Berufshaftpflichtversicherungen

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Vermeidung von Vermögensschäden durch Falschberatung

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert in bestimmten Berufen Arbeitende gegen ein Risiko ab, durch Falschberatung Vermögensschäden anzurichten.
  • Manche Anbieter erweitern den Versicherungsschutz auf Sach- und Personenschäden.
  • Zu den versicherbaren Berufen gehören unter anderem Rechtsanwälte und -beistände, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte sowie Dolmetscher beziehungsweise Übersetzer.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, sowohl für Freiberufler als auch für Unternehmen. Jeder Betrieb kann bei der Ausübung seiner Tätigkeit Schäden verursachen. Das sind in diesem Fall Vermögensschäden. Diese kommen durch Fehler bei der Beratung oder bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zustande: Falschauskünfte oder Fehldiagnosen können schnell teuer werden. Aber auch die Beschädigung von fremdem Eigentum während der eigentlichen Auftragsausübung oder ein Unfall, bei dem ein Dritter durch Ihre Handlungen zu Schaden kommt, gehören zu den Risiken.

Ohne eine entsprechende Versicherung muss der Verursacher beziehungsweise das Unternehmen für entstandene Schäden potenziell selbst aufkommen, was zur Bedrohung der Existenz führen kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung, auch als Berufshaftpflicht abgekürzt, sichert Sie gegen derartige Risiken ab.

Jeder Unternehmer und Freiberufler trägt unterschiedliche Berufsrisiken. Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte daher dem individuellen Bedarf angepasst werden. Bei einem nicht individualisierten Tarif zahlen Sie entweder zu viel oder der Versicherungsschutz deckt nicht alle Risiken ab. Eine Berufshaftpflicht kann Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden absichern. In diesem Fall vereint eine Berufshaftpflichtversicherung zwei wichtige Versicherungen unter einem Dach: die Betriebshaftpflichtversicherung und die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (kurz Vermögensschadenhaftpflicht).

Einen guten Überblick, warum eine Berufshaftpflichtversicherung für die meisten Unternehmer und Freelancer unverzichtbar ist, gibt das folgende YouTube-Video der impuls Finanzmanagement AG.

Worin unterscheiden sich Berufs-, Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Der Begriff Berufshaftpflicht kann synonym zur Betriebshaftpflicht verwendet werden, sofern der Versicherungsschutz Sach- und Personenschäden abdeckt. Werden über die Berufshaftpflichtversicherung ausschließlich finanzielle Schäden abgesichert, wird die Versicherung von einigen Anbietern auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genannt. Dabei handelt es sich also um eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden und für gewöhnlich keine Personen- oder Sachschäden zu Folge hat. Die genauen Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Anbieter und die Grenzen verlaufen fließend. Achten Sie daher unbedingt auf die Vertragsbedingungen. Für Sie als Kunde sind schlussendlich die abgedeckten Schadensarten wichtig, nicht jedoch der Name.

Obwohl selbst die Versicherer nicht immer eindeutige Bezeichnungen verwenden, zeigen die folgenden Beispiele auf, in welchen Fällen eine Berufs-, Betriebs- oder Vermögenshaftpflicht die richtige Wahl sein könnte.

Wan spricht man von der Berufshaftpflicht, wann von der Betriebshaftpflicht?

Bei kleinen selbstständigen Betrieben spricht man generell eher von der Berufshaftpflicht, bei Unternehmen von der Betriebshaftpflicht. Zudem wird die Berufshaftpflicht in einigen Fällen auch als Gewerbehaftpflicht bezeichnet.

Wovor schützt eine Berufshaftpflicht und wer ist abgesichert?

Eine Berufshaftpflicht versichert Sie gegen Schäden an Dritten und schützt Ihr Unternehmen auf diese Weise vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Falle Ihre berufliche Existenz bedrohen. Die Versicherung überprüft zudem, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen rechtmäßig sind. Sollten sie sich als ungerechtfertigt herausstellen, zahlt der Versicherer die angefallenen Prozesskosten. Enthalten sind die Prüfung der gegen Sie erhobenen Forderungen auf Rechtmäßigkeit, die Deckung der Kosten im Haftungsfall sowie die Abwehr nicht gerechtfertigter Forderungen und Übernahme der Rechtskosten. Sie sind als Unternehmen ebenso versichert wie Ihre Mitarbeiter, sofern diese einen Schaden verursachen.

Gleiches gilt für kurzfristig Beschäftigte, beispielsweise Praktikanten, sowie extern Beschäftigte, etwa Reinigungspersonal. Generell nicht abgesichert sind Schäden, die aus Vorsatz verursacht wurden. Leichte und grobe Fahrlässigkeit stellen bei den meisten Versicherern hingegen kein Ausschlusskriterium dar.

Das folgende YouTube-Video des Online-Versicherungsmaklers exali verdeutlicht, was eine Berufshaftpflichtversicherung ausmacht und welche Schadensarten mitversichert sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsschutzversicherung und einer Berufshaftpflicht?

Eine Rechtsschutzversicherung wirkt aktiv. Das bedeutet, sie übernimmt die Kosten des Versicherten, wenn dieser anwaltlich oder gerichtlich gegen einen Dritten aktiv wird. Schadensersatzforderungen sind hingegen ausgeschlossen. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt den passiven Rechtsschutz, also die anfallenden Kosten und leistet Schadensersatz, sofern ein Dritter anwaltlich oder vor Gericht gegen den Versicherungsnehmer vorgeht.

Gilt nach Abschluss einer Berufshaftpflicht eine Wartezeit?

Nein, sie müssen keine Zeit überbrücken, bis eine Berufshaftpflichtversicherung potenzielle Schäden abdeckt. Der Versicherungsschutz gilt direkt nach Vertragsabschluss. Eine Wartezeit, wie sie bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung, einer Sterbegeldversicherung oder einer Zahnzusatzversicherung üblich ist, gibt es hier nicht.

Versicherungskonzepte und Absicherungen

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anzupassen. Sie kann je nach Bedarf Sach-, Personen- und rein finanzielle Schäden abdecken. Damit verbindet eine Berufshaftpflicht zwei essenzielle Versicherungsbausteine miteinander: die Betriebs- und die Vermögensschadenhaftpflicht.

Absicherung gegen reine Vermögensschäden

Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert gegen echte Vermögensschäden, auch reine Versicherungsschäden genannt, ab. Dieses spezielle Konzept umfasst den Versicherungsumfang einer sogenannten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, auch Vermögensschaden-Haftpflicht genannt.

Ein Fallbeispiel: Sie erstellen als IT-Dienstleister eine Website für einen Kunden und verwenden dabei Bilder, an denen Rechte Dritter bestehen. Ihr Kunde wird nun für diese Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz verklagt und leitet die Ansprüche an Sie weiter. Eine Berufshaftversicherung schützt vor einer derartigen Forderung.

Der Schutz gegen Vermögensschäden bietet sich also besonders für Berufe und Unternehmen an, die im Dienstleistungsbereich angesiedelt sind oder einer beratenden Tätigkeit nachgehen.

Absicherung von Sach- und Personenschäden

Manche Berufshaftpflichtversicherungen schützen hingegen auch vor unechten Vermögensschäden. Dabei handelt es sich um Schadensersatzforderungen, die sich aus Personen- und Sachschäden oder daraus folgenden Vermögensschäden zusammensetzen. Dieses Deckungskonzept umfasst den Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht. Daher werden die beiden Haftpflicht-Begrifflichkeiten in der Versicherungsbranche häufig synonym verwendet.

Ein Fallbeispiel, in dem eine derartige Deckung erforderlich ist: Installieren Sie bei einem Kunden beispielsweise neue Computer-Hardware, müssen Sie zwischen dem Rechner und Peripheriegeräten wie Monitoren eine Menge Kabel verlegen. Beschädigen Sie während dieser Arbeit Gegenstände des Kunden, handelt es sich um sogenannte unechte Vermögensschäden. Gleiches gilt, wenn eine Person zu Schaden kommt, weil sie über die von Ihnen verlegten Kabel stolpert.

Die Art der Absicherung ist also besonders Unternehmen und Berufsgruppen angeraten, bei denen ein direkter Kundenkontakt besteht. Als Beispiele lassen sich hier Ärzte oder Personal-Trainer anführen. Ferner ist sie in Branchen, in denen die Arbeiten mit oder an dem Eigentum von Kunden gearbeitet wird, zu empfehlen. Das betrifft beispielsweise das Handwerk.

Absicherung gegen alle Schäden

Einige Unternehmer und Selbstständige sind von beiden Berufsrisiken gleichermaßen betroffen. Diese Personen benötigen einen Versicherungsschutz, der eine Deckung sowohl bei Sach- und Personenschäden als auch bei Vermögensschäden aufweist. Ihnen ist ein Kombiprodukt aus den zwei zuvor genannten Bausteinen bei der Wahl eines Berufshaftpflichtversicherungstarifs dringend anzuraten.

Unbedingt auf Ausschlüsse achten

Ausschlüsse, die der Versicherungsgeber im Kleingedruckten festhält, können sehr teuer werden. So kann eine Versicherung beispielsweise Vertragsstrafen für Architekten aus der Deckung ausnehmen, sofern Fristen nicht eingehalten werden. Bei Ärzten kann es vorkommen, dass die Versicherer bestimmte operative Eingriffe nicht abdecken. Achten Sie vor Abschluss einer Berufshaftpflicht daher unbedingt auf entsprechende Ausschlussklauseln oder sprechen Sie bei Unklarheiten mit einem Versicherungsmakler.

Wer benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Personen in bestimmten Berufsgruppen vor dem Risiko absichert, durch Fehlberatung einen Vermögensschaden anzurichten. Eine solche Police ist für alle Freiberufler, Unternehmer und Gründer empfehlenswert. Im Gegensatz zu anderen Sachversicherungen, bei denen Verantwortliche selbst entscheiden können, ob sie diese abschließen möchten, unterliegen einige Berufsgruppen der Versicherungspflicht. Das betrifft beispielsweise Rechtsanwälte, Architekten (abhängig vom Bundesland), Ärzte, Vermittler von Versicherungen (nach § 34 Absatz d in der Gewerbeordnung) oder Immobilienkrediten (nach § 34 Absatz i in der Gewerbeordnung) sowie Wirtschaftsprüfer. Sie dürfen also ihrem Beruf nicht nachgehen, ohne vorher eine solche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dem Beruf in Teil- oder Vollzeit nachgehen.

Sind Sie in einer Branche tätig, in der die Versicherung nicht verpflichtend ist, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für potenzielle Schäden. Auch wenn kein Versicherungszwang besteht, kann es dazu kommen, dass Ihre Kunden einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Bei Ingenieuren, IT-Dienstleistern und Unternehmensberatern sowie in der Schönheitspflege und in Heilnebenberufen ist dieses Vorgehen nicht unüblich.

Ärzte, Mediziner und Krankenschwestern

Bei Ärzten besteht ein besonders hohes Risiko: Begehen sie einen Fehler, belastetet dieser im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Gesundheit der Patienten. Medizinische Fehler können schlimmstenfalls lebensgefährlich sein. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht sind Ärzte den Patienten zu Schadensersatz verpflichtet. Ein Abschluss einer Berufshaftpflicht ist daher nicht nur anzuraten, nach der Bundesordnung der Landesärztekammer ist eine solche Versicherung sogar verpflichtend.

Die Beitragshöhe richtet sich nach der Fachrichtung, in welcher der Mediziner tätig ist. Orthopäden müssen beispielsweisen mit höheren Jahresbeiträgen rechnen als ein Allgemeinmediziner, der keine Operationen vornimmt.

Rechtsanwälte und Steuerberater

Menschen, die in Berufen arbeiten, in denen eine beratende Tätigkeit im Vordergrund steht, sollten stets über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert sein. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ist diese gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die aus einer Falschberatung resultieren.

Übersieht ein Unternehmensberater beispielsweise eine Gesetzesnovelle und passt seine Strategie nicht entsprechend an, kann das verheerende Folgen haben. Dem falsch beratenen Unternehmen geht hierdurch eine größere Menge Geld verloren. Es verklagt den Unternehmensberater daraufhin auf Schadensersatz. An dieser Stelle springt eine Berufshaftpflichtversicherung ein, kümmert sich um die Formalia und übernimmt die Kosten.

Ingenieure, Architekten und Gutachter

Für Architekten, Ingenieure und Gutachter ist im Job ein besonders hohes Risiko gegeben. Bereits kleine Fehler in der Planung, Ausführung oder Begutachtung können schnell teuer werden. Eine für diesen Bereich geeignete Berufshaftpflicht sollte für Schäden aufkommen, die am Bauwerk und am Grundstück entstanden sind, sowie Folgeschäden in unbegrenzter Höhe abdecken.

Besonders für Architekten stellen Berufshaftpflicht-Policen mit einer hohen Deckung einen sehr großen Ausgabeposten dar. Weil sie sich in den vergangenen Jahren allerdings einer steigenden Zahl an Klagen entgegensehen, ist diese Absicherung unverzichtbar.

Wer benötigt keine Berufshaftpflichtversicherung?

„Normale“ Angestellte einer Firma ohne Personalverantwortung oder Leitungsfunktion sind in dieser Frage privilegiert: Während sie ihrer Tätigkeit für das Unternehmen nachgehen, bei dem sie angestellt sind, und dabei einen Schaden verursachen, sind sie in den meisten Fällen über ihren Arbeitgeber abgesichert – ein Privileg, das Selbstständige und Freiberufler nicht genießen. Aber Vorsicht: Auch Angestellte können in Haftung genommen werden, wenn es sich bei ihnen um Leitungspersonal wie Vorstand, Manager, Interim Manager, Geschäftsführer, Unternehmensleiter sowie Mitglieder des Aufsichtsrates oder Beirates handelt. Auch Prokuristen, Datenschutz-, Compliance-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbeauftragte haben eine Sonderfunktion inne und sollten prüfen, ob der   Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung angeraten wäre.

Kriterien bei der Anbieter- und Tarifwahl

Bei der Wahl des richtigen Anbieters und passenden Tarifes mit der richtigen Abdeckung gilt es, einige Kriterien, wie die Versicherungssumme, den Leistungsumfang, die Kosten und die Kündigungsmodalitäten, im Blick zu haben.

Welche Deckungssumme sollte eine Berufshaftpflichtversicherung aufweisen?

Standardisierte Deckungssummen sind bei Berufshaftpflichtversicherungen nicht sinnvoll. Das individuell unterschiedlich hohe Risiko des jeweiligen Unternehmens beziehungsweise der freiberuflichen Tätigkeit entscheidet darüber, wie hoch sie angesetzt werden sollte. Die Summe sollte immer alle Eventualitäten berücksichtigen und somit auch den größten anzunehmenden Schadensfall abdecken. Für Pflichtversicherte wie Rechtsanwälte oder Steuerberater gilt hingegen eine Deckungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall sowie von einer Million Euro im Versicherungsjahr.

Leistungsumfang der Versicherung

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung garantiert eine genaue Prüfung des jeweiligen Haftpflichtfalls, notfalls auch vor Gericht. Im Schadensfall haftet sie grundsätzlich für den entstandenen Schaden des durch Sie oder Ihr Unternehmen Geschädigten. Zudem trägt die Versicherung auch die Rechtskosten für eine erfolgreiche Abwehr von Schadensansprüchen. All diese Leistungen werden als passiver Rechtsschutz zusammengefasst.

Zu den Leistungen zählen unter anderem

  • Anwalts- und Gerichtskosten,
  • Sachverständigenkosten,
  • Zeugenauslagen oder
  • Reisekosten.

Passiv bedeutet in diesem Kontext, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines Anspruchs – etwa einer Abmahnung seitens Dritter – und nicht auf die aktive Vertretung eigener Ansprüche bezieht.

Der passive Rechtsschutz ist eine wichtige Säule einer Berufshaftpflicht, weil Selbstständige, Freiberufler und Freelancer stets einem hohen Risiko für Streitigkeiten ausgesetzt sind, die letztlich bei einem Anwalt oder vor Gericht ausgefochten werden könnten. Dabei kann es um vermeintliche Rechtsverletzungen, beispielsweise

  • Verstöße gegen die DSGVO,
  • Urheberrechtsverletzungen,
  • Lizenzrechtsverletzungen,
  • Wettbewerbsverletzungen oder
  • Markenrechtsverletzungen

gehen. Andere denkbare Streitthemen sind vertragsbedingte Reibereien mit Auftraggebern oder Kunden. Viele wiegen sich in der trügerischen Sicherheit, dass hierbei anfallende Kosten durch die herkömmliche Rechtsschutzversicherung beziehungsweise Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden. Allerdings handelt es sich dabei um einen Trugschluss, der im schlimmsten Fall sehr teuer werden kann: Die meisten Rechtsschutzversicherungsklauseln schließen eben solche Fälle explizit aus. Folgende Tabelle stellt anschaulich dar, welche Fälle in einer Rechtsschutzpolice ausgeschlossen wären, von einer Berufshaftpflichtpolice jedoch gedeckt werden.

Rechtsschutz Berufshaftpflicht
Kein Schadensersatz Zahlt Schadensersatz an Geschädigte
Keine Übernahme der Kosten für Abwehr von Schadensersatzforderungen Unberechtigte Schadensersatzforderungen werden abgewehrt und Kosten übernommen
Rechtsverletzungen für gewöhnlich nicht versichert Rechtsverletzungen wie DSGVO-Verstöße sind mitversichert
Vertragsstreitigkeiten mit Kunden nicht in Versicherung inkludiert Vertragsstreitigkeiten, etwa bei Schlechtleistung, sind abgedeckt
Wichtige Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Rechtsschutz- und einer Berufshaftpflichtversicherung.

Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung

Die Frage, was eine Berufshaftpflicht kostet, ist nicht pauschal zu beantworten. Günstige Policen beginnen bereits bei etwa fünf Euro monatlich. Beachten Sie, dass Sie bei jährlicher Zahlungsweise gegenüber der quartalsweisen oder monatlichen Abrechnungsform eine Menge Geld sparen können. In die Berechnung der zu leistenden Prämie nehmen eine Reihe unterschiedlicher Faktoren Einfluss. Wir zählen die wichtigsten Faktoren im Folgenden auf:

Höhe der Deckungssumme
Höhe der Deckungssumme

Der Versicherer kalkuliert die Deckungssummen anhand des jeweiligen Berufs und die bei der Ausübung zu erwartenden Risiken. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollten Verbraucher genau prüfen, welche Deckungssumme sie benötigen. Eine Unterversicherung gilt es in jedem Fall zu vermeiden: Selbst, wenn nur die Differenz aus abgedeckter Summe und Restsumme gezahlt werden muss, kann das zum wirtschaftlichen Ruin führen. Um dies zu vermeiden, ist in bestimmten Berufszweigen eine Mindestdeckungssumme vorgeschrieben.

Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung

Die Höhe der Selbstbeteiligung unterscheidet sich je nach Branche. Darunter wird der Anteil verstanden, für den Versicherte im Schadensfall selbst aufkommen müssen. Die Differenz übernimmt die Versicherung. Ist im Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, mindert dies in der Regel die Höhe der monatlichen Prämie. Ohne Kostenbeteiligung liegen die Prämien entsprechend höher. Bei der Entscheidung sollten Verbraucher bedenken, dass sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall auch aufbringen können müssen. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt daher besser einen Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Versicherungsleistungen
Versicherungsleistungen

Die einzelnen Tarife der Versicherer unterscheiden sich nicht nur in ihren Preisen, sondern auch in den von ihnen abgedeckten Leistungen. Entscheidet sich ein Unternehmen, spezielle Risiken mit in die Abdeckung zu nehmen, erhöht das in der Regel die zu leistenden Raten. Durch die zusätzlich abgedeckten Schadensarten sinkt aber auch das Risiko für einen finanziellen Schaden. Daher sollte das Leistungszentrum immer bedarfsgerecht, im Zweifel etwas über Bedarf gewählt werden.

Unternehmenszahlen
Unternehmenszahlen

Die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter haben direkte Auswirkungen auf die Prämienhöhe. Viele Mitarbeiter und ein hohe jährliche Umsatzsumme können die zu zahlenden Beiträge genauso erhöhen wie das Arbeiten auf fremden Grundstücken, was vor allem für Handwerker relevant ist. Schließlich sind deren Dienstleistungen in der Regel direkt beim Kunden zu erbringen. Die Versicherung sollte also fremdes Eigentum abdecken, das diese bei der Arbeit beschädigen könnten.

Rabatte für Existenzgründer
Rabatte für Existenzgründer

Viele Versicherer bieten Existenzgründern und Start-ups spezielle Versicherungstypen mit einem Rabatt an, damit sich diese Unternehmer für eine Absicherung entscheiden können und das Unternehmen im Schadensfall nicht vor dem Aus steht, auf der anderen Seite die Gründer aber auch nicht über Maß belastet. Sind Sie in einer entsprechenden Situation, sollten Sie daher speziell nach diesen rabattierten Konditionen suchen oder diese mit Nachdruck erfragen.

Vertragslaufzeit
Vertragslaufzeit

Die typische Vertragslaufzeit einer Berufshaftpflichtpolice liegt bei ein bis drei Jahren. Versicherungsnehmer, die flexibel bleiben möchten, können einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit wählen. Die Flexibilität müssen sie meist mit einem Aufpreis bei den zu zahlenden Beiträgen erkaufen. Die Kündigungsfrist beträgt bei diesen Versicherungen für gewöhnlich drei Monate. Liegt zum Stichtag keine Kündigung vor, verlängern sich die Policen in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr. Schauen Sie unbedingt in Ihre Vertragsunterlagen: Auch Verlängerungen von mehr als einem Jahr sind möglich.

Sonderkündigungsrecht
Sonderkündigungsrecht

Nach dem Eintritt eines Schadens besteht die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden beglichen oder die Übernahme abgelehnt hat. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings auch für den Versicherer. Eine Kündigung muss dabei spätestens zum Ablauf des Monats schriftlich ausgesprochen werden, in dem die Schadensregulierung erfolgte. Nach einer Beitragserhöhung ohne Anpassung der Versicherungsleistung kann der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen.

Weiterführende Testberichte

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Konditionen-Vergleich von Berufshaftpflichtversicherungen. Wir haben keinen der vorgestellten Tarife einem Test unterzogen.

Auf der Suche nach einem Berufshaftpflichtversicherungs-Vergleich sind wir bei der Stiftung Warentest fündig geworden. Der Vergleich verschiedener Berufshaftpflicht-Policen für Lehrer stammt aus dem Jahr 2002. Damit sind die Berufshaftpflicht-Tarife nicht mehr aktuell, der Vergleich enthält aber einige wichtige Infos, die auch heute noch relevant sind.

Lehrkräfte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, da sie in Ausübung ihrer Tätigkeit ständig mit der Gefahr konfrontiert sind, für Unfälle von Kindern zu haften. Eine Klassenfahrt mit pubertierenden Jugendlichen, der Schwimmunterricht in der Grundschule sowie die Hofpause, die durch die Lehrkraft als Aufsichtsperson begleitet wird, bergen eine Vielzahl von Gefahren.

Verbeamtete Lehrer im öffentlichen Dienst haften nur, sofern sie grob fahrlässig handeln. Aber in einem unbedachten Moment ist die Sorgfaltspflicht schnell verletzt, vor allem im Bereich der Aufsichtspflicht. Freiberufliche Lehrkräfte trifft es noch schlimmer: Sie haften bereits, wenn ihnen mittlere Fahrlässigkeit bewiesen wird. Lehrkräfte müssen unter Umständen sogar Schäden finanziell ausgleichen, die durch übermütige zu beaufsichtigende Heranwachsende entstanden, während sie kurz wegschauten.

Einzelne Versicherungspolicen für Lehrer können aber noch mehr: Sie decken beispielsweise den Verlust von Schlüsseln mit ab, der bei einer größeren Schließanlage und dem daraufhin notwendig werdenden Austausch von Schlössern ganz schön ins Geld gehen kann. Die Tester betonen in ihrem Vergleich, dass die pauschal auf zwei Millionen Euro gedeckelte Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden schnell erreicht ist, sofern sich ein Kind ernsthaft verletzt. Daher empfehlen die Test-Redakteure im weiteren Verlauf des Vergleichs, die Deckungssumme auf drei Millionen Euro zu erhöhen.

Im Berufshaftpflichtversicherungs-Vergleich für Lehrer konnten sich einige Angebote dahingehend durchsetzen, dass sie Schutz bereits für wenig Geld boten. So fielen bei Familienversicherungen für Lehrer im öffentlichen Dienst folgende Anbieter und Tarife durch günstige Konditionen auf: Debeka Amtshaftpflicht Standard, HUK24, HUK-Coburg, Medien Standard Familie sowie WGV-Schwäbisch Allgäu.

Bei den Versicherungen für freiberufliche Lehrer lagen die Tarife Asstel Plus, Asstel Komfort, Plus Standard, VHV Basis und VHV Klassik mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis im Berufshaftpflichtversicherungs-Vergleich vorn.

Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement AssCompact verglich im August 2019 verschiedene Anbieter und stellte heraus, welche Anbietergesellschaften Makler und Mehrfachagenten in den vergangenen zwölf Monaten an ihre Kunden vermittelten. Die Antworten wurden in der Studie AssCompact AWARD – Gewerbliches Schaden-/Unfallgeschäft 2019 gesammelt.

Die höchste Zahl an Abschlüssen, sowohl bezogen auf Betriebs- und Berufshaftpflicht als auch die Sachversicherungen, wurde bei der VHV verzeichnet, die damit diesen Wert aus dem Vorjahr in beiden Segmenten verteidigte. Auf dem zweiten Platz folgten die R+V, die Allianz steht auf dem Treppchen auf dem dritten Platz. Die Plätze vier bis zehn wurden folgendermaßen besetzt:

  • AXA
  • Rhion
  • Helvetia
  • ALTE LEIPZIGER
  • HDI
  • Basler
  • Württembergische

Bei der Kundenzufriedenheit lagen laut des Vergleichs die Concordia und die Haftpflichtkasse vorn. Diese beiden Gesellschaften hätten die Makler am ehesten an befreundete Kollegen weiterempfohlen.

An der Studie nahmen 308 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten teil. Nach der Bereinigung der Stichprobe wurden noch 232 Stimmen gezählt.


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