Wann und wo ist es erlaubt, Brennholz zu sammeln?

Wann und wo ist es erlaubt, Brennholz zu sammeln?

Ein Kamin, der mit Holz befeuert wird, ist eine ökologische und effiziente Art zu heizen. Allerdings ist auch Brennholz vom Preisanstieg betroffen. Da erscheint es vielen als gute und günstige Lösung, nahegelegene Wälder nach geeignetem Holz zu durchstreifen. Doch Vorsicht: Wer ohne Genehmigung Brennholz mitnimmt, macht sich schnell strafbar.

Wann gilt Holzsammeln als Diebstahl?

Vor allem nach einem Sturm sind auf Waldböden reichlich abgebrochene Äste zu finden. Doch wer sich nun über einfach und kostenlos zu beschaffendes Brennmaterial freut, hat falsch gedacht. Auch wenn die meisten Wälder frei zugänglich sind, haben sie alle einen Besitzer oder eine Besitzerin, sei es der Staat oder eine Privatperson. Herumliegendes Holz ohne Erlaubnis einzusammeln und mitzunehmen, gilt dementsprechend als Diebstahl und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das eigenmächtige Fällen von Bäumen und das Abschneiden oder Abreißen von Ästen sind ebenfalls verboten und können eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Vorsicht vor herabfallenden Ästen

Auch wenn Sie nicht vorhaben, Brennholz zu sammeln, sollten sie Wälder während eines Sturms und auch einige Tage danach danach meiden. Abgebrochene Äste, die noch in den Baumkronen hängen und jederzeit herunterfallen können, stellen eine große Gefahr dar.

Die Ausnahme: Leseholz aus staatlichen Wäldern

Als sogenanntes Leseholz gilt Holz, das von selbst heruntergefallen und nicht dicker als zehn Zentimeter ist. In Wäldern, die unter staatlichem Besitz stehen, ist es teilweise erlaubt, diese Art von Brennholz in geringen Mengen für den Privatgebrauch zu sammeln. In vielen Fällen beschränkt sich die Erlaubnis auf bestimmte Waldgebiete. Beispielsweise ist es in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten, Holz zu sammeln. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und, um keine Tiere zu verschrecken, sollten Sie stets auf den vorgeschriebenen Waldwegen bleiben. Zusätzlich können bestimmte Zeiten ausgeschlossen sein, etwa nachts und zwischen dem 01. April und dem 31. August während der Brutzeit vieler Tiere. Konkrete Regelungen hierfür haben die einzelnen Bundesländer im jeweiligen Landeswaldgesetz festgelegt. Bayern hat dafür sogar eine eigene Leseholzordnung.

Um auf Nummer sicher zu gehen, erkundigen Sie sich am besten in Ihrem Landeswaldgesetz beziehungsweise bei Ihrer Gemeinde, wo und wann Sie welche Mengen an Leseholz sammeln dürfen. Wird in den Länderverordnungen nicht explizit erwähnt, dass das Mitnehmen von Leseholz ohne Genehmigung erlaubt ist, ist von einem Verbot auszugehen. In den folgenden Bundesländern dürfen Sie unter Einhaltung der länderspezifischen Vorschriften in staatlichen Waldgebieten Leseholz zum Eigenbedarf sammeln:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachen
  • Thüringen

Auch einige private ForstbesitzerInnen erlauben das Mitnehmen von Leseholz. Damit Sie sich nicht strafbar machen, holen Sie sich im Idealfall direkt bei diesen eine Erlaubnis ein, bevor Sie etwas einsammeln.

Holzsammelschein für größere Mengen

Möchten Sie legal größere Mengen an Brennholz beziehungsweise in einem Waldgebiet sammeln, in dem es ohne Genehmigung verboten ist, benötigen Sie dafür einen sogenannten Holzsammelschein. Diesen können Sie bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt oder der zuständigen Forstverwaltung beantragen. Die behördliche Genehmigung beschränkt sich immer auf Totholz. Äste von Bäumen schlagen oder gar ganze Bäume fällen dürfen Sie also auch mit einem Holzsammelschein nicht.

Wenn Sie einen Holzsammelschein ausstellen lassen, wird darin festgelegt, wie viel Holz (in Raummetern) Sie sammeln dürfen und wie lang er gültig ist. Die Gültigkeit kann zwischen einem Monat und einem Jahr liegen. In den meisten Fällen bezahlen Sie für die Genehmigung eine Gebühr zwischen 5 und 30 Euro. Einige Forstämter legen hingegen bestimmte Abahmemengen für einen festen Preis, zum Beispiel 10 Raummeter Brennholz für 120 Euro, fest. Nehmen Sie Ihren Holzsammelschein immer mit, wenn Sie zum Brennholzsammeln in den Wald gehen, um ihn bei Kontrollen vorzeigen zu können.

Beachten Sie, dass Sie auch als InhaberIn eines Holzsammelscheins länder- oder gemeindespezifische Vorschriften einhalten müssen. Unter anderem dürfen Sie nur bei Tageslicht an Werktagen Holz sammeln und nicht mit motorisierten Fahrzeugen in den Wald fahren. Auch das Arbeiten mit einer Motorsäge ist meist nicht erlaubt. Außerdem dürfen Sie den Wald üblicherweise nicht allein betreten. Einige Forstverwaltungen schreiben vor, dass ein Forstarbeiter oder eine Forstarbeiterin Sie beim Sammeln beaufsichtigt.


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