O bis O - Wann sind Winterreifen Pflicht?

O bis O - Wann sind Winterreifen Pflicht?
Wenn die Tage kürzer und zunehmend nasser werden, ist es höchste Zeit, über die Bereifung des Fahrzeugs nachzudenken. Winterreifen sollten etwa von Oktober bis Ostern angebracht sein – O bis O, so heißt die Gedankenstütze. Doch ist dieser Richtwert noch zeitgemäß?

Pflicht nicht an Jahreszeit gebunden

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) greift die Winterreifenpflicht in Deutschland bei winterlichen Bedingungen, also bei vereisten Straßen, Glätte, Schnee und Schneeregen. Allerdings gilt diese Regel nicht für die kalte Jahreszeit an sich. Wer im kalendarischen Winter auf Sommerreifen unterwegs ist, macht sich nicht per se strafbar, sofern die Straßen trocken und die Temperaturen mild sind. Folglich gibt es auch keinen festen Zeitpunkt, wann die Winterreifen aufgezogen werden müssen – das liegt in Ihrem eigenen Ermessen. In den letzten Jahren gab es auch nach Ostern durchaus noch Schneefall und Bodenfrost. Dafür ist das schon im Oktober in weiten Teilen Deutschlands eher selten der Fall.

Schrauben nachziehen

Jedes Mal, wenn Sie die Reifen gewechselt haben, empfiehlt sich, nach etwa 50 bis 100 gefahrenen Kilometern die Schrauben der Räder nachzuziehen. Das gilt auch, wenn der Wechsel von einer Werkstatt vorgenommen wird. Diese muss dennoch vollständig haften, wenn durch einen unsachgemäß durchgeführten Reifenwechsel ein Schaden entsteht, selbst wenn Sie den Kunden auf eine Kontrolle hingewiesen hat.

Punkte in Flensburg drohen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung erwischt wird, kassiert einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Zudem zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro; wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohte, sind es gar 100 Euro. Die Verantwortung liegt übrigens nicht nur beim Fahrer, sondern auch beim Halter. Dieser wird zusätzlich belangt, auch wenn ein anderer mit dem Auto unterwegs ist: Auch hier gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg sowie 75 Euro Strafe. Das Gleiche gilt für Autovermietungen. Diese müssen gewährleisten, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge verkehrssicher sind.

Profiltiefe beachten

Häufig sind die Rillen im Profil nicht nur tiefer, sondern auch breiter. So können Sie mehr Schnee aufnehmen, was für besseren Grip sorgt. Schnee haftet nämlich hervorragend an Schnee, sodass sie auf verschneiten Straßen besser vorankommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Dann jedoch wären die Reifen schon ziemlich lange im Einsatz, bedenkt man, dass neue ein Profil mit einer Tiefe von acht bis neun Millimetern haben. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen bei einer Profiltiefe von weniger als vier Millimetern – sowie unter drei Millimetern bei Sommerreifen – auszuwechseln. Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass die Winterreifen weniger als die vorgeschriebene Profiltiefe besitzen, werden ebenfalls ein Punkt in Flensburg und 60 Euro Bußgeld fällig.

Warum nicht das ganze Jahr auf Winterreifen?

Neben der Profiltiefe gibt es noch einen anderen wichtigen Unterschied zwischen Winter- und Sommerreifen. So bestehen Winterreifen aus einem hohen Anteil an Naturkautschuk, was sie weicher macht. Sommerreifen würden bei kalten Wintertemperaturen nur noch stärker verhärten. Auf der anderen Seite würden Winterreifen im Sommer aufgrund ihrer Beschaffenheit schneller verschleißen und einen höheren Spritverbrauch verursachen.

Übergangsfrist für Winterreifen

Ebenfalls müssen Sie darauf achten, welche Bezeichnung Ihre Winterreifen haben. Die alten M+S-Reifen (Matsch und Schnee) weichen nach und nach den Winterreifen mit dem Alpine-Symbol, einer kleinen Schneeflocke in einem Berg. Bis zum 30. September 2024 dürfen M+S-Reifen noch genutzt werden. Alle ab 2018 hergestellten Reifen müssen bereits das Alpine-Zeichen vorweisen.

Zweiräder ausgenommen

Interessanterweise gilt die Winterreifenpflicht nicht für Moped und Motorräder, obwohl diese Fahrzeuge sich bei Schnee und Glatteis noch schlechter unter Kontrolle behalten lassen als Autos. Tatsächlich gibt es für Zweiräder jedoch keine Winterreifen, da die Tests, die für die Vergabe des Alpine-Symbols nötig sind, bei Motorrad- und ähnlichen Reifen gar nicht vorgenommen werden können.

Wenn Winterreifen nicht mehr ausreichen

Bei besonders extremen winterlichen Straßenverhältnissen, in Deutschland zumeist in Bergregionen, kann der Gebrauch von Schneeketten von Vorteil sein. Eine generelle Vorschrift gibt es aber auch hier nicht. Lediglich das entsprechende Verkehrszeichen mit dem Reifen auf blauem Grund weist darauf hin, dass Schneeketten ab hier obligatorisch sind – unabhängig von den Straßenverhältnissen.

Die StVO schreibt jedoch vor, dass die Schneeketten die Fahrbahn nicht beschädigen dürfen und so am Reifen angebracht sein müssen, dass immer ein Teil der Kette den Untergrund berührt. Die Strafe für eine Nichtbeachtung ist hierzulande aber zu verschmerzen. Wenn die Schneeketten auf vorgeschriebenen Strecken fehlen, führt das zu einem Bußgeld von 20 Euro; 10 Euro sind bei unerlaubter oder unsachgemäßer Nutzung fällig.


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