte können nicht mehr verlegt werden und der Weg zur Apotheke bleibt Ihnen erspart. Durch das Prüfen der Verfügbarkeit müssen Sie den Weg nur dann antreten, wenn Sie wissen, dass Sie das Medikament erhalten. Wenn es die Zeit nicht erlaubt, können Sie sich das Medikament auch zusenden lassen. Sie bestimmen, wann, wie und wo Sie das Rezept einlösen. Ihre persönlichen Daten sind nur von Ihnen sowie autorisierten Apotheken einsehbar.

Um die App vollständig nutzen zu können, bedarf es einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte sowie eines NFC-fähigen Smartphones. Nur wenn Sie Ihre Identität mit Ihrer Versichertenkarte bestätigen, können Sie sämtliche Funktionen nutzen und das E-Rezept einlösen. Allerdings ist lediglich ein Bruchteil der Versichertenkarten hierzulande mit der NFC-Technologie ausgestattet.

Selbst wenn die Karte NFC-fähig ist, muss die Funktion eventuell erst freigeschaltet oder angefordert werden. Die Pin, die Sie hierfür benötigen, müssen Sie meist persönlich in einer Filiale abholen. Anfangs wird folglich den wenigsten Menschen die Technologie zur Verfügung stehen und die meisten Rezepte werden weiterhin in Papierform ausgegeben. Da nicht alle Patienten, vor allem die älteren, ein Smartphone besitzen, wird das Rezept auf Papier wohl noch eine Weile Standard bleiben. Darüber hinaus entsteht durch das E-Rezept ein finanzieller Mehraufwand, da die Praxen und Apotheken mit dem technischen Equipment ausgestattet werden müssen – finanzielle Mittel, die eventuell für die direkte Behandlung von Patienten fehlen.

Was ist vom E-Rezept zu erwarten?

Das E-Rezept ist praktisch, da es den Arztbesuch für viele Menschen vereinfacht. Patienten mit Smartphone und NFC-fähiger Gesundheitskarte sind nicht mehr auf die kleinen rosa Zettel angewiesen, sondern können ihren Rezeptschein jederzeit auf ihrem mobilen Endgerät abrufen und nach Belieben einlösen.

Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit tatsächlich auf die Zettelwirtschaft verzichtet werden kann. Schließlich besitzen nicht alle Patienten ein Smartphone, zudem sind nicht alle Gesundheitskarten NFC-fähig. In beiden Fällen ist das E-Rezept lediglich in ausgedruckter Form beim Apotheker einlösbar. Ein elektronisches System ist eine fortschrittliche Idee und das Konzept definitiv erwägenswert, allerdings könnten die Schwierigkeiten zu Stolpersteinen auf dem Weg in die Zukunft werden.

Das E-Rezept in einer Modellregion zu testen, ist ein sinnvoller Anfang. Ob die bundesweite Einführung eventuell eine zu große logistische Herausforderung ist, bleibt abzuwarten. Eine schrittweise Einführung würde es ermöglichen, die Technologie besser zu evaluieren und Fehler zu erkennen, auf die dann schnellstmöglich reagiert werden kann, um sie in anderen Regionen zu vermeiden.