So gelingt die Rufnummernmitnahme reibungslos

So gelingt die Rufnummernmitnahme reibungslos

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem ein neuer Mobilfunkvertrag erforderlich ist. Eine neue Rufnummer bedeutet aber nicht nur das Einprägen einer neuen Zeichenabfolge, sondern auch, dass alle Kontakte und Dienstleister über den Wechsel informiert werden müssen. Dazu gehören Banken, Krankenkassen und soziale Medien. Dieser Aufwand lässt sich einfach vermeiden, indem Sie die alte Nummer in den neuen Vertag mitnehmen.

Neuer Vertrag, alte Handynummer?

Eine neue Handynummer ist immer mit einem gewissen Aufwand verbunden: Sie müssen die alte Nummer überall mit der neuen austauschen. Freunde und Familie über den Wechsel zu informieren, ist dabei noch das Einfachste. Zudem nutzen einige Messengerapps wie WhatsApp die Rufnummer für die Einrichtung und Online-Banken für die Konto-Authentifizierung. Ämter, Krankenkassen und ArbeitgeberInnen benötigen ebenfalls die Nummer.

Wer sich nicht die Mühe machen möchte, lässt den alten Vertrag oft einfach laufen – mitunter zu sehr schlechten Konditionen. Dabei müssen Sie bei einem neuen Mobilfunkvertrag gar keine neue Nummer in Anspruch nehmen, sondern können einfach die alte Nummer mitnehmen. Seit Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme beziehungsweise die Portierung sogar kostenlos. Das ist aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gesetzlich geregelt. Einige Mobilfunkanbieter geben Ihnen sogar Geld, dass Sie die alte Rufnummer mitnehmen

Wann ist eine Rufnummernmitnahme möglich?

Der Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme ist bis zu einem gewissen Grad flexibel: Der Mobilfunkinhaber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Rufnummer 123 Tage vor bis hin zu 90 Tage nach Ablauf des Vertrags zur Mitnahme freizugeben, wenn dies erwünscht ist. In diesem Zeitraum können Sie die Portierung nach Bedarf einleiten: vor, zum und nach Vertragsende. Wer die Nummer vor Vertragsende portiert, erhält eine neue Nummer für die alte Karte und kann diese weiternutzen. Bei der Rufnummernmitnahme zum Vertragsende löst der neue Laufzeitvertrag den alten einfach ab. Die nachträgliche Rufnummernmitnahme können Sie einfach im Serviceportal des neuen Vertrags beatragen. Bei Prepaid-Karten entfällt die Übernahme zum Vertragsende, da sie sich jederzeit kündigen lassen und nicht an feste Vertragslaufzeiten gebunden sind.

So funktioniert die Rufnummernmitnahme

Der erste Schritt ist die fristgerechte Kündigung des laufenden Vertrags, damit Sie nicht die Kosten für zwei Verträge tragen müssen. Je nach Anbieter erfolgt diese ein bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Geben Sie dabei direkt an, dass Sie Ihre Rufnummer in einen neuen Vertrag mitnehmen möchten, da der Vertragsinhaber die Nummer freigeben muss. Wer die Rufnummer vor Vertragsende portieren möchte, wählt die sogenannte Opt-in-Option beim laufenden Vertrag, damit der neue Anbieter auf die Nummer zugreifen kann.

Während es theoretisch möglich ist, den alten Laufzeitvertrag mit einer neuen Nummer zu behalten, wird eine Kündigung bei den meisten Prepaid-Karten vorausgesetzt, damit der alte Anbieter die Nummer freigibt. Dabei entfällt das Restguthaben auf der Karte. Sie können aber die Auszahlung des Guthabens beantragen: Bei der Telekom gibt es zum Beispiel ein entsprechendes Online-Formular.

Die Kündigung oder Portierungserklärung lässt sich häufig bequem online, schriftlich oder per Anruf beantragen. Geeignete Vorlagen für die schriftliche Kündigung gibt es oft direkt bei den Mobilfunkanbietern. Für eine telefonische Kündigung genügt es, die Hotline anzurufen und dem/der MitarbeiterIn das Anliegen zu schildern. Danach haben Sie für die Mitnahme 30 Tage Zeit.

Jetzt können Sie einen Vertrag beim neuen Mobilfunkanbieter abschließen. In der Regel gibt es im Bestellformular bereits ein Feld, in dem sich die Rufnummernmitnahme wählen lässt. Im weiteren Verlauf des Bestellprozesses geben Sie relevante Daten wie Ihren alten Mobilfunkanbieter sowie die Nummer an, die Sie portieren möchten. Falls dies zum Vertragsende geschehen soll, ist zudem das entsprechende Datum erforderlich. An welcher Stelle des Vorgangs Sie die Daten angeben müssen, hängt vom Dienstleister ab. Sie fragen aber alle dasselbe ab.

Nachdem Sie das Bestellformular abgeschickt haben, übernimmt der neue Anbieter den Rest. Er nimmt Kontakt mit dem alten Vertragsinhaber auf, um die Daten abzugleichen. Verläuft die Prüfung reibungslos, erhalten Sie nach einigen Tagen eine Nachricht mit dem Termin der Portierung. Am Tag der Rufnummernmitnahme kann es kurzfristig zu Empfangsunterbrechungen kommen. Hat der Vertrag bereits vor dem Termin begonnen, steht Ihnen eine Übergangsnummer zur Verfügung.

Hinweise für einen reibungslosen Ablauf

Bevor Sie die die Rufnummernmitnahme beantragen, prüfen Sie am besten Ihre Daten. Vor allem bei sehr alten Verträgen stimmen die Angaben mitunter nicht mehr mit dem aktuellen Stand überein, zum Beispiel aufgrund einer Namensänderung. Mögliche Zweitnamen müssen entweder bei beiden Anbietern oder keinem Anbieter hinterlegt sein. Problematisch wird es, wenn der Vertrag nicht unter dem eigenen Namen läuft, sondern zum Beispiel unter demjenigen eines Elternteils. Dann müssen Sie diesen erst auf Ihren eigenen Namen übertragen, sonst lehnen die Mobilfunkanbieter die Rufnummernmitnahme ab.

Haben Sie sich vergewissert, dass die Daten akkurat sind, können Sie die Portierung in die Wege leiten. Beachten Sie, dass die Portierung in der Regel mindestens sieben Werktage erfordert – und das nur, wenn Sie sich an den Ablauf halten und keine Unstimmigkeiten auftauchen. Planen Sie mindestens diese Bearbeitungszeit ein, wenn Sie eine Mitnahme veranlassen.

Wann ist eine Rufnummernmitnahme nicht durchführbar?

Eine direkte Portierung der Rufnummer ist nicht möglich, wenn Sie einen neuen Vertrag beim selben Anbieter abschließen. In diesem Fall ist es sinnvoller, den bestehenden Vertrag zu verlängern und dann den Tarif zu wechseln. Andernfalls können Sie die Nummer nur auf einer Prepaid-Karte bei einem anderen Mobilfunkanbieter zwischenlagern und von dort zum neuen Vertrag beim alten Anbieter transferieren. Sie würden also dieselbe Rufnummer zweimal in kürzester Zeit portieren – wie sinnvoll dies ist, muss jeder selbst wissen. Weiterhin ist die Rufnummernportierung bei Datenkarten weder möglich noch nötig. Immerhin tätigen Sie keine Anrufe mit der SIM-Karte oder hinterlegen sie bei Shops und Dienstleistern.


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