Umgefallener Baum im Garten: Wer zahlt?

Umgefallener Baum im Garten: Wer zahlt?

Sie wachen auf und der prächtige Baum, der einst in Ihrem Garten stand, liegt nun quer im Garten. Wie ist vorzugehen? Und wer übernimmt die Kosten für die Entfernung des Baumes und die Reparatur der entstandenen Sachschäden?

Die Ersten Schritte

Sobald Sie den umgefallenen Baum vorfinden, sollten Sie zuallererst Fotos schießen. Fotografieren Sie nicht nur den Baum, sondern auch die entstandenen Sachschäden. Notieren Sie sich den Zeitraum des Schadens möglichst genau, sodass die Versicherung die Windstärke rückwirkend ermitteln kann. Damit der Baum als Sturmschaden eingestuft wird, muss nämlich eine bestimmte Windstärke erreicht werden – in der Regel Windstärke acht (Beaufort). Keinesfalls sollten Sie versuchen, den Baum selbst zu beseitigen. Da Äste und Stamm gegebenenfalls unter hoher mechanischer Spannung stehen, können beim Sägen weitere Schäden oder gar schwere Verletzungen entstehen. Beispielsweise kann beim Durchtrennten des Stamms der untere Teil mit dem Wurzelwerk plötzlich hochschnellen.

Nachträgliche Schäden

Es kann vorkommen, dass ein Baum wegen der Sturmschäden zu einem späteren Zeitpunkt umfällt. Auch in diesem Fall sind Sie versichert, sofern festgestellt wird, dass es sich tatsächlich um Sturmschaden und keine Nachlässigkeit seitens der Grundstückbesitzerin beziehungsweise des Grundstücksbesitzers handelt.

Die Beseitigung des Baumes sollten Sie Profis überlassen. Tun Sie dies jedoch erst, wenn sich die Versicherung schriftlich zurückgemeldet hat. Sonst besteht die Gefahr, dass die Versicherung die von Ihnen ausgesuchte Firma wegen zu hoher Preise ablehnt und Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Je nachdem, wo die Schäden entstanden sind, greifen unterschiedliche Versicherungen. Folgende kommen infrage:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung

Schaden am eigenen Grundstück

Erreicht ein Sturm die Windstärke acht (62 bis 75 Kilometer pro Stunde) oder höher, können selbst gesunde Bäume umfallen. Erster Ansprechpartner sollte die Wohngebäudeversicherung sein. Diese zahlt für die Reparatur von Schäden, die am Haus und an Nebengebäuden wie Garagen oder Gartenhäusern entstehen. Auch die Kosten für die Entfernung und den Abtransport übernimmt die Versicherung – oft jedoch mit einer preislichen Obergrenze von 5.000 Euro. Je nachdem, was in Ihrem Vertrag steht, könnte die Versicherung auch die Wiederherstellung beschädigter Gartenbepflanzung oder gar die Anpflanzung neuer Bäume bezahlen.

Wenn durch den umgefallenen Baum Schäden an beweglichen Gegenständen, beispielsweise Gartenmöbeln, entstehen, sollten Sie sich an Ihre Hausratversicherung wenden. Auch diese zahlt allerdings nur bei einem Sturm ab der Windstärke acht.

Schaden am Nachbargrundstück

Wenn Ihr Baum Gebäude oder Gegenstände außerhalb Ihres Grundstücks beschädigt, greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. In Situationen, in denen Sie haftbar gemacht werden können, kann auch die private Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen – etwa weil Sie Gegenstände nicht gesichert haben und diese herumgeflogen sind und Schäden verursacht haben.

In folgender Tabelle werden die zuständigen Versicherungen zusammengefasst:

Eigenes GrundstückFremdes Grundstück
Eigener Baum Eigene Wohngebäudeversicherung Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht oder private Haftpflichtversicherung
Fremder Baum Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn Wohngebäudeversicherung des Nachbarn
Eine Übersicht der zuständigen Versicherungen.

Erstaunlich verhält sich die rechtliche Lage im öffentlichen Raum. Fällt ein Baum des öffentlichen Raums in Ihren Garten, haftet nicht die Stadt, sondern der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin des Gartens. Wenn hingegen ein Baum aus Ihrem Grundstück auf den Gehweg oder die Straße fällt, ist die Stadt dafür zuständig, diesen zu beseitigen.

Schaden am Auto

Wenn Ihr Auto durch einen Sturm beschädigt wird, sollten Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung melden. Handelt es sich um einen Sturm (Windstärke acht oder höher), greift selbst die Teilkasko. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt auch Kosten bei geringeren Windstärken und kleineren Schäden.

Sturmschäden Vorbeugen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Baum nicht ganz gesund ist und tote Äste hat, sollten Sie einen Baumpfleger zurate ziehen. Dieser informiert Sie darüber, ob und welche Äste entfernt werden müssen. Selbst kleine herumfliegende Äste können bei starkem Sturm schwer oder tödlich verletzen oder große Sachschäden verursachen. Manchmal muss sogar der ganze Baum gefällt werden. So verhindern Sie jedoch, dass im Fall eines Sturms Personen und Eigentümer beschädigt werden.


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