Krankenhauszusatzversicherungen

Die besten Krankenhauszusatzversicherungen im Vergleich

Tarifdetails
Tarif
Kosten 43-jährig im Zweibettzimmer (Euro)
Tarife mit allgemeiner Wartezeit
Tarife ohne allgemeine Wartezeit
Tarife mit Gesundheitsfragen
Tarife ohne Gesundheitsfragen
Tarife mit Altersrückstellung
Tarife ohne Altersrückstellung
Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl
Rooming-in
Service und Information
24-Stunden-Hotline
Rechnungen per Post einreichen
Rechnungen digital einreichen
Vorteile

Zusatzleistungen im Krankenhaus versichern

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Krankenhauszusatzversicherung kann Behandlungen oder Komfortleistungen abdecken, für welche die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht aufkommt.
  • Darüber hinaus werden teils zusätzliche Mehrkosten abgedeckt; beispielsweise, wenn sich der Patient nicht für die Behandlung im nächstgelegenen, sondern in einem anderen Krankenhaus entscheidet.
  • Krankenhauszusatzversicherungen sind auch unter dem Namen stationäre Zusatzversicherung geläufig.
  • Eine Krankenhauszusatzversicherung ist von einer Krankentagegeldversicherung sowie einer Krankenhaustagegeldversicherung zu unterscheiden.

Rundum-Versorgung im Krankenhaus

Egal, ob es sich um eine unerwartete Diagnose, einen Unfall oder eine chronische Erkrankung handelt: Ein Krankenhausaufenthalt gehört nicht zu den angenehmsten Erfahrungen im Leben. Um eine notwendige Behandlung etwas angenehmer zu gestalten, gibt es eine Reihe an Zusatzleistungen, die allerdings in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen, also nicht bezahlt werden.

Dazu zählen unter anderem eine Chefarztbehandlung, die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder andere Klinikwahl als das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus. So können sich Patienten beispielsweise vorab informieren, welche Klinik sich auf die Art des geplanten Eingriffs spezialisiert hat beziehungsweise ob es dort einen renommierten Mediziner gibt, der die Behandlung durchführen. All diese Vorteile kosten Geld. Gerade im Gesundheitssektor kommen schnell beachtliche Summen zusammen. Darüber hinaus werden immer mehr Leistungen aus dem Portfolio der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen, denn bei ihnen steht die Wirtschaftlichkeit über dem Angebot eines großen Leistungsspektrums.

Damit Sie als Patient nicht selbst für diese Mehrkosten aufkommen müssen, bietet sich unter Umständen der Abschluss einer passenden Krankenhauszusatzversicherung an, die für einen Teil oder die gesamte Summe der Mehrkosten aufkommt. Diese Krankenzusatzversicherung wird oftmals unter dem Namen stationäre Zusatzversicherung angeboten.

Der große Vorteil: Mit einer Krankenzusatzversicherungs-Police profitieren Sie als gesetzlich Versicherter von ähnlichen Vorzügen wie ein Privatpatient.

Die Vorzüge einer Krankenhauszusatzversicherung fasst das folgende YouTube-Video des Kanals Versicherungsfibel zusammen. Der WISO-Beitrag des ZDF zeigt anhand eines Interessenten ein konkretes Versicherungsbeispiel.

Verwechslungsgefahr: Worin unterscheiden sich die Krankenhauszusatzversicherungen?

Der Begriff Zusatzversicherung meint umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfallzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. Auch wenn sie phonetisch sehr ähnlich klingen: Krankenhauszusatzversicherungen unterscheiden sich grundlegend von Krankentagegeldversicherungen sowie von Krankenhaustagegeldversicherungen. Krankenhauszusatzversicherungen, auch unter dem Namen stationäre Zusatzversicherung bekannt, decken Leistungen wie Einzelzimmer, Chefarztbehandlung und potenzielle Mehrkosten bei der Wahl eines Wunsch-Krankenhauses ab. Krankentagegeldversicherungen stocken das bei länger als sechs Wochen erkrankten Patienten gezahlte Krankengeld der Krankenkasse um einen Betrag, beispielsweise bis zum vollen Gehalt, auf. Versicherer zahlen für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes eine zuvor vertraglich festgeschriebene Tagespauschale.

Im Folgenden gehen wir noch einmal im Detail auf das Krankentagegeld sowie das Krankenhaustagegeld ein und grenzen die zwei Versicherungsarten von der stationären Zusatzversicherung, also einer Krankenhauszusatzversicherung, ab.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Achtung, Verwechslungsgefahr: Eine solche Police deckt keine Kosten bei Behandlung, Krankenhauswahl oder Zimmer-Upgrade ab, sondern bei länger andauernden Erkrankungen ein Tagegeld in der vertraglich zuvor vereinbarten Höhe, um den krankheitsbedingten Einkommensausfall auszugleichen. Eine solche Police ist für Angestellte und Selbständige mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld sinnvoll, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Angestellte benötigen das Kranken­tagegeld sogar erst ab dem Ende der sogenannten Lohn­fortzahlung: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Angestellten in ihren ersten sechs Krankheitswochen voll zu bezahlen. Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen dem Gehalt und dem niedriger ausfallenden Krankentagegeld, das ab dem 43. Krankentag von der jeweiligen Krankenkasse ausgezahlt wird. Besonders wichtig ist die Versicherung für Selbst­ständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.

Eine derartige Versicherung kann unabhängig von einer Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen einer Krankenhauszusatzversicherung wird häufig Krankentagegeld gezahlt, sofern die Versicherten auf bestimmte Wahlleistungen, beispielsweise das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung, verzichten.

Was ist eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Auch hier besteht eine Verwechslungsgefahr: Im Gegensatz zu einer Krankenhauszusatzversicherung sind bei einer Krankenhaustagegeldversicherung keine zusätzlichen Leistungen abgedeckt. Stattdessen zahlt die Versicherung für jeden Tag eines Kranken­haus­auf­enthalts einen Tages­satz in der zuvor vereinbarten Höhe. Versicherer werben, eine Police sei beispielsweise geeignet, um Fahrtkosten von Familienangehörigen für Klinikbesuche, eine Haushaltshilfe, die Zimmerkosten für TV, Telefon und Internet sowie eine potenziell anfallende tägliche Zimmerzuzahlung zu decken. Laut der Stiftung Warentest ist diese Art der Zusatzversicherung nur für die allerwenigsten Verbraucher sinnvoll. Bei längeren Aufenthalten in einer Klinik wird der Verdienstausfall durch das Krankengeld der Krankenkasse abgefedert. Um die Lücke dieser Minderleistung bis zum üblichen Gehalt zu schließen, kann stattdessen der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Versorgung, um schnell wieder zu genesen. Welche Leistungen das betrifft, ist im Fünften Sozialgesetzbuch definiert. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden selbstverständlich durchgeführt. Andere Therapien und Behandlungsmethoden werden vom Gesetzgeber allerdings als nicht notwendig eingestuft. Wünscht der Patient diese Leistungen, sollte er über eine Zusatzversorgung in Form einer Krankenhauszusatz-Police nachdenken.

Viele Verbraucher sind unsicher, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse anbieterübergreifend übernimmt. Es handelt sich um folgende Basisleistungen:

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer, manchmal Zweibettzimmer, oft Dreibettzimmer
  • Versorgung durch den auf der Station diensthabenden Arzt
  • Operationen durch die diensthabenden Ärzte
  • Betreuung durch die Pflegekräfte
  • Verpflegung
  • Behandlung mit Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln

Ist aus medizinischen Gründen die Unterbringung einer Begleitperson vonnöten, etwa eines Elternteils bei Kindern unter neun Jahren, tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Kosten für die Unterbringung dieser Personen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen zehn Euro pro Tag, den sie im Krankenhaus untergebracht sind, zuzahlen. Die Summe ist auf 28 Tage beziehungsweise 280 Euro gedeckelt.

Für wen ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Wie bei den meisten Versicherungen lohnt sich eine derartige Zusatzversicherung eigentlich nur im Schadensfall. Steht dann ein notwendiger Klinikaufenthalt an, genießt der Betroffene einen deutlich höheren Komfort, profitiert von Vorzügen wie der Chefarztbehandlung und wird wie ein Privatpatient umsorgt. Zudem ermöglichen die Policen die Behandlungen durch besondere Fachärzte und die Anwendung modernster Behandlungsmethoden. Personen, die ihr ganzes Leben noch kein Krankenhaus von innen sehen mussten, und die bei künftig potenziell anstehenden Krankenhausaufenthalten mit der Basisbehandlung auskommen, können auf den Abschluss der Zusatzvericherung verzichten. Viele Policen arbeiten ohne Altersrücklagen. Das bedeutet, dass der Monatsbetrag auch im höheren Lebensalter geringer ausfällt, je früher der Vertrag abgeschlossen wurde. Im Alter steigen die Beiträge.

Was sollten Interessenten bei der Suche nach de passenden Zusatzversicherung beachten?

Bei der Wahl eines passenden Tarifs sollten Interessenten nicht nur auf den Preis achten. Eine derartige Wahl führt oftmals lediglich zu einer Basisabsicherung, in der wichtige Leistungen fehlen. So kann es im Krankheitsfall ärgerlich werden, da Patienten dann entweder gewünschte Leistungen trotz der abgeschlossenen Zusatzversicherung aus eigener Tasche bezahlen oder auf die entsprechenden Leistungen verzichten müssen. Günstige Tarife ohne Altersrückstellungen können sich im hohen Alter zudem rächen, da exponentiell steigende Monatsraten möglich sind. Die Suche nach einem optimal abgestimmten Tarif sollte also die oberste Maxime sein.

Wer hat Anspruch auf die Zusatzleistungen?

In Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes zahlen sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung die anfallenden Kosten für die Standardbehandlung im Krankenhaus. Privatversicherte haben die Möglichkeit, durch die Aufstockung ihres Tarifes von mehr Leistungen im Krankenhaus zu profitieren. Im Gegensatz dazu können sich Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung Mehrleistungen, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen, sichern, indem sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Standardleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung

Um den ungewollten Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer zu gestalten, lohnt sich die Investition in eine Krankenhauszusatzversicherung, welche die Basisleistungen der Krankenkassen um einige Extras, beispielsweise die Unterbringung in einem Doppel- oder Einzelzimmer, erweitert. Die auch als stationäre Versicherung bezeichnete Police übernimmt nicht die vollen Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen, sondern erstattet die zuvor vertraglich fixierten Mehrkosten. Der Vertragsnehmer bestimmt, welche Leistungen er bei einem Krankenhausaufenthalt bevorzugt.

Wir zählen einige Faktoren auf, die gewöhnlich zu den Standardleistungen einer stationären Versicherung gehören. Die eingeschlossenen Leistungen können aber je nach Tarif der Krankenhauszusatzversicherung hiervon abweichen.

Freie Klinikwahl

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten durch ihren behandelnden Arzt in der Regel eine Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus. Wird dieses den Anforderungen des zu Behandelnden nicht gerecht oder setzt er aufgrund eines Hinweises aus seinem Umfeld bewusst auf eine andere Krankenhauswahl, muss er für die entstehenden Mehrkosten aufkommen.

Bei Abschluss einer stationären Zusatzversicherung übernimmt der Versicherungsanbieter die zusätzlichen Gebühren. Ausnahmen kann es bei reinen Privatkliniken geben, deren Behandlungssätze deutlich über denen anderer Krankenhäuser liegen.

Unterbringung im Doppel- oder Einzelzimmer

Standard in der gesetzlichen Grundversorgung ist die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. In den meisten deutschen Krankenhäusern bedeutet das, dass Sie sich als Patient den Raum mit zwei weiteren Personen teilen müssen. Was für einige Menschen kein größeres Problem darstellt, kann für andere sehr unangenehm sein und negative Auswirkungen auf den Genesungsverlauf haben.

Wenn Sie beispielsweise wegen lauten Schnarchens des Mitbewohners weniger schlafen oder aufgrund des hohen Fernsehkonsums beziehungsweise häufiger Besuche der Zimmergenossen genervt sind, wünschen Sie sich vielleicht eine Verlegung in ein Doppel- oder sogar ein Einzelzimmer. Gesetzlich Versicherte haben diese Option tendenziell auch, müssen die zusätzlichen Kosten aber aus der eigenen Tasche zahlen. Bei vielen Anbietern einer stationären Versicherung gehört die Unterbringung in einem Doppel- oder Einzelzimmer zum Standard-Vertragsumfang.

Einzelzimmer-Zuschlag mitunter günstiger als Abschluss der Versicherung

Geht es Ihnen bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung vor allem oder ausschließlich um das Privileg der Unterbringung in einem Einzelzimmer, können Sie in Betracht ziehen, den fälligen Zuschlag aus eigener Tasche zu zahlen. Die Kosten belaufen sich durchschnittlich auf 89 Euro pro Tag. Gerade bei kürzeren Aufenthalten kann die Zuzahlung aber günstiger ausfallen als die monatsweise Zahlung der Versicherungsprämien.

Ein Recht auf ein Einzelzimmer besteht nicht

Sollte das Krankenhaus die Grenzen ihrer Belegungskapazität erreichen, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Sie trotz Zusatzversicherung nicht in ein anderes, komfortabler ausgestattetes Zimmer wechseln können. Ein Anspruch gegenüber dem Krankenhaus besteht nicht.

Behandlung durch Fach- oder Chefarzt

Die Chefarztbehandlung gehört zu den häufigsten Gründen, warum sich Verbraucher für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung entscheiden. Die privatärztliche Belegarzt-, Facharzt-beziehungsweise Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist kein Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkasse. Wünscht der Patient trotzdem eine Behandlung durch einen Spezialisten, muss der selbst für die Kosten aufkommen. Abhilfe schaffen kann er der vorherige Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Versicherte sollten außerdem prüfen, ob die Behandlung durch den Chefarzt explizit durch die Vertragsbedingungen abgedeckt ist. Auch das ist nicht bei jeder Versicherung beziehungsweise jeder Police der Fall.

Verzicht auf Höchstsatzbegrenzung

Die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen geht oftmals über die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Achten Sie daher darauf, dass die Versicherung auch die Leistungen und dazugehörigen Kosten für diejenigen Behandlungen abdeckt, welche die Höchstsätze übersteigen. Das ist nicht selten der Fall. Nur dann wird diese finanzielle Mehrbelastung durch den privaten Krankenversicherer getragen.

Gebührenordnung für Ärzte

Grundlage für Berechnung und Abrechnung der Vergütung von Arztleistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung (Sozialversicherung) abgedeckt werden, ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es handelt sich um eine Art Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen. Neben der eigentlichen Vergütung stehen den Medizinern Gebühren und Entschädigungen wie Wegegeld oder eine Reiseentschädigung sowie der Ersatz ihrer Auslagen zu. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, dürfen die Spezialisten nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Patienten erbracht wurden.

Tagegeld

Beim Tagegeld, auch Krankentagegeld genannt, handelt es sich um eine Versicherung gegen Verdienstausfall im Krankheitsfall. In den meisten Angestelltenverhältnissen gilt bis einschließlich des 42. Krankheitstages die Lohnfortzahlung. Gesetzlich Krankenversicherte, die wegen ihrer Beschwerden länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind oder auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, erhalten ab dem 43. Krankheitstag das sogenannte Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich nach dem regelmäßigen Einkommen des Versicherten. In der Regel sind 70 Prozent des Brutto-, beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettolohns üblich. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden für die Kalkulation berücksichtigt. Die Höhe des Krankengeldes ist auf 109,38 Euro pro Tag begrenzt.

Um die Lücke zwischen dem Tagegeld und dem eigentlichen Gehalt zu schließen, ist es für einige Beschäftigtengruppen sinnvoll, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass ein Tagegeld gezahlt wird. Das gilt beispielsweise für gesetzlich Versicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt – sogenannte freiwillig gesetzlich Versicherte – und vor allem für Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.

Zusatzleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung

Neben den Standardleistungen, die durch eine Vielzahl der Tarife abgedeckt sind, gibt es eine Reihe weiterer Wahlleistungen, die für den Versicherten von Belang sein können. Dazu zählen beispielsweise der Krankentransport zur gewünschten Klinik, das Unterbringen einer Begleitperson während der Behandlung von Kindern sowie eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wir führen diese und weitere mögliche Zusatzleistungen im Folgenden auf.

Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen

Während sich Versicherte im Notfall bei ernsthaften Erkrankungen oftmals den Mediziner, der die Versorgung übernehmen soll, aussuchen können, gilt das normalerweise nicht für ambulant durchgeführte operative Eingriffe. Ist Ihnen auch bei diesen Eingriffen die sogenannte Chefarztbehandlung, also die freie Arztwahl wichtig, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Versicherer dieses Leistungsdetail abdeckt.

Krankentransport

Ein Krankentransport umfasst nicht nur wie oft irrtümlich angenommen, den Transport mit einem Rettungswagen im Notfall, sondern auch die Beförderung im Rahmen eines Krankentransports ohne die im Notfall gegebene Eile. Diese Beförderungsform betrifft Patienten, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht das eigene Auto, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen können. Darüber hinaus werden Krankentransporte bei Personen eingesetzt, die während der Fahrt Betreuung durch medizinisches Personal benötigen.

Patienten, die in der Lage sind, notwendige Fahrten eigenständig zu unternehmen, können teilweise mit einer Erstattung der angefallenen Kosten rechnen. Für gewöhnlich ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen den Großteil der Kosten für Fahrten, die von Ärzten als medizinisch notwendig verordnet wurden. Gesetzlich Versicherte müssen allerdings in vielen Fällen fünf bis zehn Euro pro Fahrt aus eigener Tasche dazuzahlen. Vor allem, wenn es um regelmäßige Fahrten geht, kann es lohnend sein, wenn die Krankenhauszusatzversicherung für diese Eigenbeteiligung aufkommt.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist ein möglicher Baustein einer stationären Versicherung. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann auch ohne eine Krankenhauszusatzversicherung erfolgen und empfiehlt sich generell für alle Auslandsreisenden. Das gilt umso mehr, wenn es sich um eine Fernreise außerhalb der Europäischen Union handelt, da hier hohe Behandlungskosten entstehen können. Bei schwerwiegenden Erkrankungen kann auch ein teurer Rücktransport nach Deutschland notwendig sein, da die medizinische Versorgung in manchen Länder nicht mit dem deutschen Standard vergleichbar ist.

Die Versicherung deckt bei Reisen von bis zu acht Wochen pro Jahr die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen ab, die im Ausland teilweise nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, da es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt. Eine Behandlung erfolgt daher nach dem privatärztlichen Satz des entsprechenden Landes und kann schnell teuer werden.

Bei Reisen, die länger als acht Wochen dauern, müssen spezielle Versicherungen abgeschlossen werden, die sich nach dem Alter des zu Versichernden, dem Reiseziel sowie der Reisedauer richten.

Darüber hinaus sollten Sie bei Reisen in Länder mit einer unzureichenden medizinischen Versorgung darauf achten, dass im Ernstfall ein Rücktransport nach Deutschland enthalten ist, damit im Heimatland die bestmögliche medizinische Versorgung garantiert werden kann. Die Kosten einer solchen Auslandsrückholung können schnell in die Zehntausende gehen: gerade, wenn es um eine Rückholung per Helikopter oder Ambulanzflugzeug geht. Prüfen Sie daher, ob eine entsprechende Klausel in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten ist oder es mehr Sinn ergibt, eine solche Auslandsreisekrankenversicherung separat abzuschließen: beispielsweise, wenn Sie im Ausland abgesichert sein wollen, aber auf Extras wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung verzichten können.

Rooming-In (Aufnahme einer Begleitperson)

Unter dem Begriff Rooming-In wird gemeinhin die Aufnahme einer Begleitperson in Krankenhäusern und Pflegeheimen verstanden. In der Regel betrifft das Väter oder Mütter, die zusammen mit ihren Kleinkindern im selben Zimmer aufgenommen werden und dadurch die Möglichkeit erhalten, während der Behandlung kontinuierlich anwesend zu sein. Natürlich ist im Bedarfsfall auch die Unterbringung anderer Vertrauenspersonen vorstellbar.

Kurleistungen und Reha-Behandlung

Kuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen inzwischen nur noch eingeschränkt bezahlt. Jedoch besteht die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung zu wählen, die ambulante oder stationäre Kuranwendungen miteinschließt. Geradezu ein Muss ist eine solche private Zusatzversicherung für Selbstständige, die sich einen Kuraufenthalt aus eigener Tasche in den meisten Fällen gar nicht erlauben können.

Einheitliche Tarifsätze gibt es bei den Policen für Kurangebote nicht, daher lohnt sich in diesem Punkt ein sehr genaues Vergleichen der einzelnen Versicherer. Im Gegensatz zu einem reinen Erholungsaufenthalt hat eine Kur immer einen medizinischen Hintergrund. Die Versicherer werden daher prüfen, ob für die Kurbehandlung eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Eine Kur hat präventiven Charakter. Es handelt sich also um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung. Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten, die nur die Wahl zwischen verschiedenen Kliniken ihres Kostenträgers haben, können zusätzlich Versicherte aus einer größeren Anzahl an Reha-Einrichtungen auswählen.

24-Stunden-Hotline zur Beratung

Nach einer Diagnose ist eine umfassende und schnelle Beratung wünschenswert: einerseits, um schnellstmöglich mit der bestgeeigneten Therapie beginnen zu können, und andererseits, um nach einer Diagnose etwaige Ängste und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Dafür bieten einige Versicherer eine 24-Stunden-Hotline an, unter der sich Versicherte durch Experten medizinisch informieren und den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt organisieren können.

Zahlreiche Versicherer bieten auch eine telefonische Zweitmeinung nach einer Diagnose innerhalb Deutschlands sowie die Erläuterung von Diagnosen und potenziellen Behandlungsmöglichkeiten an. Zudem ist bei einer schweren Erkrankung häufig eine Erstvorstellung bei einem auf die Krankheit spezialisierten Facharzt innerhalb von fünf Tagen vorgesehen. Versicherte sparen sich also Wartezeit, welche die Heilungschancen verschlechtern könnte.

Zahlung von Prämien bei Leistungsverzicht

Verzichten Sie auf bestimmte Leistungen, weil Sie diese nicht benötigen oder als verzichtbar erachten, erhalten Sie unter Umständen Prämien durch Ihren Versicherer. Sehen Sie beispielweise von einem Einzelzimmer ab, weil Sie das Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer als ausreichend erachten, zahlen einige Versicherer einen Teil oder die Gesamtersparnis an den Versicherten aus. Gleiches gilt, wenn Sie die teure Chefarztbehandlung nicht in Anspruch nehmen, weil sie sich beim diensthabenden Arzt gut aufgehoben fühlen. Man spricht auch von Wahlleistungen.

Weitere wichtige Kriterien bei der Tarifwahl

Neben den zahlreichen Leistungen, die entweder zum Standard- oder Zusatzrepertoire einer Krankenhauszusatzversicherung gehören, gibt es eine Reihe weiterer Kriterien, die Sie bei der Entscheidung für einen Tarif berücksichtigen sollten. Das kann beispielsweise die Wartezeit, potenzielle Fragen zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss oder die zu erwartenden Beitragssteigerungen im Alter betreffen.

Wartezeit

Wie bei anderen Zusatzversicherungen, etwa Zahnzusatzversicherungen, unterscheiden einige Anbieter zwischen einem technischen und einem materiellen Beginn. „Technisch“ meint hierbei den Beginn der Beitragszahlung nach Vertragsabschluss, während „materiell“ sich auf den Zeitpunkt bezieht, ab dem für den Versicherer eine Leistungspflicht besteht. Auf diese Weise wollen einige Versicherer verhindern, dass die Versicherung direkt vor dem Leistungseintritt abgeschlossen wird. Bei Zahnzusatzversicherungen wird teilweise nur dann Zahnersatz geleistet, wenn keiner oder nur eine bestimmte Anzahl an Zähnen vor dem Beginn der Behandlung Schäden aufwies oder fehlte.

Es gilt, zwischen der allgemeinen und der besonderen Wartezeit zu unterscheiden. Üblich ist eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für vom Versicherer definierte spezielle Behandlungen, wie Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlungen, Entbindungen oder Psychotherapien gilt oftmals hingegen eine besondere Wartezeit, die in der Regel acht Monate beträgt, bevor der Versicherer für die Leistungen aufkommt.

Antrag auf Verkürzung der Wartezeit

Einige Versicherer räumen die Möglichkeit ein, die allgemeine Wartezeit von drei Monaten zu verkürzen. Dafür ist allerdings ein ärztliches Attest vonnöten, das selbst zu bezahlen und der Versicherung vorzulegen ist. Dieses Verfahren ist umständlich und zeitaufwendig, sodass mitunter schon ein großer Teil der Wartezeit vergangen sein wird. In diesem Fall ist es in der Regel sinnvoller, direkt einen Versicherer ohne Wartezeit zu wählen.

Eine Reihe von Anbietern verzichtet auf die allgemeine Wartezeit und leistet sofort. Steht in Kürze eine stationäre Aufnahme an, ist der Abschluss einer derartigen Police zu empfehlen. Einige wenige Anbieter verzichten sogar auf die besondere Wartezeit.

Bei Unfällen entfällt die Wartezeit

Ist eine Behandlung infolge eines Unfalles erforderlich, entfällt die Wartezeit. Die vertraglich vereinbarten Wartezeiten sind in diesem Falle hinfällig und der Versicherer leistet sofort.

Keine Leistung für bestehende gesundheitliche Probleme

Behandlungskosten für gesundheitliche Probleme, die bereits vor Versicherungsabschluss bekannt waren, übernimmt der Versicherungsträger in der Regel nicht. Daher stellen einige Anbieter bei Vertragsabschluss Fragen zur gesundheitlichen Situation, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ebenso werden Kosten nicht erstattet, wenn Sie wegen dieses Problems bereits einen Termin mit einem Arzt oder Heilpraktiker vereinbart beziehungsweise bereits eine Behandlung begonnen haben.

Gesundheitsfragen und Risikozuschlag

Eine Vielzahl der Tarife kann nur abgeschlossen werden, wenn der zu Versichernde zuvor dem Anbieter eine Reihe von Fragen bezüglich seiner gesundheitlichen Situation inklusive Vorerkrankungen beantworten. Die Versicherer versprechen sich hiervon eine objektive Risikoabwägung, um die auf sie zukommenden Kosten einschätzen zu können. So kommt es allerdings auch dazu, dass jeder dritte Antrag seitens der Versicherungsunternehmen abgelehnt wird.

Entscheidend ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrem Arzt. Eine Falschangabe kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Versicherungsunternehmen die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten und vom Vertrag zurücktritt.

Mit folgenden Nachfragen müssen Sie bei so gut wie allen Versicherern rechnen, die den Abschluss der Tarife mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen abhängig machen:

  • der Größe und dem Gewicht,
  • Beschwerden und Behandlungsbedarf,
  • ambulanten Behandlungen oder Untersuchungen in den letzten drei bis fünf Jahren,
  • stationären Behandlungen im Krankenhaus in den letzten fünf bis zehn Jahren,
  • der Einnahme von Medikamenten und
  • gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen.

Darüber hinaus gibt es Versicherer, die den Abschluss eines Vertrages ohne die Beantwortung dieser Fragen ermöglichen. Allerdings sind solche Tarife in der Regel teurer. Den Verzicht auf die Möglichkeit der Risikokalkulation lassen sich die Versicherer also mit einem Risikozuschlag bezahlen.

Gesundheitsfragen im Alter vermeiden

 

Versicherte, die den Vertrag bereits in jungen Jahren abgeschlossen haben, dürfen ihn auch im Alter in aller Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung behalten. Das ist vor allem dann ein Vorteil, wenn bereits in jungen Jahren eine nicht vorhersehbare Krankheit auftritt. Erwachsenenbeiträge, die dann auch Rückstellungen für das Alter beinhalten, werden oftmals ab dem 20. oder 21. Geburtstag fällig. Das Versichern von jungen Familienmitgliedern kann sich daher lohnen.

Alter und Alterungsrückstellungen

Das Lebensalter des zu Versichernden spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Monatsraten. Es gilt, zwischen Risikotarifen und solchen mit höheren Raten zur Beitragsstabilität im Alter zu unterscheiden. Sogenannte Risikotarife sind für Jüngere zunächst außerordentlich günstig, die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter dann aber stark an. Interessenten sollten sich daher stets bewusst sein, dass ein Aufrechterhalten des privaten Zusatz-Versicherungsschutzes im Alter kostspieliger wird, und sich ändernde Lebensumstände, wie eine potenzielle, vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Übergang in die Rente, erschwerend auf die Deckung der sich erhöhenden Beiträge auswirkt.

Eine Möglichkeit, steigenden Beiträgen im höheren Lebensalter vorzubeugen, ist die Wahl eines anderes Versicherungsmodells: Das Gegenstück zu den erwähnten Risikotarifen sind Verträge mit sogenannten Altersrückstellungen. Im Vergleich zu den Risikotarifen fällt der monatliche Beitrag hierbei in jungen Jahren höher aus. Ein Teil des Beitrags wird vom Versicherer angespart, um das erhöhte Krankheitsrisiko mit steigendem Alter abzufedern. Starke Beitragsanstiege haben Versicherte dadurch nicht zu fürchten

Im Folgenden bilden wir die Vor- und Nachteile von Krankenhauszusatztarifen mit Altersrückstellungen ab:

Vorteile
  • Größtmögliche Beitragsstabilität
  • Höhe unabhängig von Alter und Gesundheitszustand
Nachteile
  • Bei Anbieterwechsel verbleiben Altersrückstellungen beim jeweiligen Versicherer

Verträge mit Altersrückstellungen eignen sich daher vor allem für diejenigen, die sich langfristig binden und absichern möchten. Unentschlossene und jene, die ihre Flexibilität wahren möchten, wählen eher einen Tarif ohne entsprechende Rücklagen.

Monatsbeiträge

Aufgrund der angeboten Leistungsvielfalt sowie der Modelle mit und ohne Altersrückstellungen ist die Spannweite bezüglich der monatlich anfallenden Beiträge sehr groß. Je nach gewähltem Tarif und Lebensalter können Sie mit monatlichen Kosten zwischen 5 und 80 Euro rechnen. Günstige Tarife inkludieren meist keine Einzelzimmerunterbringung. Die Chefarztbehandlung ist hingegen in so gut wie allen Tarifen enthalten. In den höherpreisigen Verträgen sind oftmals die alleinige Unterbringung im Klinikzimmer, Tagegeldsätze, der Verzicht auf eine Deckelung der Honorarhöhe für Ärzte und eine Auslandsreiseversicherung enthalten.

Abrechnung im Versicherungsfall

Bezüglich der Abrechnung im versicherten Schadensfall gibt es zwei verschiedene Varianten:

  • Die Versicherten gehen in Vorleistung und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein, die abgedeckte Leistungen anschließend dem Kunden erstattet.
  • Das Krankenhaus rechnet direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Versicherte müssen nur Zusatzleistungen, die nicht über die Police abgedeckt sind, an den Versicherungsanbieter erstatten.
Sprechen Sie Ihren Versicherer zwecks Vorschusses an

Fragen Sie bei Ihrem Versicherer zwecks eines Kostenvorschusses an. So wird beispielsweise bereits ein Teil der Rechnung auf Ihr Konto überwiesen, den Sie zur Begleichung der Arzt- beziehungsweise Krankenhausrechnung benötigen. Vielfach ist es auch möglich, eine Rechnung bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen, die Erstattung abzuwarten und die Rechnung aus den gezahlten Versicherungsmitteln zu begleichen. Achten Sie dabei unbedingt auf Zahlungsfristen, die in der Regel 14 Tage betragen, und erfragen Sie notfalls eine Verlängerung der Zahlungsfrist.

In der deutlichen Mehrzahl trifft die erste Variante zu, die auch für private Krankenversicherungen typisch ist. Eine Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und der Versicherungsgesellschaft ist eher selten. Bedenken Sie, dass so schnell große Rechnungssummen zusammenkommen, die Sie zunächst begleichen müssen und nach anschließender Prüfung erstattet bekommen. Die Höhe der Erstattung hängt eng mit dem gewählten Tarif zusammen: Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit einer größeren Anzahl abgedeckter Leistungen, sinkt das Risiko, auf einzelnen Rechnungsposten sitzenzubleiben.

Weiterführende Testberichte

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Vergleich von Krankenhauszusatzversicherungen. Wir haben keinen der vorgestellten Tarife einem Test unterzogen.

Den Überblick im Tarifdschungel zu behalten, ist gar nicht so einfach. Sehr hilfreich ist ein Test der Zeitschrift Finanztest, einem Ableger der Stiftung Warentest, aus dem Jahr 2020. Die Tester legten besonderes Augenmerk auf folgende Details:

  • Die Übernahme der Chefarztbehandlung erfolgt mindestens bis zum Höchstsatz, also dem dreieinhalbfachen Satz der GOÄ
  • Die Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer hat finanzielle Auswirkungen
  • Versicherte haben die Wahl zwischen allen zugelassenen Kliniken
  • Auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre wird seitens des Versicherers verzichtet

Zudem inspizierten die Redakteure das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis und stellten die Beitragsentwicklung der einzelnen Policen in einem Vergleich gegenüber.

In Test traten 37 Einbettzimmertarife sowie 24 Zweibettzimmertarife gegeneinander an. Pro Kategorie ermittelten die Redakteure einen Testsieger mit der Note „sehr gut“ sowie diverse gute Angebote. Der Modellkunde, der für die Ermittlung des Preises herangezogen wurde, ist 43 Jahre alt. Die Tester betonten, dass es sich dabei um das durchschnittliche Alter handelt, in dem sich die meisten Menschen um eine entsprechende Zusatzversicherung kümmerten. Sie fügten hinzu, dass ein längeres Warten aufgrund zu erwartender Mehrbeiträge im Alter nicht sinnvoll ist. „Schlechte und billige“ Verträge erfüllten laut der Redakteure nicht den Mindeststandard und wurden daher im Test nicht berücksichtigt.

Bei den Einbettzimmertarifen erreichte der Tarif Debeka WKplus mit „sehr gut“ (Qualitätsurteil: 0,9) das beste Qualitätsurteil. „Gut“ schnitten die folgenden Tarife ab:

  • Alte Oldenburger K50+K/S (1,9)
  • Provinzial Hannover KHUu+KHPu (1,9)
  • HUK-COBURG SZ (2,0)
  • Axa Komfort-U (2,1)
  • VRK SW (2,2)
  • Hanse Merkur PSG (2,3)

Zwölf weitere Tarife erreichten die Note „befriedigend“, das Urteil lautete sechsmal „ausreichend“. Negativ fiel der Tarif Continentale SG1 auf, da das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit weit unter Durchschnitt lagen. Diese Erkenntnis straften die Tester mit dem Qualitätsurteil „mangelhaft“ (5,3) ab.

Neben den genannten Tarifen nahmen die Tester auch solche unter die Lupe, die sich speziell an junge Leute richten. Da es bei diesen nicht möglich ist, die Beitragsentwicklung zu bewerten, verzichtete Finanztest auf ein Qualitätsurteil und benotete lediglich das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier landete der Tarif Ergo SZL mit einem „sehr guten“ aktuellen Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem ersten Platz (0,9). Dahinter positionierten sich die Tarife DFV Klinikschutz Exklusiv (1,8) und Inter S1 R. Das Schlusslicht in puncto Preis-Leistung war der Tarif HALLESCHE GIGA.ClinicAR (4,6).

Bei den Zweibettzimmertarifen erlangte der Tarif Arag 262 das beste, nämlich „sehr gute“ Qualitätsurteil (1,2). Es folgen die „guten“ Tarife

  • Continentale SG2 (1,8),
  • Concordia SZ2 (2,2),
  • Münchener Verein 835 (2,4) sowie
  • Concordia SZ2+ SZ Plus (2,5).

Weitere fünf Tarifangebote im Test erreichten das Qualitätsurteil „befriedigend“, fünfmal lautete das Fazit „ausreichend“.

Auch in dieser Kategorie prüften die Tester Tarife für junge Leute, die aufgrund fehlender Aussagemöglichkeiten zur Beitragsentwicklung ebenfalls kein Qualitätsurteil bekamen. Bezüglich des aktuellen Preis-Leistungs-Verhältnisses ergab sich im Vergleich folgende Wertung: Vergleichssieger ist der „sehr gute“ Tarif DFV Klinikschutz Premium (0,8). Ebenfalls „sehr gut“ bewertet wurde der Tarif Inter S2 R (1,5).

Vier weitere Angebote schnitten mit „befriedigend“ ab. Drei Tarife konnten weniger überzeugen und erhielten im Preis-Leistungs-Verhältnis das Urteil „ausreichend.

  • Signal Iduna Klinik Top 1 (3,9)
  • HALLESCHE MEGA.Clinic AR (4,0)
  • Ottonova Klinik Zweibett (4,1)