Elektrokleingeräte im Supermarkt abgeben

Elektrokleingeräte im Supermarkt abgeben

Ausgemusterte Elektrokleingeräte werden oft in Schubladen zwischengelagert – mit dem festen Vorsatz, sie bei nächster Gelegenheit fachgerecht zu entsorgen. In vielen Fällen fehlt aber eine nahegelegene Abgabestelle. Wer fährt schon zum Wertstoffhof, um einen kaputten Rasierer und ein altes Ladegerät abzugeben? Doch seit dem 1. Juli gibt es keine Entschuldigungen mehr: Supermärkte müssen nun Elektroschrott kostenlos annehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Kaputte Elektrokleingeräte unkompliziert loswerden

Bisher mussten defekte Elektrogeräte beim Wertstoffhof oder im Elektrofachgeschäft abgegeben werden – egal, ob die Waschmaschine oder die elektrische Zahnbürste den Geist aufgegeben hatte. Ein neues Gesetz macht es nun möglich, ausgemusterte Elektrokleingeräte deutlich einfacher abzugeben, nämlich im nächsten Supermarkt. Seit dem 1. Juli 2022 müssen dort ausgediente Rasierer, Toaster oder Handys angenommen werden – auch wenn die Geräte nicht vor Ort gekauft wurden. Das macht so manchen Ausflug zum Wertstoffhof überflüssig.

Eigentlich gilt das neue Gesetz schon seit Anfang des Jahres, allerdings war eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli vorgesehen. In den vergangenen Monaten hatten die großen Einzelhandelsketten also Zeit, ihre Angestellten auf die Umsetzung der neuen Regelung vorzubereiten. Wie die Geschäfte die Rücknahme organisieren, bleibt ihnen selbst überlassen, denn dazu macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Die großen Lebensmittelketten Edeka, Rewe, Penny, Aldi und Lidl erklärten, die Geräte könnten einfach an der Kasse abgegeben werden. Bewährt haben sich aber auch Sammelboxen, die in manchen Geschäften schon vor der neuen Regelung standen. Beachten Sie aber, dass die Angestellten keine stark verschmutzten oder gefährlichen Elektrogeräte annehmen müssen.

Weiterhin gelten bei der Rücknahme von kaputten Elektrokleingeräten folgende Beschränkungen:

  • Der Supermarkt muss eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern haben (kleinre Läden sind also von der Pflicht ausgenommen)
  • Der Markt muss dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben
  • Die alten Geräte dürfen eine Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern haben
  • Die Rücknahmepflicht ist bei jeder Abgabe auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt
  • Größere Geräte wie Fernseher und Computer werden nur dann zurückgenommen, wenn KundInnen ein vergleichbares Gerät kaufen

Vereinfachung soll die Recycling-Bereitschaft erhöhen

In Sachen Elektrogeräte hat Deutschland ein Recycling-Problem: Viel zu wenig ungenutzte Geräte werden abgegeben. Stattdessen schlummern hierzulande rund 200 Millionen alte Handys (Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, 2021) in Schubladen. Grund dafür, dass viele VerbraucherInnen Elektrokleingeräte horten oder gar illegal im Restmüll entsorgen, ist oft die Distanz zur nächsten Sammelstelle. Mit der Abgabemöglichkeit in Supermärkten wurde nun ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen: Die Altgeräte lassen sich einfach beim Einkauf abgeben. Das Bundesumweltministerium hofft, durch die neue Regelung die Sammel- und Recyclingquote zu erhöhen. Wenn ausgemusterte Elektrogeräte ordentlich gesammelt werden, können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden.


Teaserbild: © Stepan / stock.adobe.com